Homepage vom Verein

Moien Leuts!

Ich bin im Schachlub-Hattersheim, seit ich ins hessische Exyl geschickt wurde. Seit diesem Jahr hat meine Frau die Homepage vom Schachverein unter ihre Fittiche genommen, d. h. ich habe in meinem Namen die Domain gekauft (oder wie man das nu nennt ;o)), die alte HP wurde komplett eingestampft und meine Frau hat eine komplett neue erstellt, wobei seitens des Vereines lediglich die nötigen Daten - sprich Tabellen, Aufstellunge, usw… - zur Verfügung gestellt wurden. Durch die Arbeit meiner Frau ist die jetzt schon richtig bekannt geworden ;o))

Nun ergibt sich das Problem, daß ich erwäge den Verein zu verlassen (Grund ist zwar peinlich, aber hier völlig egal…).
Wie sieht es hier mit den Rechten aus (gibt weder schriftliche noch mündliche Vereinbarungen).
Die Domain wurde vom Verein bezahlt und gehört dem daher vermutlich wohl auch (ist an sich eh wurscht, da ich ja keinen Streit will und erst recht net die Domain ;o)))
Die HP ist aber von meiner Frau und die möchte - verständlicher Weise - nicht, daß jemand anders in ihrem „geistigen Eigentum“ „rumpfuscht“, zumal die HP wirklich Klasse ist (sag nicht nur ich ;o))))
Ist sie rechtlich dazu verpflichtet die HP „stehen zu lassen“ oder muß sie ihr Werk dem Verein überlassen. Ihr wäre es halt lieber daß sie ihre Werke löscht und die HP leer an den Verein übergibt (zumal sie auf Grund der peinlichen Vorkommnisse wie ich „leicht“ angesäuert ist…).
Wie sieht es da mit dem Logo der HP aus, daß meine Frau für den Verein entworfen hat - darf der Verein dies weiterverwenden???

Dankää im Voraus…

Bernd

Hallo Bernd!

Sofern nicht ausdrücklich vorher vereinbart, gehen in solch einem Fall die Rechte immer an die juristische Person (der Verein), die quasi die Veranlassung für diese Tätigkeit geliefert hat.
Zähne zusammen und Grinsen!

Tschüs, Sven.

Moien Leuts!

Ich bin im Schachlub-Hattersheim, seit ich ins hessische Exyl
geschickt wurde. Seit diesem Jahr hat meine Frau die Homepage
vom Schachverein unter ihre Fittiche genommen, d. h. ich habe
in meinem Namen die Domain gekauft (oder wie man das nu nennt
;o)), die alte HP wurde komplett eingestampft und meine Frau
hat eine komplett neue erstellt, wobei seitens des Vereines
lediglich die nötigen Daten - sprich Tabellen, Aufstellunge,
usw… - zur Verfügung gestellt wurden. Durch die Arbeit
meiner Frau ist die jetzt schon richtig bekannt geworden ;o))

Nun ergibt sich das Problem, daß ich erwäge den Verein zu
verlassen (Grund ist zwar peinlich, aber hier völlig egal…).
Wie sieht es hier mit den Rechten aus (gibt weder schriftliche
noch mündliche Vereinbarungen).
Die Domain wurde vom Verein bezahlt und gehört dem daher
vermutlich wohl auch (ist an sich eh wurscht, da ich ja keinen
Streit will und erst recht net die Domain ;o)))

Hallo Bernd,

die Domain gehört mit Sicherheit dem Verein. Dieser hat sie, wie Du hingewiesen hast, auch bezahlt.

Die HP ist aber von meiner Frau und die möchte -
verständlicher Weise - nicht, daß jemand anders in ihrem
„geistigen Eigentum“ „rumpfuscht“, zumal die HP wirklich
Klasse ist (sag nicht nur ich ;o))))

Wenn Deine Frau beauftragt wurde, eine Homepage zu erstellen oder aber eine frühere entfernt und von Deiner Frau für den Verein erstellt wurde, gehören die Rechte auch dem Verein. es ist ausserdem manchmal, wenn man einen Verein hinter sich lässt, durchaus auch sinnvoll, einen sauberen Abgang zu machen und nicht nachzukarten.

Ist sie rechtlich dazu verpflichtet die HP „stehen zu lassen“
oder muß sie ihr Werk dem Verein überlassen. Ihr wäre es halt
lieber daß sie ihre Werke löscht und die HP leer an den Verein
übergibt (zumal sie auf Grund der peinlichen Vorkommnisse wie
ich „leicht“ angesäuert ist…).

Wenn ich es richtig verstehe, gab es früher eine HP, die aber geändert wurde. Wewnn der Verein Gemeinnützigkeit erlangt hat, ist die Sache klar, dann sind die Leistungen ehrenamtlich erledigt und das Ergebnis gehört dem Verein.

Bei einem eingetragenen Verein (ohne Gemeinn.) könnte es durchaus sein, dass für die Erstellung der HP eine Entschädigung gezahlt wurde, auch dann ist die HP Eigentum des Vereins. Ist keine Entschädigung geflossen, wird es darauf ankommen, was besprochen wurde.

Wie sieht es da mit dem Logo der HP aus, daß meine Frau für
den Verein entworfen hat - darf der Verein dies
weiterverwenden???

Hier dürfte das Vorgenannte gelten. Nur ein Hinweis, auch wenn wir in anderen Fällen manchmal kritisch miteinander umgehen, man sollte, wenn man in einem Verein aktiv war, dort scheidet, egal warum, einen sauberen Schnitt machen. Verein eignen sich wenig zum streiten. Noch weniger dazu, wenn man nicht mehr einverstanden sein kann, dass man dann seine Arbeiten heraus nimmt.

Denk mal darüber nach, ob es nicht sinnvoll sein könnte, aus dem Verein mit Frieden zu scheiden, auch wenn es Dir sicher sehr schwer fällt.

Gruss Günter

Tach auch!

Also:

Die Domain „gehört“ nicht dem Verein. Solange Du bei der Denic als „Admin C“ eingetragen bist, kannst Du alleine entscheiden, was mit der Domain geschieht. Natürlich solltest Du aus Fairnessgründen nicht auf der Domain beharren. Der Denic (Verwaltungsstelle für de-Domains) ist es relativ egal, wer die Domain bezahlt, entscheidungsbefugt ist nur der Admin C.
Unabhängig davon, ob Deine Frau die Website „ehrenamtlich“ erstellt hat, hat der Verein nur die Nutzungsrechte an der Website. Deine Frau bleibt jedoch immer die Urheberin und hat folglich immer die Urheberrechte. Nun ist es natürlich interessant, in welchem Umfang die Nutzungsrechte an den Verein übertragen wurden - sowas macht man eigentlich auch per Vertrag. Ich zum Beispiel schränke die Nutzungsrechte insofern ein, dass ich eine eigenmächtige Änderung nicht zulasse, da damit meine Arbeit, die ja auch meine Refernz ist, u.U. verschandelt werden kann, was für mich durchaus negative Folgen haben könnte.
Wenn also nicht vereinbart wurde, dass eigenmächtige Änderungen erlaubt sind, kann auch niemand davon ausgehen, dass er solche vornehmen kann, ohne das Einverständnis der Urheberin zu haben.

Aber wie hier schon gesagt wurde: Vielleicht ist es besser, die Sache auf sich beruhen zu lassen - denn ob die Streiterei in diesem Rahmen nützlich ist, bleibt dahingestellt.

Grüsse
Malte

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dank an alle
Moien!

nur hab ich jetzt zwei grundsätzlich verschiedene Aussagen ;o)))

Streit will ich ja eh net, nur will meine Frau ggf. ihr „Geistiges Eigentum“ nicht auf der HP lassen…

Naja…mal sehen was da noch kommt ;o))

Bernd