Hi zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
ein Bekannter von mir ist geschieden und zahlt an seine
Ex-Frau Unterhalt. Sie arbeitet nur 2 Tage/Woche.
Nun lebt sie (das hat er zufällig erfahren) seit ca. 1 Jahr
mit einem Mann fest zusammen in ihrem neuen Haus. Sie hat also
einen neuen festen Lebenspartner.
Ist da mein Bekannter noch weiter zu Unterhalt verpflichtet?
Ist es nicht vielmehr so, dass der neue Partner der Ex sozusagen als neuer Lebenspartner gilt und mein Bekannter dagegen, also gegen den Unterhalt vorgehen kann?
Wo finden wir zu diesem Thema Urteile im Internet?
Wer kann aus Erfahrung etwas dazu sagen?
ich bin mir zwar nicht hundertprozentig sicher, meine aber, dein bekannter muss so lange Unterhalt zahlen, bis seine Ex neu verheuratet ist. Meiner Großtante und meinem Großonkel wird ja auch nicht die Witwenrente gestrichen, nur weil sie miteinander zusammen leben. Ich denke mal, das ist gesetzlich auhc kein Beweis für eine Beziehung.
bei eheähnlichem Zusammenleben braucht er meines Wissens nicht mehr für sie, nur für etwaige Kinder zu zahlen. Selbst als ich einen Freund hatte, der 6 Wochen Urlaub machte hat das Gericht eine Unterhaltsminderung zu meinen Ungunsten bei meinem Ex anerkannt
Es ist es wert, dass ihr euch kümmert.
Gruss Chris