Das Thema Rupp mal anders formuliert

…einmal anders:
Für die neuen Leser, die Rechtschreibfehler sind legastheniebedingte Absicht.
Zur Sach werde ich, von der öffentlichen Gewalt, für eine Berufsstatement ordnungspolitisch bestraft, wofür es rechtssystematisch keine gesetzliche Rechtfertigung gibt.
Dass diese Bestrafung absichtlich und bewusst geschieht um die gesetzliche Freistellung zu umgehen, erlebe ich nur über den Bauch.
Über das Armenrecht kann ich mir nur soweit Rechtshilfe leisten, der Anwalt wenig Lust hat sich der Sache zu engagieren.
Wodurch ich gegen meinen Willen gezwungen werde, Unverständliche Richterauffassung zur Sache zu akzeptieren. Die hier aber die Norm verfälschen.
Und so erhalten die Ordnungsstrafen formale Rechtskraft: Je mehr ich dagegen anstrample, desto tiefer versinge ich in den Sumpf der Rechtsbeugung.
Nur weil man mit aller Gewalt beweißen will, dass nicht ich recht habe, sondern die Anwender der Vorbehalte ( bürgerliche Freiräume ) abzuweisen.

Da die hohe Politik, für das Berufsstatement, nur in ihren Sonntagsreden die gesellschaftspolitische Bedingungen propagieren, Die den Freiraum möglich machen soll.
Ist man in Realo aber Gleicherweise bereit, den Ordnungspolitischen Vorbehalt der öffentlichen Gewalt zu Akzeptieren. Frei der Parole: Was dann nicht sein kann, dann auch nicht sein muss.

Zum Schluss hat der einfache Mann von der Straße, für seine Sache, immer noch das Recht, auch gegen den gesellschaftspolitischen Vorbehalt, Den Freiheitsgedanken, für das spezielle Berufsstatement, in Karlsruhe prüfen zu lassen.
Und die Prüfungskammer in Karlsruhe stellt fest: Soweit in den Vordergerichtlichen Entscheidungen längst für den Freiraum verteidigt wurde. muss hier auf das ( ABER) den Vorbehalt nicht weiter eingegangen werden. Letztlich ging es nur um den Teilbereich, der Beschwerdeführer lediglich festgestellt wissen will, das staatlicher Gewalt, sich da rauszuhalten hat.
Erst jetzt weiß ich, was zu den Vordergerichtlichen Entscheidungen immer ausgespart wurde. Um den ordnungspolitischen Vorbehalt hervorzuheben:
Aber auf den Vorbehalt muss hier ja nicht weiter eingegangen werden. das heißt aber auf Deutsch; dass ich dem Anspruch, mit exemplarischer Rechtsbeugung terrorisiert worden bin.
Dass ganze hat leider ein Manko, die höchsteichterliche Begründung der Entscheidung (-1-BvR-188/81-) ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Wem also verkaufe ich die höchstrichterliche Feststellung, das ich einen Rechtsanspruch auf die bereitgestellte Freiräume habe.

Jetzt haben wir die Schnauze entgültig voll, rebelliert die hohe Politik im Landtag NRW.
Da will uns dieses Arschloch doch tatsächlich eine Verfassungsrechtsprüfung darlegen und interpretieren: in der höchstrichterlich festgestellt wird: Dass das Freiheitsrecht, für die Freiräume nicht gewährt werden muss.
Verpiss dich endlich.
Empfiehlt nicht nur der Ehemalige Verkehrsminister Clement und der Petitionsausschuss NRW. Auch jeder Verwaltungspräsident zur Sache

Damit habe ich als Wasserträger ausgedient, denn mit was sollte ich die Eimer noch füllen, die Saat zu wässern, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind?
Also bliebt nur noch, mit den leeren Eimern zu scheppern.
Aber auch das wurde mir, exemplarischer und spezialpräventiver Ordnungsgewalt verboten.
Jahrelang habe ich mich schuldig gefühlt, der Allgemeinheit ein Freiheitsrecht beraubt zu haben, denn das Freiheitsrecht dem Einzelnen genommen, ist letztlich Allen genommen.
Offensichtlich ist man gesellschaftspolitisch auch gar nicht daran interessiert: Berufsverbände BBK-Kunst, Gewerkschaft-Kunst und die öffentliche Meinung winken ab; Uninteressant!
Erst als immer mehr und mehr Kunstschaffende, den Zugang zu den Freiräumen verlangen.
Ist auch die Bundesgerichtliche Rechtsprechung bereit, zuzugeben,
Das die politischen Rahmenbedingungen für die Freiräume ohne wenn und aber beachtet werden muss. Staatliche Ordnungsgewalt hier nicht eingreifen darf.

Bundesverwaltungsgericht Von 04,07 -11 B - 23 / 96
in: Neue Juristische Wochenschrift, 1997, Seite 406

Ende gut alles gut die Saat ist auch ohne meine Wasserträgerverpflichtung aufgegangen.

Wie aber rechnet sich das Gute für mich, ich habe meine Karriere der einzigen Sache geopfert, dass mir die Rahmenbedingungen 30 Jahre lang Vorenthalten wurde.
Bis auf Sozialrente ( total verarmt ) hätte ich es als Rentner jetzt gerne etwas ruhiger.
Da aber sagt die Sachverwaltung für ( Sozialhilfe ) wir sind nur verpflichtet ihnen den Lebensunterhalt zu sichern. Wie Sie damit Kunstschaffen, Atelierräume Farbe und Pinsel bezahlen ist nicht unser Bier.
Also sagt auch die Stadtverwaltung – Düsseldorf, über das Kulturamt, den Oberstadtdirektor und den Sozialausschüssen und Gremien weiterhin: Verpiss dich.
So total verwirrt und Irritiert habe ich der Angelegenheit keine Sprache mehr.
Was ich von diesem Forum erwarte?
Das man mir aus der Potenz Sprachbegabter Leser eine Formulierung für die Verwirrung artikuliert.
Denn dass der oben dargelegte kulturpolitische Vorbehalt, Scheiße ist, kann ich selber feststellen.

G. Rupp

ein karnevalistischer Beitrag…
helau!

Sorry, normalerweise äußere ich mich nicht so unqualifiziert, aber diese permanenten Beiträge von Dir werden nicht einfach so wieder aus dem Brett genommen.

Ich bisher noch keine Frage an die Experten aus diesen Beiträgen lesen können. www stellt aber eine Plattform da, mit Hilfe dessen sich Experten aus verschiedensten Wissensgebieten ausstauschen können. Auch Du hast durchaus Dein Expertentum uzr Verfügung gestellt, dies ist mir durchaus positiv aufgefallen. Deine Pamphlete gegen die Allgemeinheit - denn der Staat stellt schlicht diesen dar - sind aber m.E. (und da spreche ich mit Sicherheit für viele) hier völlig fehl am Platze.
Damit möchte ich allerdings nicht ausdrücken, dass ich alles gut und richtig finde, was „von oben“ kommt.

Gruß
Ernie

soweit ich mich erinnern kann, ist legasthenie eine lese- und rechtschreibschwäche und keine formulierungsschwäche. oder? ich habe auch kein problem mit deiner rechtschreibung, sondern mit der art und weise, wie du schreibst.
wie wäre es, wenn du dein problem mal in klaren worten abhandelst und auf deine „poetische“ und von eigenen wertungen getragene art verzichtest. schildere den sachverhalt klar und deutlich, ohne wertungen.

-was machst du für kunst? wie sieht die konkret aus?
(es ist ein unterschied, ob du strassenmalerei machst oder nackt auf die bäume in der fussgängerzone kletterst.)
-wo übst du diese aus?
-warum ist es dir untersagt worden?
-wer hat es dir untersagt und mit welcher begründung?
-was hast du dagegen unternommen?

ich bin mir sicher, dass die experten in diesem forum dir ein parr tipps geben können, aber niemand hat bock, sich durch deine unverständlichen texte zu wühlen.

grüsse
malte

Die art und weise, wie ich schreibe ist der Rechtschreibschwäche bedingt.
Tut mir leid das dein Aufmerken, Deine Leseschwäche daran scheitert.
klarere Worte, ohne eigene Wertung kann ich der Sache nicht Beitragen, sind Emotionsbedingte Wuterinnerungen.
Die Anderen Fragen: Was, wie und warum machste Kunst, sind unzulässig.
Die Beantwortung würden mich einer Wertung aussetzen, die für die Kunstfreiheitsgarantie auch nicht verlangt wird, Fachleute und Experten wissen das, also biste kein Experte.
Der etwas Weiß. Sondern fragst schon im voraus wozu deine verständliche Meinung gelten soll?

Hallo helau! Rufer Ernie

Glaub’ste wirklich dass der so unqualifizierten Qualität noch was zugefügt werden muß,
oder versuchte nur zu provozieren die Angelegenheit wieder aus dem Brett genommen wird.
Damit keine Plattform für die Experten Frage gefunden wird.
Deine Pamphlete gegen die Allgemeinheit, spiegeln sich selbst und ich werde mich hüten dich darauf zu Komentieren.
Rupp

Die art und weise, wie ich schreibe ist der
Rechtschreibschwäche bedingt.

Das tut mir leid, trotzdem denke ich, dass eine sachliche Schilderung deinem Problem behilflich ist.

Tut mir leid das dein Aufmerken, Deine Leseschwäche daran
scheitert.

Ich habe keine Leseschwäche, aber wie alle anderen auch habe ich Probleme, Dein Problem nach zu vollziehen.

klarere Worte, ohne eigene Wertung kann ich der Sache nicht
Beitragen, sind Emotionsbedingte Wuterinnerungen.

Somit fehlt Dir die Eigenschaft, Dinge neutral zu betrachten / betrachten zu wollen . Könnte man als Defizit werten.

Die Anderen Fragen: Was, wie und warum machste Kunst, sind
unzulässig.

Was zulässig ist, bestimmst glücklichweise nicht Du.

Die Beantwortung würden mich einer Wertung aussetzen, die für
die Kunstfreiheitsgarantie auch nicht verlangt wird, Fachleute
und Experten wissen das, also biste kein Experte.

Wenn Du nicht zu Deiner Kunst stehst, wird es schon einen Grund geben, dass Sie Dir untersagt wird. Bereits im vorigen Posting sprach ich von „den Experten“ in diesem Forum. Damit habe ich mich nicht dieser Gruppe angeschlossen. Somit hast Du Recht, teilst mir aber nichts Neues mit.

Der etwas Weiß. Sondern fragst schon im voraus wozu deine
verständliche Meinung gelten soll?

Diesen letzten Satz von Dir habe ich nicht verstanden.

Aber jetzt mal Butter bei die Fische: Warum wohl werden Deine Beiträge gelöscht und warum reagiert man eher mit Verständnislosigkeit auf Deine Postings? Du solltest anfangen, Dein eigenes Verhalten zu reflektieren und die Fehler bei Dir zu suchen. Solange Du weiterhin auf Deinem hohen Ross Deine undefinierte künstlerische Freiheit verteidigst und all die, die Dich nicht verstehen, zu disqualifizieren versuchst, wirst Du hier niemanden finden, der Dir helfen wird.
Warum muss ich nur immer an Klaus Kinski denken, wenn ich Deine Postings lese ? :wink:

Alles Gute!
Malte

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…einmal anders:

Dein Beitrag, welcher keine Frage enthält, keinen sachlichen Hintergrund hat, ist für mich ein Buch mit sieben Siegeln, welches ich meiner Familie, zuerst meiner Partnerin, die sich keinen Reim, dann meinem Sohn, der nichts verstanden, deshalb kann ich Dir keine Antwort die irgentwie oder anders oder auch ist.

Ich hoffe ich konnte Dir oder vielleicht auch nicht aber morgen vielleicht helfen.
Michael

>>Ich habe keine Leseschwäche, aber wie alle anderen auch habe ich Probleme,
>> Dein Problem nach zu vollziehen.
Nun ja, zwingt dich auch keiner!
Danke aber dem Versuch!

>>Somit fehlt Dir die Eigenschaft, Dinge neutral zu betrachten / betrachten zu >>wollen . Könnte man als Defizit werten.
Ich bestehe nur aus defizite, damit komme ich aber klar. Verlande ja nicht das mich jeder versteht oder mein Denken nachvollziehen kann.

>>Was zulässig ist, >>Zu fragen>Wenn Du nicht zu Deiner Kunst stehst…?
Wenn ich es nicht dazu stehen werde, wozu das ganze theater. Was nicht nur Dich auch Mich verwirrt.

Du schreibst:>>>Den letzten Satz von Dir habe ich nicht verstanden.
Wie gesagt Du fragst nicht der etwas Weiß. Sondern fragst schon im voraus wozu deine verständliche Meinung gelten soll?
Also muß ich warten, bis Jemand anders, anders fragen kann.
Wieso Du an Klaus Kinski denken muss, wenn Du meine Postings liest.
Kann ich dir auch nicht beantworten.
Wer ist Klaus Kinski? und was Assozoiiert der zu meiner Sache?
Alles kann helfen!
G. Rupp

Tut mir leid das dein Aufmerken, Deine Leseschwäche daran
scheitert.

Hallo Rupp,

blas dich nicht so auf und unterstelle den anderen keine Leseschwäche. Deine schwulstige Ausdrucksweise ist TATSÄCHLICH sehr undeutlich und mühsam. Eine klare Fragestellung würde dazu führen, dass mehr Leute deine Beiträge lesen und beantworten.

Ciao
Camilla
*diemitsicherheitnichtleseschwachist*

Hallo Michael
Erst mal Danke, all der Mühe, dich umzuhören zu verstehen, was letztlich auch ich nicht verstehe, nur weil ich darüber Bescheid weiß!
Aber all den Phsychologischen, Philosophischen und Sozialetischen
Fragen suche ich eine Antwort, wenn Du da nicht Antworten kannst, dein Sohn nicht kann, und wer weiß wie viele es auch nicht können, dann rechne ich es nicht als Defizit.
Ich suche ja Experten in diesem Forum.
Schade das mir die anderen Bretter für oben genannte Sachbereiche verboten sind!

G. Rupp

Hallo Rupp!

Schade Dich mit dem Nachnamen anreden zu müssen.

Da Du offensichtlich ein Problem hast dich verständlich auszudrücken, kann und will hier niemand helfen.

Versuche doch bitte die Wut zu überwinden und bitte einen Freund um Hilfe bei der Formulierung der Fragen!?

Tschüs, Sven.

Hallo Camilla

*diemitsicherheitnichtleseschwachist*

Wer hat das behauptet ?
Wie Du selber feststellst kappierste es nur nicht. und dafur habe ich volles Versdändnis. Ich verstehe es schließlich auch nicht.
Aber darf ich deswegen hier keine Experten suchen? die es können?

Ciao Rupp

…bitte einen Freund um Hilfe. bei der Formulierung der Fragen!?

Wenn Du der Freund nicht sein willst. wo soll ich ihn hier finden.

Tschüs, Rupp

Hallo Rupp!

Genau das habe ich gemeint. Sitz nicht alleine vor dem Computer. Ich verstehe Deine Frage ja auch nicht richtig.
Aber ich hatte in der Grundschule einen Freund, der hat fürchterlich gestottert, aber nur wenn er mit Fremden zu tun hatte. Wenn einer aus der Clique dabei war, war es auch mit Fremden nicht so schlimm. Aber alleine ist er sehr schnell wütend geworden, weil ihn niemand verstanden hat.

Tschüs, Sven.

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Hallo Sven
…weil ihn niemand verstanden hat.
Es geht hier auch nicht um Das Wohlbefinden, sich in der Wärme von Freundschaften seiner Schwäche Wohlzufühlen.
No Body ist Perfekt.
Sondern in der Kälte politischer Feindschaft, seinen Mann oder Frau zu stehen.
Anders rechnet der retorikgeschulte Politiker, Dich seiner Feindschaft einzulullen, Weil niemand aufstehen wird, sich dagegen zu wehren.
Wer will sich darauf entschuldigen: Ich habe es nicht verstanden.
Warum der Juden verbrennen wollte, zum Krieg hetzen,
oder Sonwie wie, einen Politischen Betrug planen wollte, meine Freiheiten zu streichen.
Erst wenn alle leiden, weiß man, was der Emigrant gelitten hat.

Tschüs Rupp

= Mit BLA,BLA Brett vollposten OT
M.

…einmal anders:
Für die neuen Leser, die Rechtschreibfehler sind
legastheniebedingte Absicht.
Zur Sach werde ich, von der öffentlichen Gewalt, für eine
Berufsstatement ordnungspolitisch bestraft, wofür es
rechtssystematisch keine gesetzliche Rechtfertigung gibt.

Hallo, ich will versuchen, mal zu verstehen, soweit es möglich ist. Dui scheibst, dass Du wegen einem Berufsstatement ordnungspolitisch betarft wurdest. Nun, wenn Du beim Staat warst, hast Du Dich ohne Zustimmung der Vorgesetzen öffentlich nicht zu äussern, wenn es trotzdem geschieht, hast Du disziplinarische Wirkungen zu tragen.

Dass diese Bestrafung absichtlich und bewusst geschieht um die
gesetzliche Freistellung zu umgehen, erlebe ich nur über den
Bauch.
Über das Armenrecht kann ich mir nur soweit Rechtshilfe
leisten, der Anwalt wenig Lust hat sich der Sache zu
engagieren.

Dann wechsle den Anwalt.

Wodurch ich gegen meinen Willen gezwungen werde,
Unverständliche Richterauffassung zur Sache zu akzeptieren.
Die hier aber die Norm verfälschen.
Und so erhalten die Ordnungsstrafen formale Rechtskraft: Je
mehr ich dagegen anstrample, desto tiefer versinge ich in den
Sumpf der Rechtsbeugung.
Nur weil man mit aller Gewalt beweißen will, dass nicht ich
recht habe, sondern die Anwender der Vorbehalte ( bürgerliche
Freiräume ) abzuweisen.

Es ist immer ein Problem, Recht zu haben und Recht zu bekommen. Da Dein Fall hier nicht bekannt ist, ein Urteil, das es offenbar gibt und die Urteilsgründe unbekannt sind, wird Dir niemand eine ausreichende Antwort geben können. Andererseits ist dieses Forum nicht geeignet, Urteile zu interpretieren, wenn die Hintergründe unbekannt sind.

Da die hohe Politik, für das Berufsstatement, nur in ihren
Sonntagsreden die gesellschaftspolitische Bedingungen
propagieren, Die den Freiraum möglich machen soll.
Ist man in Realo aber Gleicherweise bereit, den
Ordnungspolitischen Vorbehalt der öffentlichen Gewalt zu
Akzeptieren. Frei der Parole: Was dann nicht sein kann, dann
auch nicht sein muss.

Zum Schluss hat der einfache Mann von der Straße, für seine
Sache, immer noch das Recht, auch gegen den
gesellschaftspolitischen Vorbehalt, Den Freiheitsgedanken, für
das spezielle Berufsstatement, in Karlsruhe prüfen zu lassen.
Und die Prüfungskammer

Welche ? BGH oder Bundesverfassungsgericht.

in Karlsruhe stellt fest: Soweit in

den Vordergerichtlichen Entscheidungen längst für den Freiraum
verteidigt wurde. muss hier auf das ( ABER) den Vorbehalt
nicht weiter eingegangen werden. Letztlich ging es nur um den
Teilbereich, der Beschwerdeführer lediglich festgestellt
wissen will, das staatlicher Gewalt, sich da rauszuhalten hat.
Erst jetzt weiß ich, was zu den Vordergerichtlichen
Entscheidungen immer ausgespart wurde. Um den
ordnungspolitischen Vorbehalt hervorzuheben:
Aber auf den Vorbehalt muss hier ja nicht weiter eingegangen
werden. das heißt aber auf Deutsch; dass ich dem Anspruch, mit
exemplarischer Rechtsbeugung terrorisiert worden bin.
Dass ganze hat leider ein Manko, die höchsteichterliche
Begründung der Entscheidung (-1-BvR-188/81-)

Mit Ausnahme der Staatsschutzgerichte sind alle Urteile und Inhalte der Urteile öffentlich zugänglich.

ist nicht für die

Öffentlichkeit bestimmt.
Wem also verkaufe ich die höchstrichterliche Feststellung, das
ich einen Rechtsanspruch auf die bereitgestellte Freiräume
habe.

Jetzt haben wir die Schnauze entgültig voll, rebelliert die
hohe Politik im Landtag NRW.
Da will uns dieses Arschloch doch tatsächlich eine
Verfassungsrechtsprüfung darlegen und interpretieren: in der
höchstrichterlich festgestellt wird: Dass das Freiheitsrecht,
für die Freiräume nicht gewährt werden muss.
Verpiss dich endlich.
Empfiehlt nicht nur der Ehemalige Verkehrsminister Clement und
der Petitionsausschuss NRW. Auch jeder Verwaltungspräsident
zur Sache

Da ist im Endergebnis nur ein Verwaltungspräsident zuständig und nicht alle.

Damit habe ich als Wasserträger ausgedient, denn mit was
sollte ich die Eimer noch füllen, die Saat zu wässern, dass
alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind?
Also bliebt nur noch, mit den leeren Eimern zu scheppern.
Aber auch das wurde mir, exemplarischer und spezialpräventiver
Ordnungsgewalt verboten.
Jahrelang habe ich mich schuldig gefühlt, der Allgemeinheit
ein Freiheitsrecht beraubt zu haben, denn das Freiheitsrecht
dem Einzelnen genommen, ist letztlich Allen genommen.
Offensichtlich ist man gesellschaftspolitisch auch gar nicht
daran interessiert: Berufsverbände BBK-Kunst,
Gewerkschaft-Kunst und die öffentliche Meinung winken ab;
Uninteressant!
Erst als immer mehr und mehr Kunstschaffende, den Zugang zu
den Freiräumen verlangen.
Ist auch die Bundesgerichtliche Rechtsprechung bereit,
zuzugeben,
Das die politischen Rahmenbedingungen für die Freiräume ohne
wenn und aber beachtet werden muss. Staatliche Ordnungsgewalt
hier nicht eingreifen darf.

Bundesverwaltungsgericht Von 04,07 -11 B - 23 / 96
in: Neue Juristische Wochenschrift, 1997, Seite 406

Was hat dieses Urteil mit Deinem Urteil zu tun ?

Ende gut alles gut die Saat ist auch ohne meine
Wasserträgerverpflichtung aufgegangen.

Wie aber rechnet sich das Gute für mich, ich habe meine
Karriere der einzigen Sache geopfert, dass mir die
Rahmenbedingungen 30 Jahre lang Vorenthalten wurde.
Bis auf Sozialrente ( total verarmt ) hätte ich es als
Rentner jetzt gerne etwas ruhiger.
Da aber sagt die Sachverwaltung für ( Sozialhilfe ) wir sind
nur verpflichtet ihnen den Lebensunterhalt zu sichern. Wie Sie
damit Kunstschaffen, Atelierräume Farbe und Pinsel bezahlen
ist nicht unser Bier.

Das ist richtig und konsequent. Sozialhilfe dient zum Lebensunterhalt und nicht zur Berschaffung von Malerzubehör, es sei denn, das Arbeitsamt tritt ein und Du wirst berufstätig. Da Du aber offenbar die Finanzierung eiens Hobbys erwartest, ist der Behörden zuzustimmen, Dir die Sozialhilfe auf den notwendigen Lebensunterhalt zu beschränken.

Also sagt auch die Stadtverwaltung – Düsseldorf, über das
Kulturamt, den Oberstadtdirektor und den Sozialausschüssen und
Gremien weiterhin: Verpiss dich.
So total verwirrt und Irritiert habe ich der Angelegenheit
keine Sprache mehr.
Was ich von diesem Forum erwarte?
Das man mir aus der Potenz Sprachbegabter Leser eine
Formulierung für die Verwirrung artikuliert.
Denn dass der oben dargelegte kulturpolitische Vorbehalt,
Scheiße ist, kann ich selber feststellen.

G. Rupp

Klare Empfehlung. Wenn Du erwartest, dass das Sozialamt Dir Farben, Pinsel und Papier zhalt, beende den Streit mit den Behörden und Gerichten und kümmere Dich um Deine Gesundheit und um einen geeigneten Nebenverdienst. Sollte ich in etwa Deine Situation erkannt haben, Du hast keine Chance, über den lebensnotwendigen Unterhalt hinaus Geld über die Sozialhilfe zu erhalten. Übrigens, wenn ein Anwalt Dich in solch einer Sache vertreten hat und Dir noch Hoffnung gemacht hat, lag die Hoffnung wohl mehr auf den schwarzen Zahlen seines Kontos. Der Prozess war doch nie zu gewinnen.

Grüsse Günter

Guten Abend, Rupp!

Vor einiger Zeit schilderte in diesem Forum ein www-Benutzer unter dem Namen „Justizmissbrauchsopfer“ seinen Fall. Dein Bericht weist einige Parallelen auf:
Auch Du schreibst ausschweifend und schwer verständlich.
Auch Du führst Rechtsstreitigkeiten bis zum Ruin.
Auch Du beschwerst Dich am Schluß, daß Dir das Sozialamt keine Arbeitsmittel finanziert.

Bei Betrachtung des letzten Punktes ist ohne weiteres eine merkwürdige Ansicht über die Aufgaben des Sozialamtes, wenn nicht sogar unseres gesamten Gemeinwesens erkennbar. Das Amt verhindert, daß Du verhungerst. Für Pinsel und Farbe ist nicht die Allgemeinheit zuständig, sondern ausschließlich Du selbst. Hast Du in diesem Zusammenhang schon einmal einen wenigstens vorübergehenden Broterwerb durch abhängige Beschäftigung in Erwägung gezogen?

Ich bekomme bei Deiner Forderungsmentalität einen ziemlich dicken Hals. Verstecke Dich nicht hinter Kunst und Legasthenie! Gehe arbeiten!

Gruß
Wolfgang

Naja, Mike,
ich weiß nicht recht. Rupp scheint wirklich ein Problem zu haben, dass er selbst nicht lösen kann.
Die vielleicht ein wenig unglückliche Formulierung sollte nicht darüber hinwegtäuschen.Und wozu, wenn nicht zur gegenseitigen Hilfe, existieren diese Foren? Also mal ein bißchen weniger überheblich.
Gruß Eckard.

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Hallo, Rupp,
Ich habe zwar, glaube ich auch nicht ganz verstanden, worin Dein Problem besteht. Allerdings habe ich Deinen Beitrag in „Storys“ gelesen und meine zumindest ansatzweise zu kapieren, worum sich das Ganze dreht.

Du hast ein bissel ein Problem, Deine Angelegenheit so zu formulieren, wie sie üblicherweise hier dargelegt werden.
Ich meine auch, dass Du vielleicht ein wenig Unterstützung dabei brauchst, auseinanderzuklamüsern, was wirklich von Bedeutung für eine Lösung ist, und was nur persönlicher Ärger.

Viele kreative Menschen haben ähnliche Schwierigkeiten. Das liegt einfach daran, dass bei ihnen die andere Hirnhälfte mehr Einfluß hat als beim Rest der Menschheit :smile: Dafür sind diese Menschen meist in künstlerischer Hinsicht überlegen.

Vielleicht magst Du mir ja mal eine mail schreiben (Adresse steht oben) und wir versuchen es gemeinsam, das Ding so zu drehen, dass die Rechtsgelehrten hier das verstehen.

Gruß Eckard.