Hallo Ihr Leute kann mir jemand sagen wie lange man in Österreich Garantie beim Baumeister auf ein neugebautes Einfamilienhaus hat.Auf alle Schäden oder nur teilweise usw…Vielen Dank- Cypsy
Hallo Ihr Leute kann mir jemand sagen wie lange man in
Österreich Garantie beim Baumeister auf ein neugebautes
Einfamilienhaus hat.Auf alle Schäden oder nur teilweise
usw…Vielen Dank- Cypsy
Mögliche Antwort
Hallo Cypsy,
das hier könnte die Antwort sein (ohne Gewähr).
Gruß
Stefan
Fundstelle
JGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch RGBl.Nr. 69/1916
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 933
Inkrafttretedatum
19170101
Außerkrafttretedatum
20011231
Abkürzung
ABGB
Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Text
Erlöschung des Rechtes der Gewährleistung.
§ 933. (1) Wer die Gewährleistung fordern will, muß sein Recht,
wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren , wenn es
bewegliche Sachen betrifft, binnen sechs Monaten und, wenn es sich um Viehmängel handelt, binnen sechs Wochen gerichtlich geltend machen, sonst ist die Klage erloschen. Die Frist beginnt von dem Tage der Ablieferung der Sache; für die Gewährleistung wegen solcher Viehmängel, bezüglich deren eine Vermutungsfrist besteht, von dem Tage, an dem diese endet; für die Gewährleistung wegen eines von einem Dritten auf die Sache erhobenen Anspruches aber von dem Tage, an welchem dieser dem Erwerber bekannt wurde.
(2) Die Geltendmachung durch Einrede bleibt dem Erwerber
vorbehalten, wenn er innerhalb der Frist dem Übergeber den Mangel
angezeigt hat.
Gewährleistung
Hallo
Ist im Prinzip richtig - nur ist das kein Garantieanspruch sondern ein Gewährleistungsanspruch. Eine „echte“ Garantie muss immer vereinbart werden, ich denke aber mal es war ohnehin wie im allgemeinen Sprachgebrauch die Gewährleistung gemeint.
Die Präklusivfrist ist 3 Jahre ab der Übergabe bei Sachmängeln (§ 933 ABGB)
Das Gewährleistungsrecht steht in §§ 922ff ABGB sowie für Werkverträge eine Sonderregelung § 1167 ABGB
(Rechtslage bis 31.12.2001)
Gruß Tom