Uralter Arbeitsvertrag

Hallo Leute,

ich hab mal eine Frage zu einem alten Arbeitsvertrag (das Arbeitsverhältnis besteht noch).

Beim Abschluss damals habe ich DM 15,00 brutto verdient, habe damals 12 Stunden pro Woche gerarbeitet. Überstunden wurden geregelt mit 18,00 DM.

Heute verdiene ich wesentlich mehr, wenn ich´s auf die Stunden umlege, habe heute aber keinen Stundenlohn mehr, sondern eben einen festen Monatslohn. Über die Überstunden wurde aber nicht mehr gesprochen bei Gehaltserhöhungen.

Kann ich davon ausgehen, dass ich eben für die Überstunden prozentual den gleichen Zuschlag verlangen kann als für den normalen Bruttolohn?

Danke
Gisela

Hallo Gisela,

zunächst einmal der „handelsübliche“ Hinweis auf den Tarifvertrag. Kontrollier’ einmal, ob Du mit Deinem Vertrag einem solchen unterliegst, wenn nicht, könnte es einen allgemeinverbindlichen Teil eines Manteltarifvertrages o.ä. geben.

Wenn das alles nicht hilft, wäre immer noch zu fragen, was deine normalen Arbeitszeiten sind. Denn wenn Du z.B. normalerweise 20 Stunden die Woche arbeitest, kannst Du nicht davon ausgehen, dass Überstunden (bis auf beispielsweise 30 Stunden) mit Zuschlägen bezahlt werden, das ist nämlich auch in den meisten Tarifverträgen so: Zuschläge gibt es i.d.R. nur bei Überschreitung der tarifvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit für eine Vollzeitkraft.

Weitere Möglichkeit: wie ist das in der Zwischenzeit gewesen ? Wenn schon seit längerem die Überstunden-Vergütung nicht eindeutig geregelt ist, aber trotzdem in irgendeiner Form durchgeführt wurde, könnte sich etwas ähnliches wie ein Gewohnheitsrecht entwickelt haben.

Gruß
Sven