Aberkennung des Hauptwohnsitzes durch Meldebehörde

Liebe Leute,
gegen mich wurde von der Meldebehörde ein Verfahren mit dem Ziel eingeleitet, mir meinen Hauptwohnsitz abzuerkennen und mich zwangsweise dort anzumelden, wo meine Frau und mein Kind wohnen. Mein Arbeitsplatz ist an einem dritten Ort, nicht jedoch an dem von mir „gewählten“ Hauptwohnsitz. Ich möchte mich aus verschiedenen Gründen dagegen wehren und frage deshalb: Wer hat entsprechende praktische Erfahrungen mit dem Melderecht? Was kann ich rechtlich(erfolgversprechend)dagegen vorbringen? Kann der Rechtsweg und/oder das Petitionsverfahren empfohlen werden?
Vielen Dank im voraus für mögliche Antworten
Volker Schütte

Liebe Leute,
gegen mich wurde von der Meldebehörde ein
Verfahren mit dem Ziel eingeleitet, mir
meinen Hauptwohnsitz abzuerkennen

Hi Du
von welcher Meldebehörde??
Gibt es eine Begründung??
Gruß Ayla, die sich auch schonmal mit den Meldebehörden rumgeschlagen hat!

Hi,

grundsätzlich ist der Hauptwohnsitz dort, wo jemand den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat. Dies ist üblicherweise da, wo die Person Ihren „gewöhnlichen“ Aufenthalt (Wohnung) hat.

Alex.

Hallo Volker,

Alex hat mit seiner Antwort schon erschöpfend gesagt, wie sich die Sache mit dem Hauptwohnsitz verhält. Du kannst Dir Deinen Lebensmittelpunkt wählen; das ist dann auch der Ort, an dem Du Dich anzumelden hast. Ein darüber hinaus gehendes Wahlrecht, wo Du Dich anmelden willst, gibt es nicht.

Verrenn’ Dich da in keine aussichtslose Sache!

Gruß
Wolfgang