Wir haben und hatten in der Familie einen Krankheitsfall (Schlaganfall),
der trotz deutlichen Hinweisen an die Ärzte -es gab bereits vorher einen Schlaganfall- falsch bzw. zu spät behandelt wurde.
Dadurch sind beim Patienten irreparable Schäden entstanden
bzw. dem zweiten Schlaganfall folgte während des ‚falschen Klinikaufenthalts‘ ein dritter, bevor unseren Hinweisen entsprochen wurde.
Wie kann ich gegen das Krankenhaus vorgehen,
gibt es vergleichbare Fälle?
Können Sie mir einen Rat geben?
Wir haben und hatten in der Familie einen Krankheitsfall
(Schlaganfall),
der trotz deutlichen Hinweisen an die Ärzte -es gab bereits
vorher einen Schlaganfall- falsch bzw. zu spät behandelt
wurde.
Dadurch sind beim Patienten irreparable Schäden entstanden
bzw. dem zweiten Schlaganfall folgte während des ‚falschen
Klinikaufenthalts‘ ein dritter, bevor unseren Hinweisen
entsprochen wurde.
Wie kann ich gegen das Krankenhaus vorgehen,
gibt es vergleichbare Fälle?
Können Sie mir einen Rat geben?
Vielen Dank
rede mit der Krankenkasse, denn die kennt am Besten für den Fall die richtigen Gutachter. Bedenke aber, daß ein Arzthaftungsprozeß nicht sehr einfach ist. Dann schaue in das Archiv von w-w-w. Es ist schon länger her, da habe ich mal einige Links zu diesem Thema gepostet. Entweder in der Rubrik Medizin oder Recht, kann aber auch bei den empfehlenswerten Seiten gewesen sein.
Hi, Carolin,
mit dem Gesundheitsreform Gestz 2000 sind die Krankenkassen verpflichtet, Behandlungsfehlern nachzugehen, hier würde ich an deiner Stelle bei der Krankenkasse schriflich diesbezüglich anfragen ( Einschreiben mit Rückschein) und sie bitten, für dich tätig zu werden.
Tschüß