Hallo,
Auch Hallo!
Mir gehts jetzt darum, wie auch gestern in dem Beitrag
angesprochen wurde, man müsste jetzt den Schaden begutachten
lassen, und könnte dieses Gutachten mit der Schadenssumme an
die gegnerische Versicherung schicken, und rechtlich auch
völlig korrekt von denen die Summe verlangen?
Naja, rein rechtlich ist das schon fast korrekt. Nur ganz so einfach kannst Du dann doch nicht vorgehen.
Erstmal die Frage von mir: Ist der Schaden überhaupt schon der Versicherung des Unfallgegners gemeldet worden? Habt ihr überhaupt schon Ansprüche angemeldet, also deutlich Schadenersatz verlangt? Wenn nicht, dann wird es jetzt aber Zeit!
Vorschlag meinerseits zur Vorgehensweise:
Wenn noch nicht geschehen, sofort die Forderung nach Schadenersatz stellen. Mündlich ggü. Dem Verursacher reicht. Solltet ihr Schwierigkeiten haben, die Versicherung herauszubekommen, einfach anhand des Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer probieren.
Solbald ihr die Versicherung kennt, bei denen melden und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Aber ich kann Euch nur ganz, ganz dringend aus eigener schmerzlicher Erfahrung jüngerer Zeit raten, den telefonischen oder mündlichen Versprechungen der Versicherung nicht unbedingt zu vertrauen. Nur was ihr schriftlich habt, hat bindende Wirkung.
Ihr habt zwei Möglichkeiten: Euch den Schaden ohne Reparatur auszahlen zu lassen wäre eine davon. Das heißt bei den Versicherern fiktive Abrechnung und ist unwahrscheinlich unbeliebt (um nicht zu sagen verhasst) bei denen. Dabei versuchen sie dann gerne, die eine oder andere Sache zu Euren Ungunsten zu drehen.
Die zweite Möglichkeit wäre, den Wagen reparieren zu lassen. In diesem Fall bringt ihr den Wagen in eine Werkstatt Eurer Wahl , das ist wichtig! Ihr braucht euch nicht drauf einlassen, in einer vom Versicherer empfohlenen Werkstatt zu reparieren! Wird gern versucht. Die Werkstatt wird sich dann mit der Versicherung in Verbindung setzen und direkt mit denen abrechnen. Für die Zeit, wo der Wagen in der Werkstatt steht, könnt ihr Euch entweder einen Mietwagen nehmen (Achtung: Keine S-Klasse, sondern Eurer Fahrzeuggröße entsprechend. Da gibt es Richtwerte, was ihr maximal mieten dürft) oder ihr laßt Euch pro Tag eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zahlen. Auch da gibt es Richtwerte, die Höhe des täglichen Nutzungsausfalls hängt davon ab, was ihr für ein Auto habt. Zusätzlich könnt ihr vom Versicherer eine sogenannte Unkostenpauschale verlangen. Meist werden so zwischen 30 und 50 Mark gezahlt, Nachweise dafür müssen nicht erbracht werden. Ich würde erstmal 50 Mark fordern. Manche Versicherer zahlen aber eben weniger, das Minimum sind aber 30 Mark.
Wenn ihr Euch aber für die fiktive Abrechnung entscheidet (was ich mir fast denke), dann läuft es etwas anders ab.
Hier würde ich Euch empfehlen, zunächst mal unverbindlich bei einer Werkstatt Eurer Wahl nachzufragen, was denn die Reparatur ungefähr kosten würde. Ich kann Euch nur empfehlen, denen nicht zu sagen, das es um einen Versicherungsfall geht. Werkstätten neigen im allgemeinen dazu, bei Versicherungsfällen die Kosten etwas nach oben zu drehen. Leider sind Versicherer auch nicht bescheuert, die wissen das natürlich. Wenn die Werkstatt also allzusehr überzieht, gibt das Streß mit der Versicherung und die werden eklig.
Wenn ihr dann wißt, was der Spaß ungefähr kostet, dann meldet Euch bei der Versicherung, am besten schriftlich oder per Fax. Denen teilt ihr mit, die Werkstatt hätte gesagt, es kostet ungefähr XY. Gleichzeitig fragt sie, ob sie bei dieser Schadenhöhe ein Gutachten wollen oder ob ein Kostenvoranschlag (KVA) der Werkstatt ausreicht. Die Antwort würde ich mir auch schriftlich oder per Fax geben lassen!
Wenn ein KVA ausreicht, geht ihr nochmal zur Werkstatt und laßt von denen einen solchen anfertigen. Dafür nehmen die Werkstätten allerdings meistens Geld, in der Regel um die 50 Mark.
Sobald ihr den habt, reicht ihr den Kostenvoranschlag der Versicherung ein (Kopie unbedingt behalten!) und bittet um Regulierung auf Basis des KVA. Zusätzlich steht Euch auch in diesem Fall die oben schon erwähnte Kostenpauschale zu. Nutzungsausfall gibt es in diesem Fall aber nicht.
Wenn ein Gutachter verlangt wird (meist ab ca. 1.500-2.000 DM Schadenhöhe), dann ist es wichtig, das Ihr Euch den Gutachter selbst auswählen könnt. Die Versicherer versuchen leidenschaftlich gern, ihre eigenen Gutachter zu empfehlen. Das ist nicht unbedingt der beste Weg.
Wenn die Versicherung ein Gutachten verlangt, würde ich mir auch das schriftlich oder per Fax bestätigen lassen. Wenn die das nämlich verlangen, dann müssen sie es auch bezahlen! Hier gibt es wieder die Möglichkeit, das der Gutachter direkt mit der Versicherung abrechnet.
Und letzte Frage, der Unfall ist ja nun schon mindestens 4
Wochen her, wie lange kann man sowas noch hinauszögern, gibts
da Fristen?
Theoretisch ja, aber das würde ich nicht als Problem sehen. Macht es einfach so, ich kann mir nicht einen Versicherer vorstellen, der unter Verweis auf Fristversäumnis einen Haftpflichtschaden ablehnt. Sollte das doch passieren, wäre ich für einen kurzen Hinweis dankbar. Das würde mich echt interessieren. Selbst wenn die das so ablehnen würden, müßten sie es letztendlich doch bezahlen. Ihr bräuchtet ja eigentlich nur zu sagen, ihr habt nicht früher gewußt, das es doch so ein „großer“ Schaden ist. Also wie gesagt: Hinsichtlich der Fristen macht Euch keine Sorgen.
Das Problem ist halt, er braucht den Wagen um zur Arbeit zu
fahren.
Kein Problem. Bei Reparatur gibt´s ja einen Ersatzwagen und bei Auszahlung gibt´s keine Schwierigkeiten 
Einen kleinen Tip noch am Ende: Wenn Dir das alles zuviel ist, dann beauftrage einfach einen Rechtsanwalt damit. Das Recht dazu hast Du und die Kosten muß die gegnerische Versicherung auch noch tragen. Damit machst Du Dich dann allerdings bei der Versicherung unheimlich beliebt 
Zuerst würde ich erstmal versuchen, so mit denen zu reden. Wenn die sich allerdings irgendwie stur stellen oder Du ein blödes Gefühl hast, beauftrage sofort einen Anwalt. Diskussionen mit Versicherungen lohnen nicht.
Danke schonmal
Bitte schön, immer gern geschehen. Wenn noch Fragen sind, dann raus damit.
Greetings and
So long.
Der Dicke MD.
PS: Wenn die gegnerische Versicherung die HUK Coburg ist, dann nimm lieber gleich ´nen Anwalt. Eigene Erfahrung *grrrr*