einerseits kann es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei vereinbart werden, welche Kosten im Zusammenhang mit einem Lehrgang der Arbeitgeber übernimmt.
Andererseits ist aus der Verpflichtung, den Lehrgang aus betrieblichen Gründen zu besuchen, herleitbar, dass der Arbeitgeber die Kosten insgesamt zu tragen hat.
Fir Beamte gibt es das Bundesreisekostengesetz. Danach erhalten Beamte neben dem Ersatz von Fahrtkosten und Unterbringungskosten ein sog. Tagegeld, mit dem der Mehraufwand bei Verpflegung abgegolten werden soll.
Wenn der Arbeitgeber von dir verlangt, diesen Lehrgang zu absolvieren, sollte er die Kosten vollständig übernehmen, also auch ein solches Tagegeld zahlen.
Ich bin zwar rechtlich nicht so fachkundig in dieser Angelegenheit, doch frage ich mich, ob du nicht auch
ohne Lehrgang was essbares gebraucht hättest. Warum
sollte dann dein AG dein Bedürfnis auf ein gesundes
Sättigungsgefühl gezahlen ???
Nun, ganz einfach weil ich vor Ort etwa für die Zeit 80,-DM für Essen bezahlen würde. Beim Lehrgang aber mit ca. 200,-DM rechnen muss, wenn ich nicht nur FastFood essen möchte.