Hi,
ich brauche ein paar direkte Hinweise, um ua die Höhe eines Schmerzensgeldes abzuklopfen:
Tatbestand:
unverschuldeter VK-Unfall, schwere enstellende Gesichtsverletzungen, Trauma, GDB über 70%, EU, mehrer OP´s, lanher Krhs-Aufenthalt,
Verlust des Geruchs/Geschmackssinnes,
Doppelbilder wg. bleibendem inoperablem Augendefekt,
beinahe an den Unfallfolgen verstorben,
Verdienstausfall,
notwendige Haushaltshilfe,
nach Jahren schwere Meningitis, wieder nur knapp überlebt, dauernde gefahr der erneuten Meninigitis, etc etc
Wenn ihr einen guten bissigen Anwalt am Start habt, die adresse wird dito gebraucht.
Hacks-Ring-Böhm ist nicht so toll, im Net nix passendes gefunden, daher hier.
Grüße
Ede