Schadenersatz und/oder Wandlung?

hI!
Folgende Lage:
Vor 3 Monaten habe ich mir neue Radschuhe gekauft. Das Problem an den Dingern ist, dasz sie stark abfaerben, wenn sie nass werden. Naja, und nass werden Radschuhe nunmal ab und an. Und so habe ich mir 2 Paar wirklich teure Sportsocken zur Sau gemacht - die Farbe laesst sich auch nicht wieder herauswaschen.
Nach Anfrage (ich beim Haendler, Haendler beim Importeur) liegt in den Augen des Importeurs kein Garantiefall (ich moechte die Schuhe gern wieder loswerden) vor.

Meine Frage ist nun, ob §459 u. §462 BGB ziehen und ob ich fuer die Socken Schadenersatz geltend machen kann.

Danke schonmal und Gruesze,

der Eidechsenlord

Eine Rückfrage: Du willst also sowohl die Schuhe los werden als auch Schadensersatz?

tillmann

hI!

Eine Rückfrage: Du willst also sowohl die Schuhe los werden
als auch Schadensersatz?

Ja, denn die Schuhe haben nen Mangel, was in meinen Augen den Wandel rechtfertigt, und die Socken wurden „beschaedigt“, was sie auch noch sind, wenn ich die Schuhe zureuckgegeben habe …

Gruesze,
der Eidechsenlord