Meine Freundin hatte einen Autounfall, sie ist jemandem raufgefahren in der Ortschaft. Sie weiß nicht mehr, wie es passiert ist, blackout ein bißchen, es war nebelig, der andere war langsam gefahren, hatte aber nicht gebremst (ist sehr langsam gefahren), d.h. keine Bremslichter. Sie soll sich jetzt zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung äußern mit Unfallhergang usw., da ihr Kind eine Beule hatte. Es saß hinten drin und der Kindersitz ist gerissen, weshalb es gegen den Vordersitz gehauen ist. Sollte man einen Anwalt hinzuziehen? Sollte sie nichts sagen? Soll sie sagen, sie hatte ein blackout? Was ist das beste? Wird es wahrscheinlich ohnehin eingestellt oder bekommt sie eine Geldbuße und Führerscheinentzug? Was ist wahrscheinlich?
Also wenn jemand einen Verkehrsunfall mit „PERSONENSCHADEN“ verursacht, wird automatisch ein Ermittlungsverfahren, wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet ( ist also normal, würde jedem anderen auch passieren ). Deswegen redet man auch von der Fahrlässigen KV, also fahrlässig heißt grob „ungewollt“, bzw nicht beabsichtigt. In der Regel wird dieses Verfahren eingestellt. Außer man kann dem Unfallverursacher den vorsatz beweisen. Es ist aber im allgemein bekannt das durch einen Verkehrsunfall auch Personen zu schaden kommen können. Und eben aus diesem Grund „fahrlässige KV“, weil der Tatbestand der KV ja auch verwirklicht wurde…wenn auch unbeabsichtigt.
Falls deine Freundin eine RV hat würde ich an ihrer Stelle trotzdem den Anwalt einschalten…kostet ja nix
MfG
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Ihr Kind hatte die Beule. Deshalb vermute ich auch wirklich,
daß es eingestellt wird. Aber soll sie bei der Polizei was
sagen? Was?
Danke! gruß phaidra
Hallo Phaidra!
Wie Mogli schon sagte: Das Ermittlungsverfahren läuft automatisch mit der Unfallaufnahme durch die Polizei an. Der Geschädigte kann allerdings die Einstellung des Ermittlungsverfahrens fordern, d.h. sozusagen die Anzeige wg. Körperverletzung zurückziehen. Da das Kind dies nicht selbst tun kann, werden in diesem Fall die Erziehungsberechtigten im Namen des Kindes handeln. Ist natürlich eine etwas seltsame Konstellation: Die Mutter zieht als Vertreterin ihres Kindes die Anzeige gegen sich selbst als Schädigerin zurück.
Das sollte eigentlich kein Problem sein, es sei denn eine Behörde spielt sich als Anwalt des Kindes auf. In diesem Falle zwar eher unwahrscheinlich, aber es ist ja nicht Sinn der Sache, daß sich Kinder überhaupt nicht gegen Körperverletzungen durch Eltern wehren können. Deshalb empfehle ich zur Vorsicht, ein ärztliches Attest einzuholen, das die Verletzungen durch den Unfall feststellt. Wenn’s nur eine Beule war hat sie das dann schwarz auf weiß, und wegen so einer Kleinigkeit wird wohl kein Ermittlungsverfahren durchgezogen.
Ich würde mal den RA drauf ansetzen, prüfen zu lassen, ob der
Kindersitz richtig festgemacht bzw. das Kind wirklich
angeschnallt war.
Sie muß sich nichts anhängen lassen, was andere durch
Fahrlässigkeit begünstigen !!
Wenn ich das richtig verstanden habe war es ihr eigenes Kind. Deshalb sollte sie wissen ob es richtig festgeschnallt war oder nicht ;o). Was allerdings eventuell zu prüfen wäre ob der Kindersitz fehlerhaft war. Denn einfach reißen darf er definitiv nicht. Schließlich ist er ja da um eben genau sowas zu vermeiden.