Moment mal … (vorsicht, lang)
Hi,
also hier sind einige Details korrekturbedürftig.
wer in der Wohnungsvermittlung die Personalausweissnr. abfrägt
will mit illegalen Mitteln sich eine Auskunft bei der Schufa
verschaffen.
Die Personalausweisnummer braucht man gar nicht für eine SCHUFA-Anfrage. Sie wird ja auch auf keinem Kredit(karten)antrag abgefragt, eben weil man sie nicht braucht.
Der Vermieter und auch der Wohnungsvermittler
haben jedoch kein Recht bei der Schufa im Rahmen einer
Vermittlung von Wohnraum Schufa-Auskünfte einzuholen.
Grundsätzlich hat nur der das Recht, eine SCHUFA-Auskunft einzuholen, dem der Betroffene dies ausdrücklich gestattet hat. Dies gilt auch für Banken. Auf jedem Kreditkartenantrag oder Kreditantrag gibt es eine SCHUFA-Klausel, in der diese Genehmigung erteilt wird. Ist diese Klausel gestrichen oder der Antrag nicht unterschrieben, darf keine Auskunft eingeholt werden. Die Banken nehmen das i.d.R. sehr genau, weil man nämlich bei Zuwiderhandlung seine SCHUFA-Zulassung verliefen kann, und das riskieren Banken sehr ungern. Die SCHUFA geht auch ziemlich rigoros gegen Mißbräuche vor.
Ein solches Unternehmen handelt kriminell …
Das tut jeder , der ohne Genehmigung eine SCHUFA-Anfrage startet. Voraussetzung für eine SCHUFA-Anfrage ist ja zunächst einmal, dass man überhaupt SCHUFA-Vertragspartner ist. Und in dem Vertrag hat man sich verpflichtet, Anfragen nur dann durchzuführen, wenn die Genehmigung des Betroffenen rechtsgültig unterschrieben vorliegt.
Besondere Vorsicht übrigens dann we, ein Wohnungsvermittler
oder ein Wohnungsverwalter bei eienr Bank hauptberuflich
arbeitet und nebenbei Wohnungsvermittlung oder
Wohnungsverwaltung betreibt. Dort werden oftmals über die Bank
Auskünfte illegal und mit besonderer krimineller Energie
eingeholt.
Es mag zwar sein, dass das vorkommt, aber da jede Anfrage protokolliert wird (u.a. auch, von welchem Mitarbeiter sie gestellt wurde), werden das nur wirklich superdreiste Bankangestellte riskieren. Da die Bank ja auch die Anfragen in Rechnung gestellt bekommt, wird das nicht lange gutgehen, wenn ein Mitarbeiter nebenbei seine privaten Anfragen durchführt. Man würde sich irgendwann über die hohe Rechnung wundern und mal einen Blick in’s Protokoll werfen.
Dies kann aber auch einmal dazu führen, dass Du
einen Kreditantrag stellst und eine Absage erhälst, ohne dass
Dir erkennbar wird, was los ist, nur weil eine Bankanfrage
erteilt wurde und die Bank, bei der Du einen Kredit willst,
davon ausgehen muss, dass Du schon mal einen Antrag gestellt
hast, der abgewiesen wurde.
Hm … das ist nur sehr begrenzt richtig, in der Praxis kommt das nicht zum Tragen. Einzelheiten darf ich hier leider nicht nennen.
Am sichersten ist immer noch: Eine SCHUFA Selbstauskunft einholen (kostet 15,00 DM), da sieht man mehr, als die Banken sehen, und man kann kontrollieren, ob irgendwelche falschen Einträge drin sind. Es kommt mal vor, dass z.B. eine gekündigte Kreditkarte oder ein gekündigtes Konto nicht wieder rausgenommen wird, das kann man dann bereinigen lassen.
Die Eigenauskunft kann auch online bestellt werden: http://www.schufa.de/
Zu meinen Quellen: Ich habe für ein Softwaresystem die SCHUFA-Schnittstelle konzipiert, ich kenne also die SCHUFA-Anfragen, -Einmeldungen und -Auskünfte bis in’s kleinste Detail.
Grüße
Sebastian