Re^3: Trennungsjahr und Unterschrift
Hallo!
Nun bin ich ja kein Jurist, aber wenn es Zeugen dafür gibt, daß diese Frau von ihrem Mann geschlagen und gedemütigt wurde, dann könnte ich mir vorstellen, daß ein guter Anwalt jedem Richter klarmachen kann, daß diese Vereinbarung unter massivem Druck, evtl. durch weitere Drohungen des Mannes zu Stande gekommen ist. Ob dem so war, weiß ich natürlich nicht und es wäre interessant zu erfahren, was sie letztlich dazu veranlasst hat, sie zu unterschreiben.
Der Palandt (ich weiß, keine Pflichtlektüre, aber wozu hat man Bekannte, die ihn zum Brötchenerwerb brauchen *g*) sagt hierzu folgendes:
„Die unzumutbare Härte muß sich auf das Eheband, d. h. das „Weiter-miteinander-verheiratet-sein“, nicht bloß auf die Fortsetzung des ehelichen Zusammenlebens beziehen. An die unzumutbare Härte sind strenge Anforderungen zu stellen. Dem Antragsteller darf nicht zuzumuten sein, mit der Scheidung bis zum Ablauf des Trennungsjahres zu warten. Da es sich um eine Ausnahmesituation gegenüber der bloß gescheiterten Ehe handeln muß, kommt eine vorzeitige Scheidung bei bloßen Schwierigkeiten, Unstimmigkeiten oder ehetypischen Zerwürfnissen nicht in Betracht. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten kann auch nach räumlicher Trennung fortwirken und die Bindung des verletzten Ehegatten an die Ehe unzumutbar erscheinen lassen. Der Annahme einer unzumutbaren Härte steht auch nicht entgegen, daß ein Ehegatte die Trunksucht des anderen über Jahre hinweg ertragen hat oder daß durch die räumliche Trennung Gelegenheit zu Tätlichkeit entfallen ist. Die Härtegründe sind zu substantiieren.“
Für mich hört sich insbesondere der erste Satz so an, als könnte man damit, zusammen mit den Härtegründen, die unterschriebene Vereinbarung aushebeln. Was meinst Du?
cu
Paula