hallo, liebe www-ler!
vielleicht kann mir ja jemand meine frage beantworten.
ich bekomme im januar ein kind und weiß nicht, ob es den nachnamen von meinem freund oder von mir tragen soll.
heiraten wollen wir in den nächsten jahren aber nicht.
kann ich dann trotzdem mein kind nach ihm benennen?
falls ja und wir würden uns trennen und ich würde jemand anders heiraten, kann man dann das kind nach dem namen des stiefvaters umbenennen? muss da der richtige vater mit einverstanden sein?
was kostet eine umbenennung allgemein?
nichteheliche Kinder tragen in D den Namen der Mutter. Ausnahmen gibt es meines Wissens nur bei Adoptionen.
Aber wenn es Dir wirklich wichtig ist Deinem Kind den Nachnamen des Vaters zu geben, solltest Du mal auf dem Standesamt vorbeischauen. Die kennen alle Einzelheiten des Namensrechts und werden (müssen) auch Auskunft erteilen.
Aber davon mal abgesehen: Ist Dein Nachname so schrecklich, daß Du ihn Deinem Kind nicht zumuten willst, oder gibt es einen anderen Grund?
Würdet ihr heiraten, wäret ihr alle Sorgen los, dann kann jeder seinen Namen behalten und das Kind bekommt den Namen der Euch gefällt.
nichteheliche Kinder tragen in D den Namen der Mutter.
Ausnahmen gibt es meines Wissens nur bei Adoptionen.
Das ist nicht richtig. Nichteheliche Kinder können auch den Namen das Vaters erhalten, wenn man das möchte. Nur wenn du nichts weiter in die Wege leitest erhalten nicht-eheliche Kinder automatisch den Namen der Mutter. Vereinfachen kann man das ganze, wenn der Vater schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennt. Dazu sollte man übrigens den Gang zum Jugendamt antreten.
Würdet ihr heiraten, wäret ihr alle Sorgen los, dann kann
jeder seinen Namen behalten und das Kind bekommt den Namen der
Euch gefällt.
Hm…also das geht auch wenn man nicht verheiratet ist.
Soweit ich weiss ist bei Heirat die Wahl sogar nicht mehr gegeben, da wenigestens ein gemeinsamer Familienname gewählt werden muss (z.B. Papa: Meyer-Schmidt, Mama Schmidt, Kind Schmidt), oder hat sich da was geändert ?
ich weiß, dass es geht, wollte nur genaueres hören.
und jurist steht ja nicht auf deiner liste der berufe…ist aber nicht böse gemeint, trotzdem danke für deine antwort
Hallo Ulrike,
wir hatten die gleiche Probleme:
-das Kind kann den Nachnamen des Erzeugers haben, wenn dieser die Vaterschaft anerkennt (beim Jugendamt). Am einfachsten vor der Geburt.
-wenn das Kind geboren, keine Vaterschaftsanerkennung, dann Nachnamen der Mutter
-wenn das Kind geboren, keine Vaterschaftsanerkennung, dann Nachnamen der Mutter, spätere Vaterschaftsanerkennung, dann ist eine Namensänderung (aber erst nach Vaterschaftsanerkennung) möglich ( beim Standesamt). Kosten?? Es fallen Kosten für neue Geburtsurkunden an und Kosten für Porto, um überall den neuen Nachnamen eintragen zu lassen (Versicherungen, Krankenkasse, Arbeitgeber usw.)
Frage: Warum soll das Kind nicht deinen Nachnamen tragen???
Hm…also das geht auch wenn man nicht verheiratet ist.
Soweit ich weiss ist bei Heirat die Wahl sogar nicht mehr
gegeben, da wenigestens ein gemeinsamer Familienname gewählt
werden muss (z.B. Papa: Meyer-Schmidt, Mama Schmidt, Kind
Schmidt), oder hat sich da was geändert ?
Hi,
man muss keinen gemeinsamen Familiennamen wählen. Beide können ihren Namne behalten, die Kinder heißen beliebig. Allerdings müssen alle Kinder den selben Namen tragen. Haben wir so gemacht.