Verjährung d. Zahlung v. Verfahrenskosten

Guten Morgen,

aus einem Verfahren, bei dem die Klage abgewiesen worden ist und mein Gegner die Kosten zu tragen hatte, steht noch ein von ihm nicht bezahlter Restbetrag aus. Das Verfahren ist seit Nov. 99 beendet; es wurden bereits Kosten vom Gegner bezahlt, jedoch nicht in voller Höhe, da ein Abschluss über die entstandenen Gerichtskosten bei den Gerichten liegengeblieben ist. Dem Gegner steht jetzt eine Zwangsvollstreckung ins Haus.

Meine Frage: der Gegner hat die angefallenen Kosten des Verfahrens zu tragen, aber verjährt diese Zahlungs"pflicht" nicht? Wenn doch, wann?

Ich befürchte, dass der Gegner ein Verfahren wegen (ein paar hundert Mark) wegen Verjährung beginnen könnte, wo ich, wenn er damit durchkommt, anschliessend die Kosten tragen müsste (was ich nicht möchte, weil die Kosten wahrscheinlich in keinem Verhältnis zu dem noch ausstehenden Betrag stehen).

Vielen Dank für eine Auskunft,
Deborah

Hi Deborah,

üblicherweise beantragt der Rechtsvertreter einer beteiligten Partei die Festsetzung der Kosten. Daraufhin ergeht vom Gericht ein Kostenfestsetzungsbeschluß, in dem auf den Pfennig genau entschieden ist, wer welche Kosten zu bezahlen hat.
Dieser Kostenfestsetzungsbeschluß ist ein sog. Titel, aus dem 30 Jahre vollstreckt werden kann.

Gruß,
Francesco

Hi Deborah,

fällt mir gerade auf, meine Kollegin war eben im Forum, ich habe unter ihrer Adresse gepostet. Entschuldigung.

Gruß,
Francesco

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Hallo Francesco,

vielen Dank.

Es ist so: mein Rechtsanwalt hat nach Abschluss des Verfahrens eine Endabrechnung aufgestellt, nach der ich noch etwas wiederbekommen habe (hat er mir überwiesen). Jetzt, fast zwei jahre nach Beendigung des Streits und der Abwesiung der Revision vor dem OLG kommt nun der Kostenfestsetzungsbeschluss ( vom Gericht ?), der im gericht liegen geblieben war. Daher meine Befürchtungen…

Ich dachte, die Sache wäre nun längst „gegessen“. Meinen Gegner wird das nun gar nicht freuen…

Noch eine Frage: Wie lange sollte ich die Unterlagen über diesen Rechtsstreti aufbewahren? Neulich dachte ich noch, sie fortzuwerfen!

Vielen Dank für Deine Antwort,
Deborah

Hi Deborah,

man sollte solche Unterlagen schon eine Zeit lang aufbewahren, um sicher zu gehen, dass sie nicht doch noch für irgendeinen Nachweis gebraucht werden.
Selbständige müssen diese Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. Daran mußt du dich nicht orientieren, aber 2 - 4 Jahre wäre das sinnvoll.

Gruß,
Francesco

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