Hallo,
kann mir mal bitte jemand von Euch sagen, ob man, ausser vor Gericht, dazu gezwungen werden kann eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Vielen Dank
Willi
Nein, natürlich kann Dich ausser einem Gericht niemand zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zwingen. Die Frage ist nur, was damit erreicht werden soll. z.B. kann man von Dir durchaus eine EV verlangen - Du musst ihr aber nicht nachkommen -wenn z.B. ein Arbeitgeber den Verdacht hat, dass Du ohne seine Zustimmung Unterlagen bei Dir daheim aufbewahrst, die Dir nicht zustehen. Wenn Du dann eine EV verweigerst, kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies als „Anzeichen einer Schuld“ gewertet wird. Aber zwingen kann Dich privat niemand.
Gruss Günter
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Moien!
Vielleicht könntest du mal schreiben, um was es genau geht, dann könnte man vielleicht mehr als Wischiwaschi loslassen ;o))
Bernd
Hallo Willi,
auf meine gestern Abend erteilte Auskunft noch einen Zusatz.
Sofern Du für einen Dritten dessen geschäfte zu besorgen hast, und hierbei an den Auftraggeber Gegegnstände oder Dokumente aushändigen musst und dieser den Verdacht hat, dass Du nicht mit der notwendigen Sorgfalt gearbeite hast, bist Du auf Verlangen verpflichtet, an Eides Statt zu versichern, dass Deine Angaben nach bestem Wissen geamcht wurden (Z.B. ein Hausverwalter) oder ein Arbeitgeber, wenn Du Unterlagen zu Hause hast. Ausserdem bist Du vor einem Vollstreckungsgericht zur Abgabe verpflichtet.
Da es hier niemand im Moment interessieren sollte, weshalb Du die Frage stellt, vor allem, wenn Du dieses Problem persönlich haben solltest, und Du ich bei einer konkreten Aussage auf den Hintergrund sogar noch in belasten könntest, schau Dir mal die §§ 259, 260, 261 BGB an.
GRuss Günter
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