Arbeitserlaubnis / Aufenthaltserlaubnis in D

Hallo zusammen,

ein Bekannter (Ungar) hat folgendes Problem:
Er ist Hotelfachangestellter (mit Ausbildung) und wurde in Ungarn von einem D Hotelbesitzer angeworben und arbeitet seit 2 Jahren bei dem. Er hat jährlich zurück nach Ungarn müssen, um dort wieder die Arbeits-/Aufenthaltsgenehmigung neu zu beantragen. Er hat jetzt noch ein halbes Jahr, würde aber aufgrund des Arbeitsklimas gerne den Arbeitgeber wechseln.

  1. Kann er überhaupt den Arbeitgeber wechseln? (Noch vor Ablauf des halben Jahres)
  2. Welches Amt ist für seine Arbeits-/Aufenthaltsgenehmigung zuständig und kann im weiterhelfen? Arbeitsamt?? Landratsamt?

Grüße
WOlfgang

Hi Wolfgang,

die Aufenthaltsgenehmigung ist Sache der Ausländerbehörde. Über die Arbeitserlaubnis wird beim zuständigen Arbeitsamt entschieden.

Gruß,
Francesco

Hi Francesco,

die Aufenthaltsgenehmigung ist Sache der Ausländerbehörde.
Über die Arbeitserlaubnis wird beim zuständigen Arbeitsamt
entschieden.

Danke für die Antwort! Kann er auch bei einem anderen Arbeitsamt/Ausländerbehörde vorbeischauen, oder muß er das nehmen, welches für seinen Wohnort zuständig ist? Das Problem ist, dass sein Chef ziemlich bekannt ist, und auf dem Land verbreiten sich Nachrichten doch sehr schnell…

Grüße
Wolfgang