Vertrag für Unternehmensberatung

Hallo Juris,
ich bin kurz davor, einem befreundeten Handwerker bei seinen kaufmännischen Dingen zu helfen. Dass das sauber abläuft will ich aber einen Vertrag mit ihm machen.
Ich hab mit im Netz ein Paar Musterverträge angeschaut und bin auf den Punkt Haftung gestossen.
Ist es möglich, die Haftung für eine etwaige Fehlberatung auf die Höhe des Beratungshonorars festzusetzen (oder auch auf einen gewissen Betrag zB 5000€)?
Wie sieht es mit der Verjährung der Anspüche aus? Kann diese vertraglich auf zB 12 Monate festgelegt werden? (Geht bitte von zwei Kaufleuten aus)

Dankeschön im Voraus
Stephan

Hallo Stefan,

an Deiner Stelle würde ich außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit überhaupt keine Haftung übernehmen. Weder dem Berater noch dem Beratenen tut es gut, wenn es das blinde Verlassen auf die Beratung gibt. Im Gegenteil: Du solltest dem Betriebsinhaber sehr deutlich sagen, daß alle Entscheidungen in seiner eigenen Verantwortung liegen. Genau so ist es in letzter Konsequenz auch. Du kannst als externer Berater Deinen Job nach bestem Wissen erledigen, aber es ist nicht Deine Aufgabe, das Risiko des Unternehmers tragen.

Der Berater hilft dem Beratenen auf die richtige Schiene und wenn der Berater etwas taugt, macht er sich nach einiger Zeit selbst überflüssig.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

geht das überhaupt, dass ich (ausser bei grober Fahrlässigkeit) keine Haftung übernehme?
Schließlich verspreche ich ihm ja eine Leistung und wenn ich die nicht sauber erbringe?

Gruß
Stephan

geht das überhaupt, dass ich (ausser bei grober
Fahrlässigkeit) keine Haftung übernehme?
Schließlich verspreche ich ihm ja eine Leistung und wenn ich
die nicht sauber erbringe?

Hallo Stephan,

das funktioniert ohne weiteres. Es herrscht Vertragsfreiheit. Ist der Auftraggeber mit der erbrachten Leistung unzufrieden, kann er die Zusammenarbeit kündigen. Umgekehrt gilt das Gleiche für Dich. Ich halte es für empfehlenswert, keine zu lange gegenseitige Bindung einzubauen, sofern es überhaupt zweckmäßig ist, sich zu binden. Wenn irgendwo „Sand im Getriebe“ ist, sollte man die Geschäftsbeziehung problemlos beenden können. Das ist nicht nur im Sinne des Kunden. Immerhin ist es auch für den Berater unbefriedigend, wenn seine Arbeit nicht umgesetzt wird und er nur auf Granit beißt.

Gruß
Wolfgang

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