Hallo,
ich würde gern wissen ob in einem Bescheid über Abschleppkosten
ein Verwaltungsakt zu sehen ist oder eher im Zahlungsbeleg des Abschleppunternehmers bei dem man sich das Auto abholen kann da es darauf ankommt gegen welchen Verwaltungsakt man gerichtlich vorgehen kann. Es ist dringend. Danke
Kommt drauf an, weshalb abgeschleppt wurde. Wurde das Fahrzeug abgeschleppt weil es verkehrswidrig geparkt wurde (Veranlassung durch Polizei) dann ist der Bescheid und die Zahlungsaufforderung der Verwaltungsakt. Nach einem Unfall ist es eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Abschleppunternehmen und Dir.Hoffentlich war´s nicht so teuer:smile:
Gruß Inge
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