Moin, Moin!
Die Frage ist, ob zum Aktivvermögen - zur Bestimmung des Gegenstandwertes - die Rente dazu gerechnet wird?
Es ging hierbei um eine Patienvollmacht bzw. Generalvollmacht für meine Mutter im Auftrag ihres Vaters. Jetzt finden wir das irgendwie seltsam, dass die Rente, von der nicht viel (fast gar nichts) übrig bleibt (Pflege, etc.) zum Aktivvermögen zählt!
wenn in Ausübung der Vollmacht - und dies ist ja bei einer Generalvollmacht auf jeden Fall möglich - auch über die Rente verfügt werden kann, ist die Einbeziehung der Rentenbezüge durch den Notar bei der Berechnung des Gegenstandswertes der Vollmacht IMHO zulässig.
Auffällig an Deiner Frage ist aber, daß Du gezielt auf die Rentenansprüche des Vollmachtgebers eingehst. Normalerweise wird aus dem gesamten Aktivvermögen der Geschäftswert errechnet und in einem Betrag in der Urkunde ausgewiesen bzw. die Kostenrechnung des Notars aufgenommen. Ich vermute also, daß Du beim Notar nachgefragt hast, wie der Geschäftswert der Urkunde bzw. Kostenrechnung zustande gekommen ist.
Gruß
Wilhelm
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