ARBEITSRECHT-dringende Frage

hallo, experten,
brauche dringend euren rat:
das vollzeit-angestellten-arbeitsverhältnis besteht seit august 2000. im arbeitsvertrag steht, daß die gehaltszahlungen jeweils zum letzten eines monats überwiesen werden. seit ende august 2001 gab es keine gehaltszahlungen mehr, weil es der firma schlecht geht. (ist der vertrag jetzt überhaupt noch gültig?)
wie kann (darf) sich ein angestellter jetzt verhalten? darf er einfach zu hause bleiben? muß er zur arbeit kommen? der arbeitgeber möchte dem angestellten evtl. kündigen. muß er die gesetzliche kündigungsfrist von 4 wochen zum 15. oder ende eines monats einhalten? wie sieht es bei einer aufhebung auf? wird da ein aufhebungsvertrag geschlossen? bekommt der angestellte dann trotzdem ohne sperrfrist sein arbeitslosengeld?
für schnelle antworten wäre ich euch dankbar!
gruß
DEVI

hallo

Hallo,

brauche dringend euren rat:

ich werde mich bemühen.

das vollzeit-angestellten-arbeitsverhältnis besteht seit
august 2000. im arbeitsvertrag steht, daß die gehaltszahlungen
jeweils zum letzten eines monats überwiesen werden. seit ende
august 2001 gab es keine gehaltszahlungen mehr, weil es der
firma schlecht geht. (ist der vertrag jetzt überhaupt noch
gültig?)

Der Arbeitsvertrag ist weiterhin gültig.

wie kann (darf) sich ein angestellter jetzt verhalten? darf er
einfach zu hause bleiben? muß er zur arbeit kommen? der

Du hast ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Bürgerliches Gesetzbuch). Wenn Dir ein Zurückbehaltrungsrecht zusteht, bist Du von der Pflicht der Arbeitsleistung frei, ohne den Lohn oder Gehaltanspruch zu verlieren.

arbeitgeber möchte dem angestellten evtl. kündigen. muß er die
gesetzliche kündigungsfrist von 4 wochen zum 15. oder ende
eines monats einhalten?

Die Kündigungsfristen gelten weiter. Natürlich auch der Gehaltsanspruch.

wie sieht es bei einer aufhebung auf?

wird da ein aufhebungsvertrag geschlossen? bekommt der
angestellte dann trotzdem ohne sperrfrist sein
arbeitslosengeld?

Wenn Dein Aufhebungsvertrag aus betriebsbedingten Gründen abgeschlossen wird gibt es keine Sperrzeit, allerdings wird die Kündigungsfrist angerechnet. Eine mögliche Abfindung kann angerechnet werden. Ich würde mich vor einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen.

für schnelle antworten wäre ich euch dankbar!
gruß
DEVI

Grüße
Michael

hallo,

dazu fällt mir ein:

hat dein ag dich auch bei einer kv angemeldet?
da habe ich schon die dollsten sachen gehört.

ansonsten solltest du dir schnell rechtlichen rat holen.

mfg

kunde3