Hallo.
Ist es eigentlich richtig, dass man auf die Mineralölsteuer auch noch Umsatzsteuer zahlt? Wenn ja, ist das rechtens?
Jochen
Hallo.
Ist es eigentlich richtig, dass man auf die Mineralölsteuer auch noch Umsatzsteuer zahlt? Wenn ja, ist das rechtens?
Jochen
Hallo Jochen!
Diese Frage hatten wir uns im Juli auch schon einmal gestellt. Dürfte vermutlich nicht mehr im Archiv stehen. Jemand hatte damals aber das Finanzministerium angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr …,
die Umsatzsteuer wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt berechnet. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die Leistung zu erhalten, abzüglich der Umsatzsteuer selbst (§ 10 des Umsatzsteuergesetzes). Das Entgelt umfaßt somit auch alle im Preis enthaltenen Verbrauchsteuern, wie z.B. die Mineralölsteuer, Branntweinsteuer oder Tabaksteuer.
Dies ist auch in der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern in der Euro-päischen Gemeinschaft, an die wir gebunden sind, so vorgeschrieben. Im übrigen ließe sich die Umsatzsteuer nicht praktizieren, wenn der Unternehmer bei jedem Umsatz die Höhe der im Preis enthaltenen anderen Steuern, Abgaben u.ä. ermitteln und aus der Bemessungsgrundlage ausscheiden müßte. Diese Steuer muß bei der großen Zahl der täglich anfallenden Umsätze auf eine Bemessungsgrundlage zurückgreifen, die ohne Schwierigkeiten zu ermitteln ist und keine weiteren Berechnungen erfordert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
van Nahmen
Liebe Grüße
Swantje
Danke! Wenn ich auch wie die alte Fasnet hinterher komme.
Jochen
Hallo.
ich denke trotzdem das im Grundgesetz steht das eine Doppelbesteuerung nicht Rechtens und somit verfassungswidrig ist.
Man würde niemals Recht bekommen, das Land würde kollabieren. Hier dürfte sich bspw die „Unabhängigkeit“ der Justiz zeigen.
Andreas