meine freundin wurde in der vergangenen zeit mehrmals beim
schwarzfahren erwischt.
ihre momentane finanzielle lage erlaubte es ihr nicht, die schulden
zu zahlen.
nun kam eine gerichtsvorladung wegen leistungserschleichung.
die schulden bei dem verkehrsunternehmen betragen dm 200,-
ich habe ihr mehrmals angeboten, ihr das geld zu leihen oder sogar zu
schenken, was sie aber nicht annehmen wollte.
da nun aber dieser gerichtstermin droht, wäre sie doch dazu bereit.
meine fragen sind nun diese:
bedeutet der gerichtstermin zwangsläufig eine vorstrafe?
1a. wenn nicht: welche möglichkeiten gibt es, einer solchen zu
entgehen?
würde sie die schulden VOR dem gerichtstermin begleichen, gibt es
eine möglichkeit, dass die klage eingestellt wird?
und
was für eine (eine wie hohe) strafe hat sie nun zu erwarten?
Vorstrafe erst bei Verurteilung. Am besten die Schulden bezahlen, um Teilzahlung oder gar Stundung bitten. Stimmt das Gericht sicherlich eher mild, als sich bockig zu geben.
Im besten Falle sieht es nach einer Geldbuße ohne Vorstrafe, im schlimmsten Falle nach Geld-/Freiheitsstrafe mit Vor. aus.
Ist von hier nicht genau zu beurteilen.
Es kann helfen den Richter vor dem Termin anzurufen oder aufzusuchen, und ihn nach den Möglichkeiten einer Buße zu Fragen.
Die Richter werden ja ihre finanzielle Lage kennen und von daher wird sie keine Vorstrafe bekommen (vorausgesetzt sie war bisher net auffällig). Das Bezahlen der Schulden ist natürlich besser um den guten Willen zu zeigen!
Bei Gericht würde ich dann an ihrer Stelle vorschlagen statt einer Geldstrafe ein paar gemeinnützige Stunden zu machen…
Die Schulden deiner Freundin bei dem Verkehrsunternehmen („erhöhtes Beförderungsentgeld“) Das ist eine privatrechtliche Forderung, die im Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingezogen wird. (alles privatrechtlich) Da sollte deine Freundin sich mit dem Unternehmen wg. Ratenzahlung in Verbindung setzen, je schneller, desto besser.
Das Verfahren wegen „Beförderungserschleichung“. Dabei handelt es sich um ein (festhalten) Strafverfahren, das nach einer Anzeige des VKU (Verkehrsunternehmens) eingeleitet wurde. Da deine Freundin schon öfter schwarz gefahren ist, ist die Strafanzeige obligatorisch.
Ob es zu einer Verurteilung kommt, kann ich natürlich nicht sagen. Aber deine Freundin sollte auf alle Fälle zu dem Termin erscheinen und versuchen (wenn es nicht auf eine Verfahrenseinstellung hinausläuft) auf Sozialstunden zu kommen.