Wohnungsvermittlung Personalausweisnummer

Hallo an alle!

Meine Frage: Wenn man eine Agentur / Zimmervermittlung ueber deren Vermittlungsauftrag mit der Suche nach Wohnungsangeboten beauftragt, indem man ein Formular ausfuellt und per Brief verschickt, m u s s man dann seine Personalausweisnummer angeben? Ist es legal solche Daten abzufragen?

Vielen Dank fuer die Antworten schon im voraus!

Viele Gruesse
am

Hallo Anna!

Du muß die Daten angeben, sonst wollen die eben nichts von Dir wissen. Und solange Du nicht mit Gewalt zur Bekanntgabe der Nummer gezwungen wirst:wink:

Mal ernsthaft, nicht selten werden gerade Wohnungsvermittlungsanzeigen mißbraucht. Name und PA-Nr. ist nur eine kleine Versicherung vor Scherzbolden pp.

Wenn Dir zum fünftenmal am Sonntagmorgen eine Schar Autokaufwilliger o.ä. ins Haus stürmte, möchtest Du bestimmt wissen wer die Anzeige dazu aufgegeben hat.

Tschüs, Sven.

Hi Anna,

wer in der Wohnungsvermittlung die Personalausweissnr. abfrägt will mit illegalen Mitteln sich eine Auskunft bei der Schufa verschaffen. Der Vermieter und auch der Wohnungsvermittler haben jedoch kein Recht bei der Schufa im Rahmen einer Vermittlung von Wohnraum Schufa-Auskünfte einzuholen. Ein solches Unternehmen handelt kriminell und einen Rückfrage bei der Schufa, mit der Anforderung zur vollständigen Auskunft anfragender Unternehmen ist in solchen Fällen angezeigt und wenn sich hier Hinweise ergeben, sofort neben der Schufa die zuständigen Datenschutzbeauftragten verständigen. Ein Wohnungsvermittler hat es nicht notwendig zu ungesetzlichen Mittel zu greifen,wenn er sein geschäft seriös betreibt.

Besondere Vorsicht übrigens dann we, ein Wohnungsvermittler oder ein Wohnungsverwalter bei eienr Bank hauptberuflich arbeitet und nebenbei Wohnungsvermittlung oder Wohnungsverwaltung betreibt. Dort werden oftmals über die Bank Auskünfte illegal und mit besonderer krimineller Energie eingeholt. Dies kann aber auch einmal dazu führen, dass Du einen Kreditantrag stellst und eine Absage erhälst, ohne dass Dir erkennbar wird, was los ist, nur weil eine Bankanfrage erteilt wurde und die Bank, bei der Du einen Kredit willst, davon ausgehen muss, dass Du schon mal einen Antrag gestellt hast, der abgewiesen wurde. Wenn daher eine Anfrage über eine Bank erfolgt in Verbindung mit Wohnungsvermittlung sofort die Bank nach Kenntnis hinweisen, dass sie für alle Folgeschäden der illegalen Anfrage in die Haftung genommen wird.

Gruss Günter

Meine Frage: Wenn man eine Agentur / Zimmervermittlung ueber
deren Vermittlungsauftrag mit der Suche nach Wohnungsangeboten
beauftragt, indem man ein Formular ausfuellt und per Brief
verschickt, m u s s man dann seine Personalausweisnummer
angeben? Ist es legal solche Daten abzufragen?

Vielen Dank fuer die Antworten schon im voraus!

Viele Gruesse
am

Moment mal … (vorsicht, lang)
Hi,

also hier sind einige Details korrekturbedürftig.

wer in der Wohnungsvermittlung die Personalausweissnr. abfrägt
will mit illegalen Mitteln sich eine Auskunft bei der Schufa
verschaffen.

Die Personalausweisnummer braucht man gar nicht für eine SCHUFA-Anfrage. Sie wird ja auch auf keinem Kredit(karten)antrag abgefragt, eben weil man sie nicht braucht.

Der Vermieter und auch der Wohnungsvermittler
haben jedoch kein Recht bei der Schufa im Rahmen einer
Vermittlung von Wohnraum Schufa-Auskünfte einzuholen.

Grundsätzlich hat nur der das Recht, eine SCHUFA-Auskunft einzuholen, dem der Betroffene dies ausdrücklich gestattet hat. Dies gilt auch für Banken. Auf jedem Kreditkartenantrag oder Kreditantrag gibt es eine SCHUFA-Klausel, in der diese Genehmigung erteilt wird. Ist diese Klausel gestrichen oder der Antrag nicht unterschrieben, darf keine Auskunft eingeholt werden. Die Banken nehmen das i.d.R. sehr genau, weil man nämlich bei Zuwiderhandlung seine SCHUFA-Zulassung verliefen kann, und das riskieren Banken sehr ungern. Die SCHUFA geht auch ziemlich rigoros gegen Mißbräuche vor.

Ein solches Unternehmen handelt kriminell …

Das tut jeder , der ohne Genehmigung eine SCHUFA-Anfrage startet. Voraussetzung für eine SCHUFA-Anfrage ist ja zunächst einmal, dass man überhaupt SCHUFA-Vertragspartner ist. Und in dem Vertrag hat man sich verpflichtet, Anfragen nur dann durchzuführen, wenn die Genehmigung des Betroffenen rechtsgültig unterschrieben vorliegt.

Besondere Vorsicht übrigens dann we, ein Wohnungsvermittler
oder ein Wohnungsverwalter bei eienr Bank hauptberuflich
arbeitet und nebenbei Wohnungsvermittlung oder
Wohnungsverwaltung betreibt. Dort werden oftmals über die Bank
Auskünfte illegal und mit besonderer krimineller Energie
eingeholt.

Es mag zwar sein, dass das vorkommt, aber da jede Anfrage protokolliert wird (u.a. auch, von welchem Mitarbeiter sie gestellt wurde), werden das nur wirklich superdreiste Bankangestellte riskieren. Da die Bank ja auch die Anfragen in Rechnung gestellt bekommt, wird das nicht lange gutgehen, wenn ein Mitarbeiter nebenbei seine privaten Anfragen durchführt. Man würde sich irgendwann über die hohe Rechnung wundern und mal einen Blick in’s Protokoll werfen.

Dies kann aber auch einmal dazu führen, dass Du
einen Kreditantrag stellst und eine Absage erhälst, ohne dass
Dir erkennbar wird, was los ist, nur weil eine Bankanfrage
erteilt wurde und die Bank, bei der Du einen Kredit willst,
davon ausgehen muss, dass Du schon mal einen Antrag gestellt
hast, der abgewiesen wurde.

Hm … das ist nur sehr begrenzt richtig, in der Praxis kommt das nicht zum Tragen. Einzelheiten darf ich hier leider nicht nennen.

Am sichersten ist immer noch: Eine SCHUFA Selbstauskunft einholen (kostet 15,00 DM), da sieht man mehr, als die Banken sehen, und man kann kontrollieren, ob irgendwelche falschen Einträge drin sind. Es kommt mal vor, dass z.B. eine gekündigte Kreditkarte oder ein gekündigtes Konto nicht wieder rausgenommen wird, das kann man dann bereinigen lassen.

Die Eigenauskunft kann auch online bestellt werden: http://www.schufa.de/

Zu meinen Quellen: Ich habe für ein Softwaresystem die SCHUFA-Schnittstelle konzipiert, ich kenne also die SCHUFA-Anfragen, -Einmeldungen und -Auskünfte bis in’s kleinste Detail.

Grüße
Sebastian

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Holla

also hier sind einige Details korrekturbedürftig.

Hm, glaub ich auch… :wink:

Grundsätzlich hat nur der das Recht, eine SCHUFA-Auskunft
einzuholen, dem der Betroffene dies ausdrücklich gestattet
hat. […]

Hm, wirklich? Ist es nicht so, das man durch diese Klausel nur der Uebermittlung der Daten AN die Schufa zustimmt?

Abfragen darf doch jeder Vertragspartner, der ein „berechtigtes Interesse“ nachweisst.
(Ausserdem „sollen“ nur Daten von Personen angefragt werden, die per Schufaklausel schon der Weitergabe von Daten zugestimmt haben, also nicht bei dem seltenen Fall, das jemand einen Eintrag hat, aber noch nie eine Schufaklausel unterschrieben hat)

Das tut jeder , der ohne Genehmigung eine SCHUFA-Anfrage
startet. Voraussetzung für eine SCHUFA-Anfrage ist ja zunächst
einmal, dass man überhaupt SCHUFA-Vertragspartner ist. Und in
dem Vertrag hat man sich verpflichtet, Anfragen nur dann
durchzuführen, wenn die Genehmigung des Betroffenen
rechtsgültig unterschrieben vorliegt.

Hm, ich hab gerade noch mal nachgeschaut, laut Schufa:

„Die Vertragspartner erhalten nur dann von der
SCHUFA Informationen, wenn sie in jedem Einzelfall
ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) glaubhaft
nachweisen.
Vertragspartner dürfen nur über solche Personen
Auskünfte einholen, die mit ihnen ein konkretes,
mit einem Kreditrisiko verbundenes Geschäft
abschließen wollen.“

Als Vertragspartner benoetige ich also _keine_ Unterschrift, oder?

Gruss, Lutz

Hi Lutz,

also einfach zur Klarstellung. Zum Zwecke einer Vermietung darf die Schufa keine Auskunft erteilen. Schufa-Auskünfte sind zur Kreditvermittlung oder Kreditgewährung, Kreditsicherung erlaubt. Das ausspionieren persönlicher Daten für ein Mietverhältnis ist nicht erlaubt.

Gruss Günter

Stimmt auch nicht ganz …

Schufa-Auskünfte sind
zur Kreditvermittlung oder Kreditgewährung, Kreditsicherung
erlaubt. Das ausspionieren persönlicher Daten für ein
Mietverhältnis ist nicht erlaubt.

Für Mietverhältnisse ist eine SCHUFA-Auskunft meines Wissens tatsächlich nicht vorgesehen, sie ist andererseits aber auch nicht ausschließlich auf Kreditangelegenheiten beschränkt.

So werden auch z.B. bei kreditorisch geführten Konten (ohne Überziehungskredit) SCHUFA-Anfragen und -Einmeldungen durchgeführt, weiterhin bei Telekommunikationsverträgen (Handy etc.)

Aber eines ist immer gleich: Der/Die Betroffene muss der SCHUFA-Meldung (und auch eine Auskunft zählt schon dazu) zugestimmt haben (SCHUFA-Klausel), sonst ist’s in jedem Fall rechtswidrig.

Grüße
Sebastian

hallo Sebastian,

Deine ergänzenden Hinweise sind richtig.

Gruss Günter

Schufa-Auskünfte sind
zur Kreditvermittlung oder Kreditgewährung, Kreditsicherung
erlaubt. Das ausspionieren persönlicher Daten für ein
Mietverhältnis ist nicht erlaubt.

Für Mietverhältnisse ist eine SCHUFA-Auskunft meines Wissens
tatsächlich nicht vorgesehen, sie ist andererseits aber auch
nicht ausschließlich auf Kreditangelegenheiten beschränkt.

Stimmt !

So werden auch z.B. bei kreditorisch geführten Konten (ohne
Überziehungskredit) SCHUFA-Anfragen und -Einmeldungen
durchgeführt, weiterhin bei Telekommunikationsverträgen (Handy
etc.)

Stimmt auch,

Aber eines ist immer gleich: Der/Die Betroffene muss der
SCHUFA-Meldung (und auch eine Auskunft zählt schon dazu)
zugestimmt haben (SCHUFA-Klausel), sonst ist’s in jedem Fall
rechtswidrig.

Und hier gibt es derzeit immer mehr Verstösse bei Hausverwaltungen, die insbesondere von Mitarbeitern in Banken geführt werden, aber auch bei sog. Kreditvermittlern, die gleichzeitig irgendwo als Makler auftreten oder sogar Hausverwaltungen durch Strohmänner betreiben lassen. Hierbei ist noch anzumerken, dass selbst dann, wenn ein Mietinteressent die Zustimmung zur Einholung von Informationen bei der Schufa geben sollte, eine solche Anfrage in Verbindung mit Vermietungen nicht zulässig ist.

GRuss Günter

Grüße
Sebastian

Holla

[…] Hierbei
ist noch anzumerken, dass selbst dann, wenn ein
Mietinteressent die Zustimmung zur Einholung von Informationen
bei der Schufa geben sollte, eine solche Anfrage in Verbindung
mit Vermietungen nicht zulässig ist.

Darum ein bischen aus dem wirklichen Leben :wink:
Es kommt wohl immer haeufiger vor, von dem zukuenftigen Mieter eine Eigenauskunft vorlegen zu lassen…

Gruss, Lutz

… und das geht wirklich zu weit …

Es kommt wohl immer haeufiger vor, von dem zukuenftigen Mieter
eine Eigenauskunft vorlegen zu lassen…

… weil in der Eigenauskunft u.U. wesentlich mehr Daten enthalten sind, als ein legal anfragender SCHUFA-Vertragspartner (z.B. eine Bank) zu sehen bekommt.

Ich weiß allerdings nicht, ob und wie man so etwas unterbinden kann. Es wird ja niemand gezwungen, er braucht die Wohnung ja nicht zu nehmen.

Andererseits muss ich sagen, ich kenne Leute, die vermieten oder bei Wohnungsbaugesellschaften arbeiten, und wenn man von denen hört, welchen Ärger die mit Mietern haben, die ihre Miete nicht zahlen …

Oft ist es nicht so, dass die nicht zahlen können, die zahlen aus Prinzip nicht. Einziehen, keine Mark Miete zahlen, auf die Räumungsklage warten. Woanders einziehen und das Ganze von vorne. Wenn man das als Vermieter ein paar mal mitgemacht hat, dann fängt man an, sich Mittel und Wege dagegen zu suchen, auf solche Leute reinzufallen. Diese Wege sollten natürlich legal sein.

Diese Geschichte hat, wie so oft, zwei Seiten.

Grüße
Sebastian

Hallo

Eigenauskunft ist sicher richtig und wird zunehmnend verlangt. Es ist jedoch niemand verpflichtet Zustimmung zur Schufa zu erteilen und andererseits darf niemand wegen einer Vermietung eine Schufa-Auskunft einholen. Diverse Fragen müssen auch nicht wahrheitsgemäss beantwortet werden, wenn sie gegen die guten Sitten verstossen. Fragen zum Einkommewn sind erlaubt, Fragen zu bestehenden Zahlungsverpflichtungen müssen nicht beantwortet werden.

Jedoch - wer eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat, muss ohne gefragt zu werden und auch ohne dass ein Fragebogen vorgelegt wird, den Vermieter darauf aufmerksam machen. Tut er es nicht und kommt die Miete nicht, ist die fristlose Kündigung fällig und der Vermieter kann Strafanzeige wegen Einmietbetruges stellen.

Gruss Günter

[…] Hierbei
ist noch anzumerken, dass selbst dann, wenn ein
Mietinteressent die Zustimmung zur Einholung von Informationen
bei der Schufa geben sollte, eine solche Anfrage in Verbindung
mit Vermietungen nicht zulässig ist.

Darum ein bischen aus dem wirklichen Leben :wink:
Es kommt wohl immer haeufiger vor, von dem zukuenftigen Mieter
eine Eigenauskunft vorlegen zu lassen…

Gruss, Lutz

Hallo Sebastian,

wichitg ist, was oft bei allen Selbstauskünften aus meiner Praxis teilweise schon als grob fahrlässig anzusehen ist, dass man zwar wissen will, wieviel Kinder, Hunde und Katzen jemand hat, wer als Besuch kommen kann oder was verdient wird, aber genau im letzten Punkt der private Vermieter und viele Wohnungsgeselslchaften keinen Wert auf die Vorlage einer Einkommensbestätigung legen. Da die Vorlage eines Gehaltsstreifens erlaubt ist, weil der Vermieter hierdurch prüfen kann, ob der Mieter die Miete zahlen kann, sollte auf dieser Vorlage ebstanden werden. Es nutzt nämlich wenig, wenn jemand bei eienr bekannten Firma arbeitet, dort angeblich einige Tausend Mark verdient aber niemand den Gehaltszettel prüft, ob nicht der pfändbare Teil schon weggepfändet ist. Das sind aber teilweise immer wieder auftretenden Probleme.

Es kommt wohl immer haeufiger vor, von dem zukuenftigen Mieter
eine Eigenauskunft vorlegen zu lassen…

… weil in der Eigenauskunft u.U. wesentlich mehr Daten
enthalten sind, als ein legal anfragender
SCHUFA-Vertragspartner (z.B. eine Bank) zu sehen bekommt.

Ich weiß allerdings nicht, ob und wie man so etwas unterbinden
kann. Es wird ja niemand gezwungen, er braucht die Wohnung ja
nicht zu nehmen.

Nein, hier geht es darum, dass der Gesetzgeber bzw. die Rechtssprechung eine Schufa-Einholung untersagt, weil den Vermieter oder Verwalter nur die Daten etwas angehen, die er benötigt, um prüfen zu können, ob jemnad die Miete zahlen kann. Mit einer Schufa-Auskunft werden dem Anfragenden aber auch Auskünfte über getilgte oder noch bestehende Kredite erteilt.

Andererseits muss ich sagen, ich kenne Leute, die vermieten
oder bei Wohnungsbaugesellschaften arbeiten, und wenn man von
denen hört, welchen Ärger die mit Mietern haben, die ihre
Miete nicht zahlen …

Also, wer vernünftig miteinander umgeht, hat keine Probleme. Und der Umgang zumindest von Wohnungsbaugesellchaften - wir haben nicht nur in unserer Region, sondern auch weit über die Landesgrenzen hinaus mit solchen Unternehmen zu tun - insbesondere jene im Osten - sind teilweise an Skrupellosigkeit nur noch von "gewerblichen Vermietungsgesellschaften " zu überbieten.

Oft ist es nicht so, dass die nicht zahlen können, die zahlen
aus Prinzip nicht. Einziehen, keine Mark Miete zahlen, auf die
Räumungsklage warten. Woanders einziehen und das Ganze von
vorne. Wenn man das als Vermieter ein paar mal mitgemacht hat,
dann fängt man an, sich Mittel und Wege dagegen zu suchen, auf
solche Leute reinzufallen. Diese Wege sollten natürlich legal
sein.

Da gebe ich Dir recht, dass es solche Mieter gibt. Sie sind eine für Vermieter schnerzhafte Minderheit. Wir beraten in solchen Fällen nur dann, wenn ein Mieter den Willen zeigt, dass er zahlt. Wer zahlen kann, es grundlos nicht tut, benötigt keinen Rechtsschutz, aber wer nicht zahlen kann, weil hier plötzlich Probleme eintreten, bedarf der Hilfe, des rates und der Unterstützung, um Mietverhältnisse zu erhalten.

Und manche, die die Miete nicht mehr zahlen und ausziehen, haben oft Mietminderungen erklärt, wobei es manche Vermieter - auch Minderheiten gibt die zwar kassieren aber keine Verantwortung für Eigentum tragen wollen. Das gilt übrigens auch für viel Wohnungsgesellschaften, die ihre Wohnungen herunter kommen lassen.

Diese Geschichte hat, wie so oft, zwei Seiten.

Grüße
Sebastian

Grüsse Günter