Dringend: Mietrecht - Wohnungsbegehung

Hallo liebe Experten,
ich habe heute im Postfach einen Brief meiner Vermieterin (nicht die Hausverwaltung, die alles verwaltet) dass sie am Sonnabend den 3.11.01 eine gründliche Hausbegehung vornehmen will. Wenn sie nichts hört, geht sie von Zustimmung aus.

Laut Mietrecht muss das doch 2 Wochen v o r h e r schriftlich angekündigt werden

  1. wo steht das genau
  2. ist das so richtig
  3. was kann ich tun, um diese Begehung so kurzfristig zu verhindern.

Zur Erläuterung: dieses Thema hatten wir schon im vergangenen Jahr, auch da habe ich es mit Hinweis auf die 2 wöchige Anmeldefrist abgelehnt. Hat sehr (!!!) viel Ärger gegeben.

Bitte detaillierte Auskunft mit Rechtshinweisen.

Danke im Voraus für die Mühe

Hallo Christel,

eine Wohnungsbesichtigung muß vorher angekündigt werden. Das kann mündlich geschehen, aus Nachweisgründen wird es der Vermieter schriftlich machen. Die Frist zwischen Ankündigung und Besichtigung muß mindestens 24 Stunden betragen. Wenn Du dann allerdings in Urlaub bist, hat der Vermieter Pech gehabt. Von solcher vorübergehenden Unerreichbarkeit abgesehen, halten die verschiedenen Gerichte eine Zeitspanne von 4 Tagen auch für einen berufstätigen Mieter für angemessen. Der Besuch muß zu einer zumutbaren Zeit erfolgen.

Grundsätzlich hat der Vermieter das Hausrecht an den Mieter abgegeben. Das schließt z. B. regelmäßige Routinekontrollen durch den Vermieter aus. Dem Vermieter ist ungeachtet einer Ankündigung nur Zutritt zu gewähren, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Dann werden allgemein Besuchsabstände von 1 bis 2 Jahren für angemessen gehalten. Bei beabsichtigten Reparaturen oder Umbaumaßnahmen ist der Zutritt nach Ankündigung auch ohne mietvertragliche Regelung zu ermöglichen.

Von einer starren 14-Tage-Frist zwischen Ankündigung und Besuch ist mir nichts bekannt.

Abgesehen von der Übergabe des Hausrechts an den Mieter sind das alles sind keine gesetzlichen Regelungen. Vielmehr haben zahllose Gerichte im Einzelfall Entscheidungen getroffen, die sich als akzeptabel einbürgerten. Letztlich wird Dir kaum etwas anderes übrig bleiben, als die angekündigte Besichtigung zu dulden.

Gruß
Wolfgang

Hallo liebe Experten,
ich habe heute im Postfach einen Brief meiner Vermieterin
(nicht die Hausverwaltung, die alles verwaltet) dass sie am
Sonnabend den 3.11.01 eine gründliche Hausbegehung vornehmen
will. Wenn sie nichts hört, geht sie von Zustimmung aus.

Laut Mietrecht muss das doch 2 Wochen v o r h e r
schriftlich angekündigt werden

Hallo Christel, eine Wohnungsbesichtigung aus Jux und Tollerei ist nicht möglich. Auch wenn mietvertraglich vereinbart wurde, dass der Vermieter in die Mietwohnung darf, gilt dies für den Fall der Kündigung und der Besichtigung mit Nachmietern, bei Verkauf zur Besichtigung mit Kaufinteressenten oder bei der Erfordernis Mängel zu besichtigen. Ansonsten steht den Vermietern das Recht zur Besichtigung nicht zu. Eine Besichtigung muss begründet sein. In Deinem Fall ist die Begründung vorhanden. Es haben jedoch nur die tatsächlichen Erben Anspruch auf Besichtigung, Mitläufer haben keinen Zutritt, aber der Termin - gem. Rechtssprechung sind zwei bis drei Tage Vorankündigungsfrist angemessen - kann von Dir abgewiesen werden. Es kann ja sein, dass Du an diesem Termin einfacxh bereits etwas anderes geplant hast, nicht wahr ?

Also Fax an Hausverwaltung, dass es derzeit nicht möglich ist und einen eigenen Termin anbieten. Weitere Details Deiner Anfrage, werden direkt beantwortet.

Gruss Günter

  1. wo steht das genau
  2. ist das so richtig
  3. was kann ich tun, um diese Begehung so kurzfristig zu
    verhindern.

Zur Erläuterung: dieses Thema hatten wir schon im vergangenen
Jahr, auch da habe ich es mit Hinweis auf die 2 wöchige
Anmeldefrist abgelehnt. Hat sehr (!!!) viel Ärger gegeben.

Bitte detaillierte Auskunft mit Rechtshinweisen.

Danke im Voraus für die Mühe