Ein Freund von mir befindet sich derzeit in Deutschland beim
Militaer und leistet einen Eignungsuebung´. Da ich im deutschen Recht nicht sehr bewandert bin..ich moechte fragen, was ist die rechtliche Definition des Begriffes Eignungsuebung´? Gibt es da einen Link im Web?
Hallo Tigger,
geh mal auf die Seite vom SKA reservisten.bundeswehr.de/index_.html
Da kannst Du auch Auskünfte finden.
Nach meinem Wissen dienen die Eignungswehrübungen dazu, um bestimmte Reservisten, die im zivilen Bereich Ausbildungen durchlaufen haben, die bei der Bw fehlen, den entsprechenden Dienstgrad zuzuerkennen. Der Dienstgrad ist bis zum Abschluss der Eignungswehrübung vorläufig, bei entsprechender Beurteilung wird der Dienstgrad endgültig. Die militärischen Lehrgänge müssen jedoch teilweise vor weiteren Beförderungen nachgeholt werden.
Gruss
Rainer
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