Anwalt das Mandat entziehen - wie?

Hallo, liebe Gemeinde!

Kann ein Mandant seinem Anwalt kurzfristig das Mandat entziehen,
weil er sich nicht an Abmachungen hält? Und wenn ja, muß ich das
(auch vor Gericht) begründen oder reicht ein formloses Schreiben?
Im konkreten Fall geht es darum, daß der Kläger sich mit dem
Beklagten längst außergerichtlich geeinigt hat und einen
anberaumten Gerichtstermin nicht mehr wahrnehmen möchte. Das
wurde Anwalt und Gericht schriftlich mitgeteilt. Daraufhin hat
jedoch der Anwalt dem Gericht anscheinend ein (Kläger und
Beklagten unbekanntes) Schreiben geschickt, auf den das Gericht
mit folgendem Inhalt reagiert hat: ?Es wird mitgeteilt, daß es
beim Termin verbleibt, da offenbar ? nach Mitteilung der
Kläger-Vertreter ? im Termin der Vergleich protokolliert werden
soll. Nur ein entsprechender Prozeßvergleich wäre ein Titel für
eine ggf. erforderliche Zwangsvollstreckung bezüglich des
verbindlich vereinbarten Unterhalts.?

Das steht in krassem Gegensatz zu der Meinung des Klägers sowie
des Beklagten, die es bei der außergerichtlichen Einigung
belassen möchten.

Wie kann jetzt hier kurzfristig vorgegangen werden?

Vielen Dank und viele Grüße!

Raja

Hi Raja,

ich finde es gut, wenn außergerichtliche Einigungen zustande kommen.
Allerdings müßt ihr euch an die Verfahrensregeln halten. Der Prozeß kann nach euren Vorstellungen ohne Urteil oder gerichtlichen Vergleich nur beendet werden, indem der Kläger seine Klage zurückzieht.
Wenn euer Kläger dazu bereit ist und das Risiko eingehen will, dann nur zu. Natürlich weint der Anwalt, weil er dann weniger Gebühren kassieren kann.
Aber seid euch des Risikos bewußt!

Gruß,
Francesco