Streusalz als sonstige Betriebskosten ?

Hallo , in meiner Betriebskostenabrechnung wird streusalz als sonstige Betriebskosten angesetzt . Muß Streusalz nicht vom Vermieter bzw. Besitzer gestellt werden ??

Hallo , in meiner Betriebskostenabrechnung wird streusalz als
sonstige Betriebskosten angesetzt . Muß Streusalz nicht vom
Vermieter bzw. Besitzer gestellt werden ??

Nein, Streusalz kann umgelegt werden, wenn vereinbart, jedoch sind es keine sonstigen Betriebskosten. Streusalz gehört unter Strassenreinigung. Wenn die Kosten aber nach Wohnfläche verteilt sind oder nach Wohneinheiten und die Kosten stimmen, würde ich nicht reklamieren.

Gruss Günter