Kündigungsfrist bei Untermiete

Liebe WWW-ler!

Ein Freund von mir wohnt zur Untermiete, hat aber einen ganz normalen Mietvertrag ausgefüllt, in dem ja die Kündigungsfristen drinstehen.
Sind diese jetzt gültig oder gelten die kürzeren Fristen für Untermiete (wie lang sind die eigentlich?), da das Mietverhältnis faktisch ja ein Untermietverhältnis ist?

Danke schon mal für eure Antworten!

Gruß,
pascale

Liebe WWW-ler!

Ein Freund von mir wohnt zur Untermiete, hat aber einen ganz
normalen Mietvertrag ausgefüllt, in dem ja die
Kündigungsfristen drinstehen.
Sind diese jetzt gültig oder gelten die kürzeren Fristen für
Untermiete (wie lang sind die eigentlich?), da das
Mietverhältnis faktisch ja ein Untermietverhältnis ist?

Danke schon mal für eure Antworten!

Hallo Pascal,

eine notwendige Rückfrage. Befinden sich die untervermieteten Wohnräume in den Räumen des Hauptvermieters, der mit Zustimmung des Wohznungseiugentümers einen Teil der Wohnung vermietet hat. Oder handelt es sich um ein Untermietverhältnis und hat der Eigentümer seinem Hauptmieter erlaubt die komplette Wohnung unterzuvermieten, weil er diesen z.B. wegen eines gültigen Zeitmietvertrages nicht aus dem Mietvertrag entlassen hat ? Auch ist es notwendig, dass man weiss, ob der Mietvertrag als Untermietvertrag bezeichnet ist. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn geprüft werden soll, ob die im Formularsatz stehenden Kündigungsfristen gültig sind. Werde Dir antworten, sobald nähere Info vorliegen. Die bisherigen Hinweise reichen für eine korrekte Antwort nicht aus.

Grüss Günter

Hallo Günter!

Befinden sich die untervermieteten
Wohnräume in den Räumen des Hauptvermieters, der mit
Zustimmung des Wohznungseiugentümers einen Teil der Wohnung
vermietet hat.

Ja

Oder handelt es sich um ein Untermietverhältnis
und hat der Eigentümer seinem Hauptmieter erlaubt die
komplette Wohnung unterzuvermieten, weil er diesen z.B. wegen
eines gültigen Zeitmietvertrages nicht aus dem Mietvertrag
entlassen hat ?

Nein

Auch ist es notwendig, dass man weiss, ob der
Mietvertrag als Untermietvertrag bezeichnet ist.

Ist er nicht.

Dies zu deinen Rückfragen. Vielen Dank schon mal.

Gruß,
pascale

Hallo Pascale, dann ist die Rechtslage wie folgt: Ein Mieter, der bei einem Vermieter zur Untermeite wohnt und einen Teil seiner Räume benutzt, kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Hat der Vermieter jedoch im Mietvertrag bestimmt, dass die gesetzliche Regelung anzuwenden ist,hat er sich diese Änderung zuzurechnen. Er kann deshalb nur mit der gesetzlichen Frist kündigen. da es ein Formularmietvertrag mit den üblichen Fristen ist, sind es drei Monate.

Grüsse Günter

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Vielen Dank! owt
Gruß, pascale