Hallo!
ich ging eben mit meinem Hund Spazieren und da kam es zu einer eskalation zw. meinem Hund und einem anderen,der frei rumlief im Feld!
als begleitung hatte dieser Hund nurnoch die kleine tochter unseres nachbarn!
dieser hund ist fast doppelt so gross wie unserhund,in etwa die grösse eines schäferhundes, er ist sehr gefährlich, und beisst sogar aus dem hofgitter in die luft wenn jemand vorbei läuft!
es ist aber wohl kein kampfhund!
okey zurueck zum geschen!
die beiden hunde haben sich innerhalb von sekunden inneinander verkeilt, nur mit glueck und meinem regenschirm(g)haben sich die beiden hunde wieder losgelassen, und ich bin dan schnur stracks nachhause!
mein hund hat keine verletzungen davon getragen-zum glueck für diesen anderen hund!!!-
naokey, ich bin dan höflich(sehr sogar!)zu meinem nachbarn ruebger gegegangen und habe gefragt, ob ihre tochter mit ihrem hund eben weg war…als sie das bejate, sagte ich,gut,ihr hund war wieder unangeleint, und es kam zu einer eskalation mit unserem hund,sollte das nochmal vorkommen das ihr hund unangeleint ist, und sich die beiden hunde fast zerfleischen rufe ich die Polizei
sie meinte dan das selbe,wenn ich ihren hund nochmal schlagen würde!
so das wars!
mein hund war im uebrigen ordnungsgemäss an der leine!
meine fragen jetzt
lohnt es sich,obwohl es kein kampfhund ist(sich aber so aufführt, und IMHO eine gefahr für anderer leute leben ist!)
dieses verhalten bei der Polizei anzuzeigen?
->wenn es das nächstemal passiert,wer würde bei der Polizei recht bekommen??
der wo einen angeleinten Hund führt, oder derjenige der seinen Hund(der im dorf als gefährlich gilt!)frei rumlaufen lässt??
lohnt es sich,obwohl es kein kampfhund ist(sich aber so
aufführt, und IMHO eine gefahr für anderer leute leben ist!)
dieses verhalten bei der Polizei anzuzeigen?
Ja, das lohnt sich, da jeder Hund als sogenannter gefährlicher Hund eingestuft werden kann und damit auch aktenkundig wird…
Allerdings gibt es hier sehr große landesrechtliche Unterschiede,
deshalb will ich hier nicht weiter darauf eingehen.
Auf jeden Fall kann die ´Polizei und die Ordnungsbehörde gegen den Hundebesitzer vorgehen und das wird nicht witzig für Deine nachbarin, fängt nämlich an mit Leinenzwang über Amtstierarzt bis einschläfern. Abgesehn von Bußgeldern.
Weiterhin kannst Du auchnoch anzeigen, das der Hund aus dem Grundstück durch den Zaun beissen kann und dies auch versucht/tut (wenn ich das richtig gelesen habe).
Dies stellt eine Owi gemäß § 121 OwiG, Halten gefährlicher Tiere dar.
->wenn es das nächstemal passiert,wer würde bei der Polizei
recht bekommen??
der wo einen angeleinten Hund führt, oder derjenige der seinen
Hund(der im dorf als gefährlich gilt!)frei rumlaufen lässt??
Natürlich darfst Du den anderen Hund mit dem Schirm schlagen, insbesondere, wenn Dein Hund an der Leine ist.
Rechtfertigung aus § 228 [Notstand] BGB.
Möglicher Weise sind die Polizeibeamten auch so nett erstmal mit der Nachbarin zu reden, wenn DU sie darum bittest und Ihr die Konsequenzen aufzuzeigen, bevor sie schriftlich einschreiten damit es nicht zum Nachbarschaftskrieg ausartet.
kleiner nachtrag…
…ich bin gewiss nicht streitsuechtig
aber diese uneinsichtichkeit, ihre kleine tochter(vieleicht 6. klasse!)
mit so einem hund weg zu schicken, und das dieses kind diesen hund frei rumlaufen lässt…
und dan das mir diese frau mit der polizei droht,wenn ich mich und meinen hund verteidige und ihn schlage ist eine frechheit!!!
automatisch gefährdungshaftung für hundebesitzer?
hallo!!
Möglicher Weise sind die Polizeibeamten auch so nett erstmal
mit der Nachbarin zu reden, wenn DU sie darum bittest und Ihr
die Konsequenzen aufzuzeigen, bevor sie schriftlich
einschreiten damit es nicht zum Nachbarschaftskrieg ausartet.
>>>>>gut,so werde ich das dan auch machen,aber ich warte jetzt nochmal ab,ob sie sich endlich dazu bereit erklären ihren hund ordnungsgemäss an der leine zu führen…wenn das jetzt der fall ist,wäre ich schon zufrieden…
aber eine frage habe ich noch, mir ist zu ohren gekommen das ich wenn ich mit meinem hund draussen rumlaufe, automatisch in
Gefährdungshaftung bin. D.h., wenn sich zwei Hunde raufen, hafte ich aufjedenfall für einen teil mit…ist das korrekt??
was heisst das für mich??
aber schonmal vielen dank für die sehr ausführliche erläuterung ich wohne im uebrigen in RheinlandPfalz…
aber eine frage habe ich noch, mir ist zu ohren gekommen das
ich wenn ich mit meinem hund draussen rumlaufe, automatisch in
Gefährdungshaftung bin. D.h., wenn sich zwei Hunde raufen,
hafte ich aufjedenfall für einen teil mit…ist das korrekt??
was heisst das für mich??
Über zivilrechtliche Fragen, also Haftungsgeschichten kann ich leider nicht viel sagen, kann den Sachverhalt nur unter polizeilichen Gesichtspukten beurteilen.
Allerdings würde ich immer zu einer Haftpflichtversicherung für Hunde raten - für alle Fälle.
aber schonmal vielen dank für die sehr ausführliche
erläuterung ich wohne im uebrigen in RheinlandPfalz…
Keine Ursache.
RP ist leider nicht mein Bundesland, daher kann ich über dortige Hundeverordnungen nichts sagen, aber im Groben laufen alle aufs gleiche hinaus.
Über zivilrechtliche Fragen, also Haftungsgeschichten kann ich
leider nicht viel sagen, kann den Sachverhalt nur unter
polizeilichen Gesichtspukten beurteilen.
Allerdings würde ich immer zu einer Haftpflichtversicherung
für Hunde raten - für alle Fälle.
>>>>>achso,das läuft auf zivilrecht raus!
klar haben wir ne haftpflichtversicherung für unseren schatz
gut,ich hab gedacht,das würde sich irgendwie noch auswirken auf meine (eventuelle) anzeige bei der Polizei…
hab dank!
und gruss
Sven.
Grundsatzurteil vor vielen Jahren…
…besagte, daß „Schäferhundähliche“ Hunde (von der größe her) erst dann von den Kindern spazieren geführt werden dürfen, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt und körperlich der Kraft und Reaktion des Hundes gewappnet sind.
Frage mich bitte nicht von wann und wo das ist. Hier mußt Du einen RA fragen… oder im Netz suchen…
Ich selbst durfte früher mit unserer „Asta“ erst Gassigehen, als Ich 14 war…