Trennungsjahr und Unterschrift
(Autor: W а l t r а u d, Frage gestellt am Di, 6. Nov 2001)
Meine Schwester [32, 4 jährige Tochter] hat im März 2001 das Trennungsjahr eingereicht. Ihr Mann hat sie geschlagen und laufend gedemütigt.
Vergangene Woche hat sie nun eine vom Ehemann mitgebrachte Erklärung unterschrieben, in der steht, dass sie einwilligt, dass das Trennungsjahr ab sofort aufgehoben ist.
Was ist jetzt noch zu tun? Jetzt tut ihr die Unterschrift schon wieder leid, muss sie nun ein weiteres Jahr auf die sCheidung warten ?
Vergangene Woche hat sie nun eine vom Ehemann mitgebrachte Erklärung unterschrieben, in der steht, dass sie einwilligt, dass das Trennungsjahr ab sofort aufgehoben ist.
Was ist jetzt noch zu tun? Jetzt tut ihr die Unterschrift schon wieder leid, muss sie nun ein weiteres Jahr auf die sCheidung warten ?
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Re: Trennungsjahr und Unterschrift
(Autor: G ü n t e r W u n d е r l e, Antwort nach 5 h, 27 Min)
Meine Schwester [32, 4 jährige Tochter] hat im März 2001 das
Trennungsjahr eingereicht. Ihr Mann hat sie geschlagen und
laufend gedemütigt.
Vergangene Woche hat sie nun eine vom Ehemann mitgebrachte
Erklärung unterschrieben, in der steht, dass sie einwilligt,
dass das Trennungsjahr ab sofort aufgehoben ist.
Einen Guten Morgen Waltraud,Trennungsjahr eingereicht. Ihr Mann hat sie geschlagen und
laufend gedemütigt.
Vergangene Woche hat sie nun eine vom Ehemann mitgebrachte
Erklärung unterschrieben, in der steht, dass sie einwilligt,
dass das Trennungsjahr ab sofort aufgehoben ist.
das Trennungsjahr ist letztlich nicht davon abhängig ob ein Wisch Papier unterschrieben wird sondern ob das trenmnungsjahr auch eingehalten ist, also gut Deutsch, wenn die zwei im Bett waren miteinander, dann ist das Trennungsjahr eben unterbrochen. Wenn nicht, bleibt es bestehen, wenn beide jetzt nun aber bitte nicht zusammenziehen. Wer einmal schlägt, schlägt wieder. Und kein Mensch muss sich von jemand schlagen lassen.
Was ist jetzt noch zu tun? Jetzt tut ihr die Unterschrift
schon wieder leid, muss sie nun ein weiteres Jahr auf die
sCheidung warten ?
GRuss Günter
Re: Trennungsjahr und Unterschrift
(Autor: Р а u l а, Antwort nach 17 h, 29 Min)
Hallo!
Im Antrag müssen nur Gründe für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe (Schläge etc.) angegeben werden.
Alles Gute für Deine Schwester.
Paula
Ihr Mann hat sie geschlagen und
laufend gedemütigt.
Soweit ich weiß, muß in einem solchen Fall das Trennungsjahr sowieso nicht eingehalten werden. Die Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden (sogenannte Härteklausel oder Härtescheidung).laufend gedemütigt.
Im Antrag müssen nur Gründe für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe (Schläge etc.) angegeben werden.
Alles Gute für Deine Schwester.
Paula
Re^2: Trennungsjahr und Unterschrift
(Autor: G ü n t e r W u n d е r l е, Antwort nach 1 Tag, 43 Min)
Hallo!
sowieso nicht eingehalten werden. Die Ehe kann vor Ablauf des
Trennungsjahres geschieden werden (sogenannte Härteklausel
oder Härtescheidung).
Hallo Paula, ich habe mir zuerst auch gedacht, ob ich hierauf hinweisen soll, aber.... so wie die Frage lautet und der Hintergrund uns in etwa bekannt ist, scheint es hier, möglicherweise hat es die Frau nicht erkannt, um einen recht guten taktischen Zug des Mannes, mit der Rücknahme eine wie auch immer dann noch zu begründende Konstellation einer "Versöhnung" darzustellen.
Ihr Mann hat sie geschlagen und
laufend gedemütigt.
Soweit ich weiß, muß in einem solchen Fall das Trennungsjahrlaufend gedemütigt.
sowieso nicht eingehalten werden. Die Ehe kann vor Ablauf des
Trennungsjahres geschieden werden (sogenannte Härteklausel
oder Härtescheidung).
Im Antrag müssen nur Gründe für die Unzumutbarkeit der
Fortsetzung der Ehe (Schläge etc.) angegeben werden.
Wie willst Du eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung einer Ehe begründen - ohne das Trennungsjahr einzuhalten - wenn es vor Ablauf der Frist zu der Rücknahme einer Vereinbarung kommt, die doch die Frage der Unzumutbarkeit zumindest erheblich anzweifeln lässt. Fortsetzung der Ehe (Schläge etc.) angegeben werden.
Gruss Günter
Re^3: Trennungsjahr und Unterschrift
(Autor: Ρ a u l a, Antwort nach 1 Tag, 18 h, 45 Min)
Hallo!
Nun bin ich ja kein Jurist, aber wenn es Zeugen dafür gibt, daß diese Frau von ihrem Mann geschlagen und gedemütigt wurde, dann könnte ich mir vorstellen, daß ein guter Anwalt jedem Richter klarmachen kann, daß diese Vereinbarung unter massivem Druck, evtl. durch weitere Drohungen des Mannes zu Stande gekommen ist. Ob dem so war, weiß ich natürlich nicht und es wäre interessant zu erfahren, was sie letztlich dazu veranlasst hat, sie zu unterschreiben.
Der Palandt (ich weiß, keine Pflichtlektüre, aber wozu hat man Bekannte, die ihn zum Brötchenerwerb brauchen *g*) sagt hierzu folgendes:
„Die unzumutbare Härte muß sich auf das Eheband, d. h. das „Weiter-miteinander-verheiratet-sein“, nicht bloß auf die Fortsetzung des ehelichen Zusammenlebens beziehen. An die unzumutbare Härte sind strenge Anforderungen zu stellen. Dem Antragsteller darf nicht zuzumuten sein, mit der Scheidung bis zum Ablauf des Trennungsjahres zu warten. Da es sich um eine Ausnahmesituation gegenüber der bloß gescheiterten Ehe handeln muß, kommt eine vorzeitige Scheidung bei bloßen Schwierigkeiten, Unstimmigkeiten oder ehetypischen Zerwürfnissen nicht in Betracht. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten kann auch nach räumlicher Trennung fortwirken und die Bindung des verletzten Ehegatten an die Ehe unzumutbar erscheinen lassen. Der Annahme einer unzumutbaren Härte steht auch nicht entgegen, daß ein Ehegatte die Trunksucht des anderen über Jahre hinweg ertragen hat oder daß durch die räumliche Trennung Gelegenheit zu Tätlichkeit entfallen ist. Die Härtegründe sind zu substantiieren.“
Für mich hört sich insbesondere der erste Satz so an, als könnte man damit, zusammen mit den Härtegründen, die unterschriebene Vereinbarung aushebeln. Was meinst Du?
cu
Paula
Nun bin ich ja kein Jurist, aber wenn es Zeugen dafür gibt, daß diese Frau von ihrem Mann geschlagen und gedemütigt wurde, dann könnte ich mir vorstellen, daß ein guter Anwalt jedem Richter klarmachen kann, daß diese Vereinbarung unter massivem Druck, evtl. durch weitere Drohungen des Mannes zu Stande gekommen ist. Ob dem so war, weiß ich natürlich nicht und es wäre interessant zu erfahren, was sie letztlich dazu veranlasst hat, sie zu unterschreiben.
Der Palandt (ich weiß, keine Pflichtlektüre, aber wozu hat man Bekannte, die ihn zum Brötchenerwerb brauchen *g*) sagt hierzu folgendes:
„Die unzumutbare Härte muß sich auf das Eheband, d. h. das „Weiter-miteinander-verheiratet-sein“, nicht bloß auf die Fortsetzung des ehelichen Zusammenlebens beziehen. An die unzumutbare Härte sind strenge Anforderungen zu stellen. Dem Antragsteller darf nicht zuzumuten sein, mit der Scheidung bis zum Ablauf des Trennungsjahres zu warten. Da es sich um eine Ausnahmesituation gegenüber der bloß gescheiterten Ehe handeln muß, kommt eine vorzeitige Scheidung bei bloßen Schwierigkeiten, Unstimmigkeiten oder ehetypischen Zerwürfnissen nicht in Betracht. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten kann auch nach räumlicher Trennung fortwirken und die Bindung des verletzten Ehegatten an die Ehe unzumutbar erscheinen lassen. Der Annahme einer unzumutbaren Härte steht auch nicht entgegen, daß ein Ehegatte die Trunksucht des anderen über Jahre hinweg ertragen hat oder daß durch die räumliche Trennung Gelegenheit zu Tätlichkeit entfallen ist. Die Härtegründe sind zu substantiieren.“
Für mich hört sich insbesondere der erste Satz so an, als könnte man damit, zusammen mit den Härtegründen, die unterschriebene Vereinbarung aushebeln. Was meinst Du?
cu
Paula
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