Habe Bildband (Originalfotos), keine Drucke aus dem Jahr 1893. ABgebildet sind Tiere einer Landwirtschaftsausstellung. Darf ich die Bilder SCannen, weiterverbreiten etc?
Auf welcher Rechtsgrundlage?
70 Jahre nach dem Ableben!
Soviel wie ich gehört habe gilt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Ableben des Verfassers / Künstlers nicht mehr!
Cu
Hydron
Sicher?? Aber wo steht das…
Hallo,
Sicher?? Aber wo steht das…
§ 64 UrhR: „Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.“
§ 72,1 UrhR: „Lichtbilder … werden in entsprechender Anwendung für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Ersten Teils geschützt.“
§ 72,3 UrhR: „Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes … jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist.“
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Zeitpunkt
Hallo,
Habe Bildband (Originalfotos), keine Drucke aus dem Jahr 1893.
ABgebildet sind Tiere einer Landwirtschaftsausstellung. Darf
ich die Bilder SCannen, weiterverbreiten etc?
Auf welcher Rechtsgrundlage?
nach den unten angegebenen Paragraphen kommt es darauf an,
ob die Bilder erschienen sind oder nicht.
Wenn dieser Bildband als Erscheinen gilt, also als Veröffentlichung (wovon sicher auszugehen ist, wenn es sich nicht um ein Einzelstück handelt), dann wären die Bilder bis zum Jahre 1943 geschützt gewesen.
Sind die Bilder nicht erschienen, dieser Bildband also eine Art Unikat, dann müsste das Recht 70 Jahre nach dem Tode des Fotographen erlöschen. Hat der Urheber also in diesem Fall das Jahr 1931 überlebt, müsstest du noch warten, allerdings eben nur, wenn der Bildband nicht als Veröffentlichung zu zählen wäre.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Vielen Dank, habe auch die Punkte vergeben
))
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Mir nicht! ;-(
…
Stimmt, sorry, aber jetzt!