Meine Ehefrau hat aus erster Ehe einen Sohn (derzeit 32 Jahre alt).
Seinen Vater (er nennt ihn „Erzeuger“) hat er nie kennengelernt, der Typ lebt aber noch.
Wir beide haben keine Kinder. Ich habe jedoch einen testamentarischen Erbanspruch, der ausschließlich auf „leibliche Kinder von mir“ übergeht.
Nun meine Fragen:
könnte ich unter diesen Umständen („Erzeuger“ lebt noch) meinen Stiefsohn adoptiern ?
würde er dann (juristisch) behandelt wie ein „leiblicher Sohn“ ?
Ich denke, ich brauche hier nicht alle Hintergründe zu erklären. Aber diese Aktion wäre definitiv auch im Sinne der Erblasser (das Testament zu ändern, wäre aus div. Gründen ein Riesen-Stress).
Ich hoffe, uns kann da jemand von Euch weiterhelfen oder auch nur Tips geben.
Da der Stiefsohn schon erwachsen ist, braucht (außer dem Stiefsohn und Dir) auch keiner einzuwilligen. Allerdings verliert Dein Stiefsohn alle Erbansprüche gegenüber dem „Erzeuger“, die er derzeit noch hat.
Allerdings verliert Dein Stiefsohn alle Erbansprüche gegenüber
dem „Erzeuger“, die er derzeit noch hat.
sollte kein Problem sein.
Da sich der „Erzeuger“ auch in sehr schwierigen Zeiten nicht um ihn gekümmert hat, hat er definitiv kein Interesse an irgendwelchen Kontakten und würde auch ein Erbe mit Sicherheit nicht antreten.
Also werden wir das Ganze jetzt mal angehen.
Bevor ich lange rumfrage: AN WEN MÜSSEN WIR UNS WENDEN ?
Wenn Du Lust hast, kannst Du mir js auch diesbezüglich noch einen Tip geben.
Da sich der „Erzeuger“ auch in sehr schwierigen Zeiten nicht
um ihn gekümmert hat, hat er definitiv kein Interesse an
irgendwelchen Kontakten und würde auch ein Erbe mit Sicherheit
nicht antreten.
So’n Käse. Habt ihr Geld zu verschenken? Wieso sollte Dein Stiefsohn ein Erbe ausschlagen, nur weil schon lange kein Kontakt mehr besteht? Einen rechtlichen Anspruch darauf hätte er.
Hm, heutzutage sind Erbrechtsfälle immer sehr kompliziert. Also: Deine Erben sind Deine Frau + leibliche Kinder, im Falle einer Adoption also auch dein Stiefsohn. Erben Deiner Frau bist Du und ihr Stiefsohn, d.h. er könnte Dein Vermögen erben, das an Deine Frau übergegangen ist.
Jetzt aber der Fall, der mir wirklich Kopfschmerzen machen würde: Angenommen der Stiefsohn ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Dann sind seine Erben die Eltern. D. h. sein Vermögen und das was er möglicherweise inzwischen geerbt hat, könnte wieder seinem Erzeuger zufallen. Deshalb sollte er das testamentarisch klären.
Also werden wir das Ganze jetzt mal angehen.
Bevor ich lange rumfrage: AN WEN MÜSSEN WIR UNS WENDEN ?
Wenn Du Lust hast, kannst Du mir js auch diesbezüglich noch
einen Tip geben.
Typische Antwort: Am besten an einen Notar wenden. Das kostet zwar ein paar Mark, aber der kennt sich dafür im Erbrecht gut aus, kann bei der Anfertigung benötigter Dokumente helfen, etc.
Ihr könnt ja mal grob ausrechnen, um welche Summen es im Erbfall jeweils bei Euch geht. Ich nehme an, daß die Notargebühren im Vergleich dazu eher Peanuts sind.