…einmal anders:
Für die neuen Leser, die Rechtschreibfehler sind legastheniebedingte Absicht.
Zur Sach werde ich, von der öffentlichen Gewalt, für eine Berufsstatement ordnungspolitisch bestraft, wofür es rechtssystematisch keine gesetzliche Rechtfertigung gibt.
Dass diese Bestrafung absichtlich und bewusst geschieht um die gesetzliche Freistellung zu umgehen, erlebe ich nur über den Bauch.
Über das Armenrecht kann ich mir nur soweit Rechtshilfe leisten, der Anwalt wenig Lust hat sich der Sache zu engagieren.
Wodurch ich gegen meinen Willen gezwungen werde, Unverständliche Richterauffassung zur Sache zu akzeptieren. Die hier aber die Norm verfälschen.
Und so erhalten die Ordnungsstrafen formale Rechtskraft: Je mehr ich dagegen anstrample, desto tiefer versinge ich in den Sumpf der Rechtsbeugung.
Nur weil man mit aller Gewalt beweißen will, dass nicht ich recht habe, sondern die Anwender der Vorbehalte ( bürgerliche Freiräume ) abzuweisen.
Da die hohe Politik, für das Berufsstatement, nur in ihren Sonntagsreden die gesellschaftspolitische Bedingungen propagieren, Die den Freiraum möglich machen soll.
Ist man in Realo aber Gleicherweise bereit, den Ordnungspolitischen Vorbehalt der öffentlichen Gewalt zu Akzeptieren. Frei der Parole: Was dann nicht sein kann, dann auch nicht sein muss.
Zum Schluss hat der einfache Mann von der Straße, für seine Sache, immer noch das Recht, auch gegen den gesellschaftspolitischen Vorbehalt, Den Freiheitsgedanken, für das spezielle Berufsstatement, in Karlsruhe prüfen zu lassen.
Und die Prüfungskammer in Karlsruhe stellt fest: Soweit in den Vordergerichtlichen Entscheidungen längst für den Freiraum verteidigt wurde. muss hier auf das ( ABER) den Vorbehalt nicht weiter eingegangen werden. Letztlich ging es nur um den Teilbereich, der Beschwerdeführer lediglich festgestellt wissen will, das staatlicher Gewalt, sich da rauszuhalten hat.
Erst jetzt weiß ich, was zu den Vordergerichtlichen Entscheidungen immer ausgespart wurde. Um den ordnungspolitischen Vorbehalt hervorzuheben:
Aber auf den Vorbehalt muss hier ja nicht weiter eingegangen werden. das heißt aber auf Deutsch; dass ich dem Anspruch, mit exemplarischer Rechtsbeugung terrorisiert worden bin.
Dass ganze hat leider ein Manko, die höchsteichterliche Begründung der Entscheidung (-1-BvR-188/81-) ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Wem also verkaufe ich die höchstrichterliche Feststellung, das ich einen Rechtsanspruch auf die bereitgestellte Freiräume habe.
Jetzt haben wir die Schnauze entgültig voll, rebelliert die hohe Politik im Landtag NRW.
Da will uns dieses Arschloch doch tatsächlich eine Verfassungsrechtsprüfung darlegen und interpretieren: in der höchstrichterlich festgestellt wird: Dass das Freiheitsrecht, für die Freiräume nicht gewährt werden muss.
Verpiss dich endlich.
Empfiehlt nicht nur der Ehemalige Verkehrsminister Clement und der Petitionsausschuss NRW. Auch jeder Verwaltungspräsident zur Sache
Damit habe ich als Wasserträger ausgedient, denn mit was sollte ich die Eimer noch füllen, die Saat zu wässern, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind?
Also bliebt nur noch, mit den leeren Eimern zu scheppern.
Aber auch das wurde mir, exemplarischer und spezialpräventiver Ordnungsgewalt verboten.
Jahrelang habe ich mich schuldig gefühlt, der Allgemeinheit ein Freiheitsrecht beraubt zu haben, denn das Freiheitsrecht dem Einzelnen genommen, ist letztlich Allen genommen.
Offensichtlich ist man gesellschaftspolitisch auch gar nicht daran interessiert: Berufsverbände BBK-Kunst, Gewerkschaft-Kunst und die öffentliche Meinung winken ab; Uninteressant!
Erst als immer mehr und mehr Kunstschaffende, den Zugang zu den Freiräumen verlangen.
Ist auch die Bundesgerichtliche Rechtsprechung bereit, zuzugeben,
Das die politischen Rahmenbedingungen für die Freiräume ohne wenn und aber beachtet werden muss. Staatliche Ordnungsgewalt hier nicht eingreifen darf.
Bundesverwaltungsgericht Von 04,07 -11 B - 23 / 96
in: Neue Juristische Wochenschrift, 1997, Seite 406
Ende gut alles gut die Saat ist auch ohne meine Wasserträgerverpflichtung aufgegangen.
Wie aber rechnet sich das Gute für mich, ich habe meine Karriere der einzigen Sache geopfert, dass mir die Rahmenbedingungen 30 Jahre lang Vorenthalten wurde.
Bis auf Sozialrente ( total verarmt ) hätte ich es als Rentner jetzt gerne etwas ruhiger.
Da aber sagt die Sachverwaltung für ( Sozialhilfe ) wir sind nur verpflichtet ihnen den Lebensunterhalt zu sichern. Wie Sie damit Kunstschaffen, Atelierräume Farbe und Pinsel bezahlen ist nicht unser Bier.
Also sagt auch die Stadtverwaltung – Düsseldorf, über das Kulturamt, den Oberstadtdirektor und den Sozialausschüssen und Gremien weiterhin: Verpiss dich.
So total verwirrt und Irritiert habe ich der Angelegenheit keine Sprache mehr.
Was ich von diesem Forum erwarte?
Das man mir aus der Potenz Sprachbegabter Leser eine Formulierung für die Verwirrung artikuliert.
Denn dass der oben dargelegte kulturpolitische Vorbehalt, Scheiße ist, kann ich selber feststellen.
G. Rupp

Dafür sind diese Menschen meist in künstlerischer Hinsicht überlegen.