Unterhalt / Frage zu weiteren Zahlungen

Hi zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

ein Bekannter von mir ist geschieden und zahlt an seine
Ex-Frau Unterhalt. Sie arbeitet nur 2 Tage/Woche.
Nun lebt sie (das hat er zufällig erfahren) seit ca. 1 Jahr
mit einem Mann fest zusammen in ihrem neuen Haus. Sie hat also
einen neuen festen Lebenspartner.
Ist da mein Bekannter noch weiter zu Unterhalt verpflichtet?
Ist es nicht vielmehr so, dass der neue Partner der Ex sozusagen als neuer Lebenspartner gilt und mein Bekannter dagegen, also gegen den Unterhalt vorgehen kann?
Wo finden wir zu diesem Thema Urteile im Internet?
Wer kann aus Erfahrung etwas dazu sagen?

Wäre dankbar für eine Antwort.

Grüße,
Sabine

Liebe Sabine,

ich bin mir zwar nicht hundertprozentig sicher, meine aber, dein bekannter muss so lange Unterhalt zahlen, bis seine Ex neu verheuratet ist. Meiner Großtante und meinem Großonkel wird ja auch nicht die Witwenrente gestrichen, nur weil sie miteinander zusammen leben. Ich denke mal, das ist gesetzlich auhc kein Beweis für eine Beziehung.

Liebe Grüße Hanna

Liebe Johanna,

spielt da nicht das „eheähnliche Verhältnis“ eine Rolle?
Ich meine, in diesem Zusammenhang einmal etwas gehört zu
haben.
Wer weiss noch mehr?

Gruß
Sabine

vielleicht hilft dir das weiter
hi sabine,

schau mal hier: http://www.rechtspraxis.de/urteile/egurteil.html#top7
http://www.vaeter-online.de/u_unterh.htm#32

gruß ann

hallo Sabine,

bei eheähnlichem Zusammenleben braucht er meines Wissens nicht mehr für sie, nur für etwaige Kinder zu zahlen. Selbst als ich einen Freund hatte, der 6 Wochen Urlaub machte hat das Gericht eine Unterhaltsminderung zu meinen Ungunsten bei meinem Ex anerkannt

Es ist es wert, dass ihr euch kümmert.
Gruss Chris