Hausbau+Scheidung bitte um hilfe

wir (Ehepaar) haben ein Haus gekauft (Neubau vom Bautrgäger).
Wie das Leben nun spielt, wird es jetzt zur Scheidung zwischen mir und meiner Frau kommen (spontan und aus allen Wolken).
90% vom Haus gehören der Bank (Darlehen).
Hinzu kommt die Tatsache das der Bauträger beim Hausbau „gepfuscht“ hat und der Garten kleiner geworden ist, weil er den Gemeindegrund (1.30 m) miteingerechnet hat.
Nun ist meine Frage: Was machen wir mit dem Haus?
Wie ist die Lage bei der Scheidung, was kann mann machen? Oder gibt es eine Möglkichkeit vom Kauf zurückzutreten da es sich ja auch um Pfusch beim Bauträger handelt? Wenn ja wie verhält sich die Bank oder was passiert mit dem Darlehen?
Vielen Dank im Vorraus
Gruß Igy

hab folgendes vergessen:
das Haus ist noch nicht abgenommen.
d.h Bauphase ist kurz vor dem Ende, die letzte Rate von der Bank wurde noch nicht gezahlt.

Antwort
Hallo IGY,

ohne den Vertrag mit dem Bauträger zu kennen, gehe ich aber davon aus, daß eine Rückabwicklung des Vertrages nicht ohne weiteres möglich ist. Du mußt schon den Vertrag erfüllen und das Haus abnehmen, es sei denn Du kannst wesentliche Mängel am Bauwerk und/oder Grundstück bzw. wesentliche Vertragsbrüche des Bauträgers nachweisen.

Da ich nicht weiß wer das Haus gekauft hat (Du oder Du und Deine Frau) und auch keine Kenntnisse habe über den Kredit, kann man Dir nur empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit diesem das ganze Thema einmal besprechen.

Christian

Hallo !

Das Wichtigste : Wer ist wie im Grundbuch eingetragen???

Gruß Werner

Hallo !

Das Wichtigste : Wer ist wie im Grundbuch eingetragen???

Gruß Werner

Beide (Soweit ich mich erinern kann)
Cao Igy

Oh, oh !!!

Geht es auf eine Scheidung zu, muß man über alles genauestens informiert sein, sonst wirst Du von dem gegnerischen Anwalt, sprich Eheliebste, über den Tisch gezogen.
Gruß Werner

Hi Igy,

nimm dir einen guten Rechtsanwalt, der die Baugeschichte auf Fehler des Bauträgers untersucht.
Das ist die einzige Möglichkeit, von dem Vertrag zurück zu treten.
Ansonsten würde ich mich mit der Bank an einen Tisch setzen und eine Lösung des Problems suchen. Bei einer derart hohen Finanzierung ist es immer besser, mit dem Finanzierungsgeber zusammen zu arbeiten.
Auch deine Nochfrau würde ich mit einbeziehen.

Gruß,
Francesco

Tach auch,

zuerst muss einmal festgestellt werden, mit wessen Geld das Haus bezahlt wurde (bisher). Wenn es nämlich in die Ehe gebracht oder ererbt wurde, so „gehört“ demjenigen auch das Haus (unabhängig vom Eintrag ins Grundbuch - dort steht nur, wem das Grundstück gehört)
Falls es aus beider Verdienst bezahlt wurde, ist eine Auseinandersetzung nicht zu vermeiden.
Ich empfehle, dass ihr euch dahingehend vor der Scheidung gütlich (mit RAe) einigt, da ansonsten das Haus zwangsversteigert wird.

Zum Kaufvertrag: Ein Rücktrittsgrund liegt mE nicht vor, lediglich ein Grund, den Kaufpreis zu mindern. Ist die genauer Grundstücksgröße im Vertrag für das Haus festgehalten? Gut.
Wenn eine Klausel besteht nach dem Motto:"…wenn eine spätere Nachmessung eine abweichende Grundstücksgröße ergibt, ändert sich der Kaufpreis nicht…" so ist das schlecht.

Ich empfehle hier, einen (gemeinsamen) Anwalt mit der Wahrnehmung euerer Interessen zu beauftragen.

Gruß
HaWeThie

wir (Ehepaar) haben ein Haus gekauft (Neubau vom Bautrgäger).
Wie das Leben nun spielt, wird es jetzt zur Scheidung zwischen
mir und meiner Frau kommen (spontan und aus allen Wolken).
90% vom Haus gehören der Bank (Darlehen).

Hallo, wir bereits Francesco hingewiesne hat, versuche eine Klärung mit der Bank und die Ehefrau sollter dringend mitmachen.

Hinzu kommt die Tatsache das der Bauträger beim Hausbau
„gepfuscht“ hat und der Garten kleiner geworden ist, weil er
den Gemeindegrund (1.30 m) miteingerechnet hat.

Hier RA, denn es geht um die Frage des Schadenersatzes (Vertrag ist entscheidend und zu prüfen). Es könnte auch die Möglichkeit bestehen, eien Rückabwicklung des Vertrages ins Auge zu fassen, wobei möglicherweise die fehlende Fläche nicht so erheblich sein könnte, dass dies für eine Rückabwicklung anerkannt wird. Es könnte hier jedoch zu Schadenersatzleistungen kommen.

Nun ist meine Frage: Was machen wir mit dem Haus?

Mein Vorschlag: Zusammen mit der Bank besprechen und dann einen Verkauf unter Mithilfe der Bank vornehmen. Wenn es zu einer Versteigerung kommen müsste, verliert ihr nur Geld.

Wie ist die Lage bei der Scheidung, was kann mann machen? Oder
gibt es eine Möglkichkeit vom Kauf zurückzutreten da es sich
ja auch um Pfusch beim Bauträger handelt?

Ausstehende Zahlungen momentan bis zur Klärung - nach Rü. mit einem Anwalt - eingehalten.

Wenn ja wie verhält

sich die Bank oder was passiert mit dem Darlehen?

Solange ihr zahlt, wird die Bank nichts tun, wenn aber Zahlungen nicht eingehen und es wird erkennbar, dass dies auch in Zukunft so sein könnte, kann die Bank unter gewissen Vorraussetzungen die Zwangsverwaltung beantragen um die Versteigerung durchführen zu lassen. Es ist daher sinnvoll, dass ihr beide und die Bank euch einigt.

Gruss Günter