Hallo,
mit grossem Interesse verfolge ich die Diskussionen um die Unterhaltspflicht bzw. die Fragen sowie deren Antworten. Mich würde jetzt der Sachverhalt interessieren, wenn sich der Fall folgt darstellen würde:
Die Grosseltern können sich nicht mehr selbst versorgen (wie dies festgestellt worden ist, steht erst einmal nicht zur Diskussion). Nun gibt es hier insgesamt vier Kinder: davon eines in Krankenrente, eines Erwerbstätig, eines im Ausland (und ausländische Staatsbürgerschaft) und eines Arbeitslos. Das Erwerbstätige Kind hat allerdings Schulden und kein besonderes Privatvermögen: infolgedessen niemand unterhaltspflichtig gemacht werden kann. Nehmen wir dies nun als gegeben hin.
Nun die Frage, ob jetzt die Enkel überprüft werden, d.h. werden nun die Enkel zur Unterhaltspflicht herangezogen, bzw. wer wird es dann.
Weiterhin: Angenommen von den Enkel sind nur zwei erwerbstätig, sind dann Vermögenswerte wichtig, d.h. wenn Schulden gross genug sind, besteht keine Unterhaltspflicht ? Wirkt es sich aus, ob eine Ehe mit oder ohne Gütertrennung besteht ? Was ist mit Konten, die auf beide Ehepartner laufen und was ist mit Konten, die nur auf einen Ehepartner laufen ?
Weiter: Ist es ein Argument, dass sich die Grosseltern trotz selber Stadt sich nie um das (nun ggf. unterhaltspflichtige) Enkelkind gekümmert haben (z.B. nicht bei der Hochzeit, Geburtstag etc. dabei waren) und daher keine Unterhaltspflicht besteht ?
Und zuletzt: Wenn einmal Unterhaltspflicht festgestellt worden ist, woran wird der zu leistende Beitrag bemessen ? Und wird das Vorliegen der Pflicht überprüft, wenn z.B. ein Arbeitsloster Enkel wirder erwerbstätig wird, bzw. wenn ein erwerbstätiger Enkel arbeitslos wird oder Erziehungsurlaub nimmt ?
Herzlichen Dank für Eure Antworten,
Michael