Hallo,
neulich habe ich bei Ebay ein Modem ersteigert, das nicht ausreichend beschrieben war (Verkäufer hat verschwiegen, daß das Modem aus einem speziellen Komplett-PC ausgebaut ist). Das Modem paßt nicht in einen handelsüblichen Computer mit PCI-Steckplätzen. Zudem war die sog. Treiber-CD selbstgebrannt und läßt sich nicht lesen, ich kann also nichts mit dem Modem anfangen.
Nach AGB von Ebay müssen Artikel mit „allen für den Kauf relevanten“ Informationen beschrieben werden, außerdem sagt das BGB denke ich deutlich, daß ich den Kauf rückgängig machen kann, da eben auch die CD nicht funktioniert.
PROBLEM: Der Verkäufer sieht sich im Recht und meldet sich mittlerweile nicht mehr auf E-Mails, reagiert auch nicht auf Mahnungen von Ebay, Kontakt aufzunehmen.
FRAGE: Welche rechtlichen Mittel habe ich bei dem rel. geringen Verkaufspreis von ca. DM 50,-? Ich habe vor den Verkäufer anzurufen (dann kann er zumindest einer Stellungnahme nicht ausweichen). Aber was könnte ich ihm konkret sagen, daß ihn vielleicht doch noch dazu bringt, das Modem zurückzunehmen?
Die Versicherung von Ebay hat eine Selbstbeteiligung von DM 50,- das hilft mir also nicht. Ebay schlägt eine Anzeige bei der Polizei vor, aber hat das in dieser Sache einen Sinn???
Über Eure Einschätzung würde ich mich sehr freuen, da ich das Geld nicht einfach abschreiben will und (als Student
nicht einfach mal 50 Mark übrig habe…
Vielen Dank im Voraus,
Thorsten
