mein Freund lebt derzeit in Scheidung.
Bisher lief seine Lebensversicherung auf seine Frau.
Nun ist er am überlegen diese auf seinen jetzt 4 Jahre alten Sohn umschreiben zu lassen.
Nun rätseln wir, ob das so einfach geht, vorallem weil der Kleine ja noch eine ganze Weile minderjährig sein wird.
Kennt sich jemand damit aus wie man da vorzugehen hat?
Dann gibt es da noch was andres.
Wie gesagt, die Scheidung.
Eigentlich ist alles klar, nur der Anwalt und das Gericht sind nicht gerade die schnellsten, so daß zwar eigentlich irgendso ein ein Tag Ende Juli schon in irgendwelchen Akten steht, aber noch sind sie nicht wirklich geschieden.
Wie sieht das jetzt aus, mit dem gemeinsamen Sorgerecht.
Seine Frau wollte letztens ein Konto für den Kleinen ( der bei ihr und ihrem Neuen lebt ) eröffnen, aber angeblich bräuchte sie eine Vollmacht vom Vater.
Sie meinte so was allgemeingültiges um auch bei wichtigen ( schnellen ) Entscheidungen bei Arzt/Krankenhaus etc. handeln zu können ohne erst lange warten zu müssen, wäre ganz gut.
Nur was mich jetzt wundert, wieso braucht sie das jetzt schon?Die Scheidung ist noch nicht wirklich über die Bühne, also warum braucht sie dann eine Vollmacht? Würdet ihr so etwas machen?
Ach noch eine kleine Frage am Rande, noch trägt der Sohn seinen Namen, was ist wenn seine zukünftige Exfrau ihren Neuen heiraten will, und möchte daß der Sohn auch den andren Namen erhält, geht das so einfach? Ich hoffe doch nicht.
mein Freund lebt derzeit in Scheidung.
Bisher lief seine Lebensversicherung auf seine Frau.
Nun ist er am überlegen diese auf seinen jetzt 4 Jahre alten
Sohn umschreiben zu lassen.
Nun rätseln wir, ob das so einfach geht, vorallem weil der
Kleine ja noch eine ganze Weile minderjährig sein wird.
Kennt sich jemand damit aus wie man da vorzugehen hat?
Es dürfte kein Problem sein, die LV zugunsten des Kindes zu ändern. Im Todesfall, wir aber der gesetzliche Vertreter - also wieder die Mutter - über das Geld verfügen, solange das Kind minderjährig ist.
Was die damit macht, darauf hat er keinen Einfluss.
Dann gibt es da noch was andres.
Wie gesagt, die Scheidung.
Eigentlich ist alles klar, nur der Anwalt und das Gericht sind
nicht gerade die schnellsten, so daß zwar eigentlich irgendso
ein ein Tag Ende Juli schon in irgendwelchen Akten steht, aber
noch sind sie nicht wirklich geschieden.
Wie sieht das jetzt aus, mit dem gemeinsamen Sorgerecht.
Seine Frau wollte letztens ein Konto für den Kleinen ( der bei
ihr und ihrem Neuen lebt ) eröffnen, aber angeblich bräuchte
sie eine Vollmacht vom Vater.
Solange ein gemeinsames Sorgerecht da ist, müssen beide Eltern die Kontoeröffnung unterschreiben. Was von einer Vollmacht hab ich da noch nie gehört.
Sie meinte so was allgemeingültiges um auch bei wichtigen (
schnellen ) Entscheidungen bei Arzt/Krankenhaus etc. handeln
zu können ohne erst lange warten zu müssen, wäre ganz gut.
Nur was mich jetzt wundert, wieso braucht sie das jetzt
schon?Die Scheidung ist noch nicht wirklich über die Bühne,
also warum braucht sie dann eine Vollmacht? Würdet ihr so
etwas machen?
Ich weiss ja nicht was die gute da will. Entscheidungen die die Gesundheit des Kindes betreffen, sofern es akut gefährdet ist, trifft der Arzt in Absprache mit auch nur einem Elternteil.
Mir kommt das ganze sehr seltsam vor.
Gibt es hier Unklarheiten in Sachen Sorgerecht nach der Scheidung?
Käme so eine Erklärung nicht einem Verzicht auf das Sorgerecht gleich?
Ach noch eine kleine Frage am Rande, noch trägt der Sohn
seinen Namen, was ist wenn seine zukünftige Exfrau ihren Neuen
heiraten will, und möchte daß der Sohn auch den andren Namen
erhält, geht das so einfach? Ich hoffe doch nicht.
Ich denke nicht… das kan dir aber nur jemand anderes mit sicherheit sagen.