Heizkosten Rückerstattung - Wie lange muss ich

Hallo Experten,
ich habe folgende Frage:
Wie lange kann sich eigentlich der Vermieter mit der Rückerstattung der Heizkosten Zeit lassen? Jedes Jahr das gleiche, Abrechn.Zeitraum Juli - Juni, Versorger erstellt Abrechnung bis September, Vermieter setzt diese um bis Anfang Oktober. Auch dieses Jahr bekomme ich über 700 DM zurück. Jetzt ist schon wieder Mitte November - vom Geld noch keine Spur. Das Büro ist bis Ende Nov. wegen Urlaub geschlossen. Kann ich Zinsen fordern / muss ich mir das gefallen lassen???
Nachforderungen sind innerhalb 10 Tage zu begleichen sonst kommt unverzüglich die Mahnung mit Gebühren!

Hallo Experten,
ich habe folgende Frage:
Wie lange kann sich eigentlich der Vermieter mit der
Rückerstattung der Heizkosten Zeit lassen? Jedes Jahr das
gleiche, Abrechn.Zeitraum Juli - Juni, Versorger erstellt
Abrechnung bis September, Vermieter setzt diese um bis Anfang
Oktober. Auch dieses Jahr bekomme ich über 700 DM zurück.

Nach dem bisherigen Mietrecht - Deine Abrechnung fällt noch unter diese Regelung - konnte sich der Vermieter bis zu vier Jahren Zeit lassen. Keine Angst, is bei Dir nicht möglich. Denn spätestens ab 2002 kann der Vermieter nicht länger als ein Jahr warten, ansonsten verfällt eine Forderung.

Jetzt ist schon wieder Mitte November - vom Geld noch keine
Spur. Das Büro ist bis Ende Nov. wegen Urlaub geschlossen.
Kann ich Zinsen fordern / muss ich mir das gefallen lassen???

Nein, Du hast keinen Anspruch auf Zinsen, aber wenn jedes Jahr durch Deine überhöhten Vorauszahlungen die Rückersatttungen so hoch sind, so musst Du ab sofort Deinen monatlichen Vorauszahlungen kürzen. Hier besteht ein Recht, insbesondere dann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Vermieter zu hohe Vorauszahlungen verlangt und damit nicht vom Mieter zu finanzierende Leistungen abdeckt.

Notwendig ist jetzt, dass Du den Vermieter schriftlich zur Vorlage der bereits seit Juni 2001 vorliegenden Abrechnung aufforderst und gleichzeitig erklärst, bis zur Vorlage einer ordnungsgemässen Abrechnung, wenn diese nicht bis spätestens zum 25.11.2001 eingeht, Du vorerst keine weitere Vorauszahlungen leisten wirst bis Dir die Abrechnung vorgelegt wird. Erkläre auch, dass Du die Vorauszahlungen auf Deine tatsächlichen Kosten festsetzt und keine überhöhten Zahlungen mehr leisten wirst.

Nachforderungen sind innerhalb 10 Tage zu begleichen sonst
kommt unverzüglich die Mahnung mit Gebühren!

Nein, dies ist nicht richtig. Es muss Dir eine angemessene Zeit zur Prüfung gegeben werden, in der Regel mindestens zwei - drei Wochen und Mahngebühren werden ohnehin erst fällig, wenn entsprechend gemahnt ist. Eine Zahlungserinnerung hat keine Mahngebühren zur Folge, Du musst solche Kosten nicht zahlen.

Gruss Günter