Auszahlung auf Gutachterbasis

Hallo,

nachdem ich gestern abend im MDR einen Beitrag dazu gesehen habe, fiel mir ein, da war noch was.
Mein Freund hatte vor ca. 1 Monat einen kleinen Auffahrunfall.
Er bremste verkehrsbedingt ( vor ihm wollte jemand abbiegen) aber der hinter ihm Fahrende, kam nicht rechtzeitig zum stehen, und rutschte „auf“.
Nunja ein paar Kratzer waren es zwar „nur“, aber man weiss ja nie.
Also wurde trotzdem die Polizei geholt, wo ich hinzufügen muss, die waren recht freundlich, die verzichteten auf die eigentlich fälligen 20-DM wegen fehlender Fahrzeugpapieren, ( ok hat mit der Sache nix zu tun, wollte ich aber mal feststellen )…so also die Polizisten nahmen den Unfall auf, und mein Freund bekam die Unfallmeldung in der auch , wenn ich mich jetzt nicht irre drin stand, daß der andre Fahrer schuld hatte ( schlagt mich nicht wenn das jetzt falsch ausgedrückt ist )…
Dazu bezifferte sie den Schaden hintere Stossstange auf ca. 500 DM.
SO da leider der Wagen meines Freundes schon sehr oft „Opfer“ von Schlüsselkratzern wurde, ist die kleine Schramme hinten, dann auch nicht so „schlimm“.
Mir gehts jetzt darum, wie auch gestern in dem Beitrag angesprochen wurde, man müsste jetzt den Schaden begutachten lassen, und könnte dieses Gutachten mit der Schadenssumme an die gegnerische Versicherung schicken, und rechtlich auch völlig korrekt von denen die Summe verlangen?
Nächste Frage, wenn man einen privaten Gutachter bestellt, muss man das Gutachten erstmal selber zahlen und dann auch von der gegnerischen Versicherung zurückverlangen? Oder wird die Rechnung des Gutachters gleich denen vorgelegt?
Wenn man das Auto in die Vertragswerkstatt bringt ( bei dem Händler wo der Wagen auch gekauft wurde, und immer zu Inspektion ist ) zur Untersuchung ( Gutachten ) hinbringt, würde das ebenso etwas kosten?
Und letzte Frage, der Unfall ist ja nun schon mindestens 4 Wochen her, wie lange kann man sowas noch hinauszögern, gibts da Fristen?
Das Problem ist halt, er braucht den Wagen um zur Arbeit zu fahren.
Danke schonmal
`s Teufli

Moien!

Bei solchen Bagatellschäden würde ein Gutachten die Kosten unnötig in die Höhe treiben, was im Rahmen der Schadensminderungspflicht (oder wie auch immer das heißt ;o)) bedeutet, daß die Kosten an ihm hängenbleiben könnten.

Der einfachste Weg ist den Wagen zu einer ordentlichen Werkstatt zu bringen und sich für die Zeit der Reparatur einen Leihwagen von denen zu nehmen. Die Werkstätten rechnen dann (zumindest die meisten machen das…) den Schaden incl. des Leihwagens direkt mit der Versicherung ab, sodaß man selbst keinerlei Arbeit mehr damit hat. du mußt denen nur einen Wisch unterschreiben, daß du deine forderungen an die Versicherung an die Werkstatt abtrittst!

Bernd

Hallo,

Auch Hallo!

Mir gehts jetzt darum, wie auch gestern in dem Beitrag
angesprochen wurde, man müsste jetzt den Schaden begutachten
lassen, und könnte dieses Gutachten mit der Schadenssumme an
die gegnerische Versicherung schicken, und rechtlich auch
völlig korrekt von denen die Summe verlangen?

Naja, rein rechtlich ist das schon fast korrekt. Nur ganz so einfach kannst Du dann doch nicht vorgehen.

Erstmal die Frage von mir: Ist der Schaden überhaupt schon der Versicherung des Unfallgegners gemeldet worden? Habt ihr überhaupt schon Ansprüche angemeldet, also deutlich Schadenersatz verlangt? Wenn nicht, dann wird es jetzt aber Zeit!

Vorschlag meinerseits zur Vorgehensweise:

Wenn noch nicht geschehen, sofort die Forderung nach Schadenersatz stellen. Mündlich ggü. Dem Verursacher reicht. Solltet ihr Schwierigkeiten haben, die Versicherung herauszubekommen, einfach anhand des Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer probieren.

Solbald ihr die Versicherung kennt, bei denen melden und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Aber ich kann Euch nur ganz, ganz dringend aus eigener schmerzlicher Erfahrung jüngerer Zeit raten, den telefonischen oder mündlichen Versprechungen der Versicherung nicht unbedingt zu vertrauen. Nur was ihr schriftlich habt, hat bindende Wirkung.

Ihr habt zwei Möglichkeiten: Euch den Schaden ohne Reparatur auszahlen zu lassen wäre eine davon. Das heißt bei den Versicherern fiktive Abrechnung und ist unwahrscheinlich unbeliebt (um nicht zu sagen verhasst) bei denen. Dabei versuchen sie dann gerne, die eine oder andere Sache zu Euren Ungunsten zu drehen.

Die zweite Möglichkeit wäre, den Wagen reparieren zu lassen. In diesem Fall bringt ihr den Wagen in eine Werkstatt Eurer Wahl , das ist wichtig! Ihr braucht euch nicht drauf einlassen, in einer vom Versicherer empfohlenen Werkstatt zu reparieren! Wird gern versucht. Die Werkstatt wird sich dann mit der Versicherung in Verbindung setzen und direkt mit denen abrechnen. Für die Zeit, wo der Wagen in der Werkstatt steht, könnt ihr Euch entweder einen Mietwagen nehmen (Achtung: Keine S-Klasse, sondern Eurer Fahrzeuggröße entsprechend. Da gibt es Richtwerte, was ihr maximal mieten dürft) oder ihr laßt Euch pro Tag eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zahlen. Auch da gibt es Richtwerte, die Höhe des täglichen Nutzungsausfalls hängt davon ab, was ihr für ein Auto habt. Zusätzlich könnt ihr vom Versicherer eine sogenannte Unkostenpauschale verlangen. Meist werden so zwischen 30 und 50 Mark gezahlt, Nachweise dafür müssen nicht erbracht werden. Ich würde erstmal 50 Mark fordern. Manche Versicherer zahlen aber eben weniger, das Minimum sind aber 30 Mark.

Wenn ihr Euch aber für die fiktive Abrechnung entscheidet (was ich mir fast denke), dann läuft es etwas anders ab.

Hier würde ich Euch empfehlen, zunächst mal unverbindlich bei einer Werkstatt Eurer Wahl nachzufragen, was denn die Reparatur ungefähr kosten würde. Ich kann Euch nur empfehlen, denen nicht zu sagen, das es um einen Versicherungsfall geht. Werkstätten neigen im allgemeinen dazu, bei Versicherungsfällen die Kosten etwas nach oben zu drehen. Leider sind Versicherer auch nicht bescheuert, die wissen das natürlich. Wenn die Werkstatt also allzusehr überzieht, gibt das Streß mit der Versicherung und die werden eklig.

Wenn ihr dann wißt, was der Spaß ungefähr kostet, dann meldet Euch bei der Versicherung, am besten schriftlich oder per Fax. Denen teilt ihr mit, die Werkstatt hätte gesagt, es kostet ungefähr XY. Gleichzeitig fragt sie, ob sie bei dieser Schadenhöhe ein Gutachten wollen oder ob ein Kostenvoranschlag (KVA) der Werkstatt ausreicht. Die Antwort würde ich mir auch schriftlich oder per Fax geben lassen!

Wenn ein KVA ausreicht, geht ihr nochmal zur Werkstatt und laßt von denen einen solchen anfertigen. Dafür nehmen die Werkstätten allerdings meistens Geld, in der Regel um die 50 Mark.
Sobald ihr den habt, reicht ihr den Kostenvoranschlag der Versicherung ein (Kopie unbedingt behalten!) und bittet um Regulierung auf Basis des KVA. Zusätzlich steht Euch auch in diesem Fall die oben schon erwähnte Kostenpauschale zu. Nutzungsausfall gibt es in diesem Fall aber nicht.

Wenn ein Gutachter verlangt wird (meist ab ca. 1.500-2.000 DM Schadenhöhe), dann ist es wichtig, das Ihr Euch den Gutachter selbst auswählen könnt. Die Versicherer versuchen leidenschaftlich gern, ihre eigenen Gutachter zu empfehlen. Das ist nicht unbedingt der beste Weg.
Wenn die Versicherung ein Gutachten verlangt, würde ich mir auch das schriftlich oder per Fax bestätigen lassen. Wenn die das nämlich verlangen, dann müssen sie es auch bezahlen! Hier gibt es wieder die Möglichkeit, das der Gutachter direkt mit der Versicherung abrechnet.

Und letzte Frage, der Unfall ist ja nun schon mindestens 4
Wochen her, wie lange kann man sowas noch hinauszögern, gibts
da Fristen?

Theoretisch ja, aber das würde ich nicht als Problem sehen. Macht es einfach so, ich kann mir nicht einen Versicherer vorstellen, der unter Verweis auf Fristversäumnis einen Haftpflichtschaden ablehnt. Sollte das doch passieren, wäre ich für einen kurzen Hinweis dankbar. Das würde mich echt interessieren. Selbst wenn die das so ablehnen würden, müßten sie es letztendlich doch bezahlen. Ihr bräuchtet ja eigentlich nur zu sagen, ihr habt nicht früher gewußt, das es doch so ein „großer“ Schaden ist. Also wie gesagt: Hinsichtlich der Fristen macht Euch keine Sorgen.

Das Problem ist halt, er braucht den Wagen um zur Arbeit zu
fahren.

Kein Problem. Bei Reparatur gibt´s ja einen Ersatzwagen und bei Auszahlung gibt´s keine Schwierigkeiten :smile:

Einen kleinen Tip noch am Ende: Wenn Dir das alles zuviel ist, dann beauftrage einfach einen Rechtsanwalt damit. Das Recht dazu hast Du und die Kosten muß die gegnerische Versicherung auch noch tragen. Damit machst Du Dich dann allerdings bei der Versicherung unheimlich beliebt :smile:
Zuerst würde ich erstmal versuchen, so mit denen zu reden. Wenn die sich allerdings irgendwie stur stellen oder Du ein blödes Gefühl hast, beauftrage sofort einen Anwalt. Diskussionen mit Versicherungen lohnen nicht.

Danke schonmal

Bitte schön, immer gern geschehen. Wenn noch Fragen sind, dann raus damit.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

PS: Wenn die gegnerische Versicherung die HUK Coburg ist, dann nimm lieber gleich ´nen Anwalt. Eigene Erfahrung *grrrr*

Soo,…ganz fettes Danke, und ein…*peep*
Hey Dickerchen,
*darf ich?*

ganz, ganz grossen Dank, für deine ausführliche Erklärung, die mir wirklich was gebracht hat im Gegensatz zu andren Wichtigtuern.*schweig*

Was mich nur ein wenig irritiert, ist daß du diese Form, Auszahlung ohne Reparatur auch so darstellst, als wäre dass den Versicherungen nicht gerade recht.
Ich hatte das gleiche Problem schon von meinem Bruder gehört, da hat die Versicherung auch ein zwei Sachen aus dem Kostenvoranschalg der Werkstatt gestrichen. Mein Bruderherz bekam dann aber trotzdem für einen Bagatellschaden ein paar Blaue.
Aber wie gesagt, diese Geheimniskrämerei und nicht so recht wirklich gewollt von den Versicherungen, das deckt sich nicht mit dem Beitrag den ich da gestern beim MDR sah.
In diesem wurde diese 2 Möglichkeiten, also Auszahlung oder Reparatur auf Gutachterbasis aufgezeigt an Beispielen, und da scheint es mir ja so, als wäre das eine freie Wahl, die einem da bleibt.
Na gut ich werde deine Antwort mal weiterleiten und hoffe der Faulbär bekommt den **** mal hoch um da was zu unternehmen.
Denn was einem zusteht, muss man sich schon holen, oder?

`s Teufelchen

Höflich sag ich mal Danke.
Aber dazu ein grummelndes „Das war keine Antwort auf meine Frage“
Aber das hat Dicker ja nun erledigt.

`s Teufli

war zwar nur eine Möglichkeit aber ne Antwort…

aber wer so niveauvoll postet hat net mehr verdient, aber Benehmen is aj bekannter Maßen glückssache!

Sich in die Ecke schmeissen vor Lachen
Hallo,

aber wer so niveauvoll postet hat net mehr verdient,

Was bitte hatte an meinem Frageposting kein Niveau?
Ist eine rhetorische Frage!!!

aber
Benehmen is aj bekannter Maßen glückssache!

Hast du Benehmen, dass du dich so hervortun musst, und nicht nur hier???
Na egal, ich sagte Danke, aber es hat mir nicht die Bohne weitergeholfen.
Und da das hier das RechtBrett und nicht das PlauderBrett ist, hatte sich das für mich.
Na gut dann eben jetzt.

ncu

Hey Dickerchen,
*darf ich?*

Naja *rotwerd*
Aber von mir aus :smile:

ganz, ganz grossen Dank, für deine ausführliche Erklärung,

Gern geschehen.

die mir wirklich was gebracht hat

Freut mich.

Was mich nur ein wenig irritiert, ist daß du diese Form,
Auszahlung ohne Reparatur auch so darstellst, als wäre dass
den Versicherungen nicht gerade recht.

So sollte es rüber kommen. Denn so ist es auch. Den Versicherern passt die fiktive Abrechnung eigentlich überhaupt nicht. Man unterstellt Dir dort nämlich, Du würdest Dich doch eigentlich nur bereichern wollen. Natürlich wird man Dir das nicht sagen, aber so ist es.

In diesem wurde diese 2 Möglichkeiten, also Auszahlung oder
Reparatur auf Gutachterbasis aufgezeigt an Beispielen, und da
scheint es mir ja so, als wäre das eine freie Wahl, die einem
da bleibt.

Ist so: Du hast die freie Wahl! Und da sollte man sich nichts einreden lassen. Schau einfach mal hier rein, da ist es nochmal ganz gut aufgelistet:

http://www.kfz-expert.de/verh.htm

Na gut ich werde deine Antwort mal weiterleiten und hoffe der
Faulbär bekommt den **** mal hoch um da was zu unternehmen.
Denn was einem zusteht, muss man sich schon holen, oder?

Mein Reden. Ist zwar nicht immer ganz einfach, aber man sollte da einfach stur sein. Ich würde denen nix schenken.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.