mittlerweile ist es ja fast üblich geworden, daß die verschiedensten Firmen private Anschriften zu Marketingzwecken weitergeben. Der Effekt sind ungewollte Briefsendungen. Ich persönlich ertrinke mittlerweile in Tonnen von Werbematerial!
Mich würde echt interessieren, welche der vielen Firmen und Versandhandelshäuser, denen meine Adresse bekannt ist, meine Daten weitergeben.
Für zukünftige Umzüge habe ich mir daher folgendes überlegt: Ich werde meine neue Adresse 1. nur unter der Bedingung mitteilen, daß sie nicht an dritte weitergegeben werden darf, und 2. werde ich meine Adresse in der Form Beispielstr. 5/x präparieren, wobei x eine Zahl ist, die von Firma zu Firma verschieden sein wird. So müßte sich das „Leck“ finden lassen.
Nun meine Frage: Wenn eine Firma entgegen meinen Wunsch meine Adresse dann doch weitergibt, ist das dann eine Straftat? D.h. kann ich in diesem Falle die Angelegenheit einfach bei der Saatsanwaltschaft zur Anzeige bringen, und die Sache nimme dann automatisch ihren Lauf?
Hallo Oliver,
Bei Quelle und bei Ives Rocher werden Adressen weitergegeben. Weiß ich aus eigener Erfahrung.
Beate Uhse soll auch Adressen verkaufen.
Ich habe meinem Vornamen eine Kürzel angehängt. damit hab ichs dann gemerkt. Beispiel Dirk X. M.
Versuch`s mal
Gruß
Dirk M.
hatte unlängst auch mal eine Frage in Richtung Belästigung via Fax bzw. Internet angefangen.
Kennst Du http://www.robinsonlist.de bzw. Rolf [email protected] postete in Telekommunikation allgemein, unter Sonstiges habe er ein Posting. Leider ist das schon rausgescrollt. Da kann man sich gegen Spam eintragen.
Ungebetene Post die einem ins Haus flattert, kann man bzw. muß man halt entsorgen. Schade um die unnötige Umweltbelastung. Doch nervig finde ich, wenn man auch noch für die Werbung bezahlen muß (Toner, Papier, Abschreibung, Strom…) Kleinvieh macht auch Mist. Mich ärgert einfach diese ungefilterte Werbung. Was interessieren mich asiatische Frauen oder 1 wöchentliche Werbung zum Euro. Übel.
Ciao,
Romana
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Quelle ist ganz schlimm. Ich habe es auch mit dem (falsch)abgekürztem Vornamen gemacht.
Kann man Quelle nicht das weitergeben der Adresse explizit verbieten???
Zauberm@us
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Ein erprobtes Mittel: Man nehme die unverlangte Post und lasse sie ungeöffnet. Mit dem Vermerk „Annahme verweigert/Retour“ neben der Anschrift einfach in den Briefkasten. Der Absender zahlt sich dusselig. Ihr braucht keine Marke raufkleben!
Hallo Sven,
das stimmt leider nicht, der Absender zahlt dafür keinen Pfennig. Ich hab’ sogar kürzlich gelesen, daß er davon nicht einmal etwas erfährt, da die Post solche Sachen vorher aussortiert und wegschmeißt.
Zahlen muß er nur dann, wenn Du die Sachen in den (manchmal dabeiliegenden oder neuen) Umschlag steckst und zurückschickst. Wenn dann draufsteht „Gebühr bezahlt Empfänger“ (schreib ich auch manchmal selbst drauf), dann muß der Absender bezahlen und dann hört das schneller auf.
Gruß
J.Doe
ergänzend zu Joe: mir wurde bei der Hauptpost gesagt, dass alle Sendungen, die man wieder zurückgibt, die per Aufdruck oder Freistempler als Massendrucksache erkennbar sind, in den Müll der Post kommen. Der Absender erfährt es nie.
Da hilft nur die sogen. Robinson-Liste.
Mit Rücksendung in einem neuen Umschlag ohne Freimachung sei vorsichtig - habe das ausprobiert, in einem Fall musste ich die Sendung mit hohen Gebühren wieder in Empfang nehmen, weil die Post feststellte, dass die Sendung ursprünglich an mich gesandt war.
Sri, leider keine besseren Möglichkeiten - worüber ich mich auch immer ärgere.
Es hilft dann nur, die Rechtsabteilungen der einzelen Firmen anzuschreiben, wenn man schon Kunde ist und bei einer Firma bleiben möchte – aber ausdrücklich Weitergabe der Anschriftdaten untersagen.
Hallo Chris,
ich mache das mit dem Rücksenden im neuen Umschlag als ANTWORT und einem kleinen selbst erstellten und briefmarkengroßen Aufkleber mit „Gebühr bezahlt Empfänger“ schon seit Jahren, auch bei Wurfsendungen. Bislang habe ich damit noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Eine zeitlang hat die Post mal versucht, mir das abzugewöhnen, aber ich habe mich bürokratisch gestellt, das verstehen die. Es stand hier so’n breitschultriger Vertretertyp schon fast mit einem Fuß in der Tür und wollte mich sprechen. Da ich rechtzeitig gesehen habe, worum es ging, habe ich gesagt, die gesuchte Person sei nicht zu Haus und sie sollten es doch mal schriftlich versuchen, da kam dann nichts mehr. Außerdem, wenn eine zu bezahlende Rücksendung bei der Post zur Abholung liegt - warum sollte ich die abholen? Solche Sachen lasse ich grundsätzlich liegen.
Das ist nun schon Jahre her und seither mache ich das problemlos weiter. Es ist aber immer seltener nötig - das ist dann der Erfolg.
Das Anschreiben der Rechtsabteilungen ist sicher auch ein möglicher Weg, aber doch ein sehr zeitaufwendiger und außerdem kostet er was.
Gruß
J.Doe