vor ewig langer Zeit bin ich mal über die Firma inetservice online gegangen (muss vor April 2000 gewesen sein), hab auch immer brav alle Rechnungen bezahlt, die ich bekommen habe. Jetzt erhalte ich heute eine letzte Zahlungsaufforderung in nicht unerheblicher Höhe.
Ich bin mir sicher, dass ich nie eine Rechnung über diese Höhe erhalten habe, und woher die Beträge genau stammen, ist auch nicht aufgeführt.
Wie lange nach Anfallen der Kosten darf eine Firma noch mahnen? Verfallen die Forderungen irgendwann?
Hätten sie nicht vorher eine Erinnerung schicken müssen o.ä.? Mit anderen Worten, sind solche Ansprüche nach so langer Zeit, von denen ich noch nie etwas gehört habe, überhaupt rechtmäßig?
Rechtmässig sind Ansprüche dann, wenn sie einwandfrei nachgewiesen werden können.
Dazu muss allerdings eindeutig aufgeführt sein, für was dieser nicht unerhebliche Betrag berechnet wird.
Ich würde Dir empfehlen, umgehend die Firma anzuschreiben (Einschreiben mit Rückschein) und Ihnen mitzuteilen, dass bisher weder eine Rechnung noch eine Mahnung bei Dir eingegangen ist und dass sie Dir eine Rechnungskopie zusenden sollen um die Ansprüche prüfen zu können. Wenn Du ganz sicher bist, dass Du vorher keine Mahnung bekommen hast, würde ich auch gleich darauf hinweisen das Du nicht bereit bist evtl. angefallene Mahngebühren zu bezahlen, sollten die Ansprüche rechtens sein. (!!!ACHTUNG!!! Auf die Formulierung achten!) Dann kann man ja alles in Ruhe nachprüfen.
Ein Anspruch aus dieser Rechnung verjährt nach 2 Jahren wenn nicht vor Ablauf der 2 Jahre ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird oder Du den Anspruch anerkennst (letzteres lässt die 2-Jahresfrist neu beginnen).
In diesem Fall wären dann die Ansprüche am 01.01.2003 verfallen (es ist immer der 31.12. der Rechnugsjahres Stichtag, egal wann die Rechnung im Jahr geschrieben worden ist).
Ich hoffe jetzt nichts durcheinandergeworfen zu haben…
alles nicht so schlimm, sieht nur so aus. Ich hatte mal
mit einem Provider Probleme, da sie von mir nicht verursachte
Kosten in Höhe von 3.500,- DM haben wollten.
Ich habe über einen Anwalt einen Einzelverbindungsnachweis
angefordert, welchen die nicht erstellen konnten. Zwar war
schon ein Inkassobüro von denen beauftragt, doch auch die
haben dann den Schwanz eingezogen. Lt. Telekom ist es
den Providern nämlich nicht möglich, nachzuweisen, das
die Verbindungen über deinen Telefonanschluß raus gingen,
somit konnten die Ihrer Beweispflicht auch nicht nachkommen.
Ich würde an deiner Stelle einen Einzelverbindungsnachweis
anfordern, und ansonsten nichts machen. Schicken die dir
dann weitere Mahnungen ins Haus, schalte einen Anwalt ein.
So teuer ist der bei den geringen Beträgen dann doch nicht.
Schöne Grüße
Oliver
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Ich kann Dir jetzt nicht im einzelnen sagen was in welchem Paragraphen steht, aber diese lästige Angelegenheit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im „2. Buch Recht der Schuldverhältnisse“, § 241 ff, hier speziell wohl eher ab § 293 ff zun finden.
Solltest Du das BGB zufällig nicht zu Hand haben, dann kannst du es Dir hier herunterladen. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html