Mahnverfahren gegen miet-schuldner

Hallo,

folgender Fall:
Die Mieter(Eheleute)xxx haben einen gemeintschaftlichen Mietvertrag unterschrieben, aber ihre Miete kurz vor Auszug nicht bezahlt (Kaution ward nicht gefordert, leider).
Das Mahnschreiben wurde an die „Familie xxx“ addressiert, per Einschreiben verschickt und von der nicht (!) im Haushalt lebenden volljährigen Tochetr der xxx abgeholt und unterschrieben.
Über ein verwertbares Einkommen verfügt vermtl. nur der Ehemann xxx.

Jetzt soll das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
Kann man das gleich gegen den Vater richten? Musste im Mahnschreiben auf den „automatsichen Verzug“ hingewiesen werden? Hat das mit dem Abholen des Mahnbescheids irgendeine Bewandnis?

Vielen Dank für die Hinweise!

Gruss
wl

Hallo,

das Mahnschreiben von Dir an die säumigen Mieter war ein netter Zug, aber ansonsten weiter nichts.

Beide Eheleute haften gesamrschuldnerisch für die ausstehende Miete. An wen der beiden Du den Mahnbescheid schickst, ist deshalb egal. Schreibe aber nicht „Familie xy“, sondern Vorname, Name, z.B. des Ehemannes.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

folgender Fall:
Die Mieter(Eheleute)xxx haben einen gemeintschaftlichen
Mietvertrag unterschrieben, aber ihre Miete kurz vor Auszug
nicht bezahlt (Kaution ward nicht gefordert, leider).
Das Mahnschreiben wurde an die „Familie xxx“ addressiert, per
Einschreiben verschickt und von der nicht (!) im Haushalt
lebenden volljährigen Tochetr der xxx abgeholt und
unterschrieben.
Über ein verwertbares Einkommen verfügt vermtl. nur der
Ehemann xxx.

Jetzt soll das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
Kann man das gleich gegen den Vater richten? Musste im
Mahnschreiben auf den „automatsichen Verzug“ hingewiesen
werden? Hat das mit dem Abholen des Mahnbescheids irgendeine
Bewandnis?

Vielen Dank für die Hinweise!

Hallo, Du hast das Mahnformular. Fülle es so aus, dass die Forderung wie im Formular es steht mit den Namen beider Schuldner ausgefült wird. Alles andere wird automatisch dann vom Amts wegen erledigt, sobald Du die entsprechenden Gebühren gezahlt hast. Frage aber mal zur Vorsicht beim zuständigen AG nach, ob die beiden eine EV abgelegt haben.

Grüsse Günter