Müssen Dächer isoliert sein ?

Hallo,

stimmt es, dass es mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben ist, bewohnte und beheizte Dachwohnungen auch wärmedämmend zu isolieren ?

viele Grüße Ralf

(PS: Hintergrund: Wir wohnen in einer Dachwohnung in einem Altbau, und hinter den Rigipswänden und auf dem Dachboden sind die nakten Dachfannen eines uralten Dachs. Es zieht überall, und manchmal regnet es durch. Die Vermieterin ist eine furchtbar geizige und schwerreiche Unternehmerwitwe, die das Thema seit Jahren aussitzt.)

stimmt es, dass es mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben ist,
bewohnte und beheizte Dachwohnungen auch wärmedämmend zu
isolieren ?

(PS: Hintergrund: Wir wohnen in einer Dachwohnung in einem
Altbau, und hinter den Rigipswänden und auf dem Dachboden sind
die nakten Dachfannen eines uralten Dachs. Es zieht überall,
und manchmal regnet es durch. Die Vermieterin ist eine
furchtbar geizige und schwerreiche Unternehmerwitwe, die das
Thema seit Jahren aussitzt.)

Hallo Ralf,

wenn heute gebaut wird, gibt es Mindestanforderungen an die thermische Isolation. Diese Bestimmungen nützen Dir in dem Altbau als Mieter aber nichts, denn der Altbestand bleibt bis zur nächsten Baumaßnahme, z. B. Neueindeckung des Daches, wie er von den Altvorderen hingestellt wurde.

Dennoch mußt Du es nicht hinnehmen, wenn es zieht und durchregnet. Ich empfehle Dir einen Gang zum örtlichen Mieterverein. Die Aufnahmekosten und Monatsbeiträge sind gering. Dort kennt man die örtlichen Gegebenheiten, vielleicht sogar die geizige Vermieterin und hilft Dir wirkungsvoll, die Vermieterin anzuhalten, für die Beseitigung der Schäden zu sorgen. Das läuft regelmäßig so ab, daß der Mieterverein eine Aufforderung mit Fristsetzung an die Vermieterin schickt, sie möge für die Reparatur sorgen. Geschieht dann nichts, wirkt eine zuvor angekündigte Mietminderung meistens sehr motivierend. Die Mietminderung muß sich aber in einem angemessenen Rahmen bewegen und der kann je nach den Verhältnissen und der am Ort bei Gericht herrschenden Meinung unterschiedlich sein. Das alles wissen aber die Mitarbeiter des Mietervereins.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

… Altbau als Mieter aber nichts, denn der Altbestand bleibt bis
zur nächsten Baumaßnahme, z. B. Neueindeckung des Daches, wie
er von den Altvorderen hingestellt wurde.

hm, die Mieter im Erdgeschoss haben jetzt kürzlich die sehr lange ersehnte Neudeckung der darüberliegenden Terasse erhalten (es regnete rein). Wäre das eine Baumaßnahme, bei der auch der Zustand des Dachs neu bewertet werden müßte ?

Dennoch mußt Du es nicht hinnehmen, wenn es zieht und
durchregnet. Ich empfehle Dir einen Gang zum örtlichen
Mieterverein.

jo, da mache ich, thx.

viele Grüße Ralf

die Mieter im Erdgeschoss haben jetzt kürzlich die sehr
lange ersehnte Neudeckung der darüberliegenden Terasse
erhalten (es regnete rein). Wäre das eine Baumaßnahme, bei der
auch der Zustand des Dachs neu bewertet werden müßte ?

Leider nicht, Ralf. Die alte Bausubstanz darf unverändert bleiben, wie sie ursprünglich gebaut wurde. Nur wenn alte Substanz erneuert wird, muß die Erneuerung den aktuell geltenden Vorschriften entsprechen.

Gruß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

Hallo Ralf,

zuerst einmal musst Du eine Mängelanzeige an den Vermieter senden. In dieser Mängelanzeige sind die Mängel anzugeben, z.B. schlechte Isolierung und dadurch erhöhte Heizkosten. Dann ist der Vermieter aufzufordern, das Dach so zu isolieren, dass Dir keine höherne Kosten entstehen. Ein Termin muss gesetzt werden. Ebenso muss erklärt werden, dass ab sofort die Miete unter Vorbehalt bezahlt wird. Gleichzeitig muss eine Kürzung der künftig anfallenden Heizkosten um 15 % erklärt werden. Und dann bitte eines beachten, eine Mängelanzeige entweder nach den während es Mietverhältnisses erkennabr gewordenen Mängeln gem. § 536 c BGB erklären, keine andere gesetzliche Möglichkeit. Die anderen betreffen bekannte MÄNGEL BEI Einzug.

… Altbau als Mieter aber nichts, denn der Altbestand bleibt bis
zur nächsten Baumaßnahme, z. B. Neueindeckung des Daches, wie
er von den Altvorderen hingestellt wurde.

hm, die Mieter im Erdgeschoss haben jetzt kürzlich die sehr
lange ersehnte Neudeckung der darüberliegenden Terasse
erhalten (es regnete rein). Wäre das eine Baumaßnahme, bei der
auch der Zustand des Dachs neu bewertet werden müßte ?

Der Vermieter kann derzeit gesetzlich - auch bei Umbauten am Dach - nicht zu Wärmeisolierungsmaßnahmen in Altbauten verpflichtet werden. Dies war zwar geplant, ist bislang aber nicht durch den Gesetzgeber verabschiedet worden. Und bitte bei einem Mieterverein darauch achten, welche Leistungen er im Beitrag drin hat, notfalls gibt es in größeren Städten auch DMB - und freie Mietervereine mit ganz erheblichen unterschiedlichen Leistungen zu ganz erheblich unterschiedlichen Preisen. Hinweis zudem, wenn Rechtsschutzversicherung im Beitrag zwangsläufig enthalten ist, nutzt dieser nichts, denn es muss eine Wartezeit von drei Monaten eingehalten werden.

Dennoch mußt Du es nicht hinnehmen, wenn es zieht und
durchregnet. Ich empfehle Dir einen Gang zum örtlichen
Mieterverein.

Wenn es in die Wohnung regnet ist dies ein Mangel, ebenso wenn es zieht. Eine mietminderung von mindestens zehn Prozent ist daher anzukündigen, schriftlich,.

Gruss Günter

jo, da mache ich, thx.

viele Grüße Ralf