Zeitmietvertrag für Gewerbeimmobilie

Hallo!

Ich möchte gerne mit meinem Büro in ein Ladenlokal umziehen. Der Vermieter möchte einen Zeitmietvertrag über 5 Jahre haben. Mir ist das aber etwas zu unsicher. Was mache ich denn, wenn das mit dem Ladenlokal nicht richtig klappt? Wenn ich doch lieber wieder in ein „normales“ Büro umziehen sollte? Oder was ist, wenn ich in 2 Jahren oder so überhaupt keine Lust mehr auf das Büro habe, weil ich vielleicht doch irgendwann Kinder haben will?

Ich habe gelesen, dass die Änderung des Mietrechts sich nur auf Wohnräume bezieht. Sollte ich mir das Ladenlokal also besser nicht zulegen?

Vielen Dank an Euch!
Snoef

Hallo!

Ich möchte gerne mit meinem Büro in ein Ladenlokal umziehen.
Der Vermieter möchte einen Zeitmietvertrag über 5 Jahre haben.
Mir ist das aber etwas zu unsicher. Was mache ich denn, wenn
das mit dem Ladenlokal nicht richtig klappt? Wenn ich doch
lieber wieder in ein „normales“ Büro umziehen sollte? Oder was
ist, wenn ich in 2 Jahren oder so überhaupt keine Lust mehr
auf das Büro habe, weil ich vielleicht doch irgendwann Kinder
haben will?

Ich habe gelesen, dass die Änderung des Mietrechts sich nur
auf Wohnräume bezieht. Sollte ich mir das Ladenlokal also
besser nicht zulegen?

Hi Swantje,

es peilt keine Rolle bei einem Zeitmietvertrag, ob dieser für Wohnräume oder Gewerberäume abgeschlossen wird. In beiden Fällen können Sie vor Vertragsabschluss nicht kündigen. In beiden Fällen kann der Vertrag nur im Einvernehmen mit dem Vermieter aufgehoben werden. Hier kann dann eine Ablösesummeoder oder die Stellung eines Nachmieters zur Aufhebung des Vertrages vereinbart werden. Es kann jedoch der Vermieter auch einer Untervermietung über den restlichen Vertragszeitraum zustimmen. In diesem Fall bleiben Sie der Vertragspartner des Vermieters und haften für alles, was der Untermieter verschuldet.

Grüsse Günter