Möglichkeiten beim ungewollten Kauf v. Hehlerware

Hallo zusammen!

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar wichtige Tips geben.

Es geht um folgendes:
gerade habe ich über ein Online-Auktionshaus ein Mobiltelefon gekauft, das laut Beschreibung „3 Wochen alt“ und „im Top-Zustand“ sein sollte.

Naja, das mit dem Top-Zustanf habe ich mir zwar nicht ganz so vorgestellt, … ist aber nicht so schlimm.

Viel schlmmer ist, dass ich nach Eingabe meiner PIN-Nummer folgende Anzeige erhielt: „Gerät gesperrt Anbieter CODE“.

Nach der Auktion (bzw. VOR Überweisung des Geldes) habe ich dem Verkäufer Fragen nach der Legalität dieses Geschäftes gestellt, also, ob dem Mobiltelefon eine Kopie der Rechnung beiliegt (bei einem drei Wochen alten Produkt dachte ich, könne man dies doch wohl erwarten).

Er druckste ein wenig herum und sagte, dass er das Gerät von einem Freund gekauft habe, der leider nicht mehr über die Rechnung verfüge.

Ich dachte mir nichts weiter dabei, da ich die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Verkäufers ja nicht kannte (vielleicht ist es in seinen Kreisen ja Gang und Gebe sich neue Telefone zu kaufen, um sie dann 3 Wochen später wegen Nichtgefallen o.ä. an Freunde zu verkaufen).
Und wegen einer verbummelten Rechnung (KANN passieren, muss aber nicht; bzw. würde mir bei diesem Preisen sicherlich nicht vor Ablauf der Garantie passieren; aber das ist ja meine persönliche Einstellung) wollte ich doch nun auch nicht auf das Telefon verzichten.

Nun, meine Frage ist, ob ich irgendwelche rechtlichen Schritte gegen den Verkäufer erwägen kann ohne mich selbst wegens des Ankaufens von Hehlerware strafbar zu machen (dass die ganze Aktion etwas blauäugig war, gebe ich ja zu … hinterher ist man meistens schlauer … :wink:.
In einer Mail an den Verkäufer habe ich heute schon ein bißchen mit dem Säbel gerasselt.
Mich interessiert aber natürlich brennend, ob ich hier wirklich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten habe.

Hoffe auf Eure Hilfe und bedanke mich schon mal im voraus!

-)

Jannenann

Gutgläubigkeit und vorsatz
Mal davon ausgegangen, das Telefon wurde vom Verkäufer durch eine Straftat erlang, hättest Du Dich einer Helerei (§259 StGB) durch Ankauf dieses Telefons strafbargemacht WENN Du gewusst hättest oder es zumindest billigend in kauf genommen hättest, dass das Handy durch eine Straftat erlangt worden ist, bevor Du es gekauft hast.
D.H. man müsste Dir nachweisen, das Du das Teil zumindest in einer Art „na wenn schon“ Haltung gekauft hättest. Das ist natürlich nicht so einfach, aber falls es extrem billig war könnte man schon darauf kommen.
Ansonsten würde ich Dir dringend raten, den Verkäufer anzuzeigen, wenn Du nämlich nicht von dem strafbaren Abhandenkommen des Telefons ausgegangen bist, hat er Dich gemäß § 263 StGB betrogen. Diese Anzeige würde wohl auch Deine Gutgläubigkeit beim Kauf untermauern.
Ausserdem würde die Polizei eines Straftäters habhaft werden, bervor er evtl. Dich betrügt, beklaut o. gar beraubt…

Wobei wir beim nächsten Problem sind: Eigentum.
Wurde das Telefon in einer Diebstahlshandlung dem Eigentümer entwendet, hast Du nie Eigentum daran erworben, auch bei gutgläubigem Kauf und musst es zurück geben.
Wurde es durch Betrug erlangt hast Du Eigentum am Handy musst es nicht zurückgeben.

M.

um dem Trouble evtl. zu entgehen …
Welches Auktionshaus war´s denn?
Bei http://www.ebay.de ist die Ware versichert; Verkäufer würde gesperrt und ggf. strafrechtlich verfolgt usw.

Good luck!
Vince.

Hallo zusammen!

Vielen Dank für eure hilfreichen Tips und und Infos! :smile:
Die Sache hat sich anscheinend von selbst gelöst, da der Verkäufer (ja, die Auktion war bei eBay) sich anstandslos dazu bereit erklärt hat,
mir den Kaufpreis zurück zu überweisen.
Ich hab das Mobiltelefon nochmalmit einer anderen SIM-Karte (anderes Netz) ausprobiert. der Effekt war der gleiche.

Vielen Dank nochmal!
Jannemann