Hallo liebe liebenden, aeh, meinte natuerlich liebe Wissenden,
meine Frau und ich sind Letztes Jahr am 1. August in unsere Wohnung eingezogen und dieses Jahr im Juni hat unser Vermieter den Waermeverbrauch und den Verbrauch des Heisswassers ablesen lassen. Wir haben bis jetzt noch keine Abrechnung zu sehen bekommen. Meine Frage: Wie lange hat der Vermieter Zeit diese Kosten einzufordern? Greift auch bei uns schon die Jahresfrist und wenn ja, ab wann laeuft diese (Ab Abrechnungstag, einen Tag spaeter)?
Ich danke schonmal im Voraus,
Gruesse,
Chris
Hallo liebe liebenden, aeh, meinte natuerlich liebe Wissenden,
meine Frau und ich sind Letztes Jahr am 1. August in unsere
Wohnung eingezogen und dieses Jahr im Juni hat unser Vermieter
den Waermeverbrauch und den Verbrauch des Heisswassers ablesen
lassen. Wir haben bis jetzt noch keine Abrechnung zu sehen
bekommen. Meine Frage: Wie lange hat der Vermieter Zeit diese
Kosten einzufordern? Greift auch bei uns schon die Jahresfrist
und wenn ja, ab wann laeuft diese (Ab Abrechnungstag, einen
Tag spaeter)?
Hallo Herr Herbst,
die Neuregelung zur Abrechnung der Nebenkosten greift in Deinem Falle noch nicht. Sie greift erst nach Vorlage der jetzt fällig werdenden Abrechnung.
Die Vorlage der Abrechnung muss umgehend erfolgen. Wenn sich aber der Mieter nicht meldet, kann der Vermieter warten. Durch die Neuregelung ist dies jedoch nun nicht mehr länger als bis zur kommenden fälligen Abrechnung möglich. Nach altem Recht waren es vier Jahre rückwirkend.
Wenn im Juni abgelesen wurde, müsste normalerweise die Abrechnung beim Vermieter seit mindestens Mitte September vorliegen. Also einfach mal nachfragen und um Übergabe der Abrechnung freundlich bitten. Dies bedeutet auch, dass ab Juni 2002 künftig die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode vorgelegt werden muss.
Gruss Günter
Ich danke schonmal im Voraus,
Gruesse,
Chris