Schönheitsreparaturen bei Auszug ?!

Wer kann zu folgendem Sachverhalt Ratschlag geben, möglichst mit Literaturangabe.
A zieht in die Mietwohnung des B, diese ist nicht renoviert, so dass A selber die Arbeiten durchführt. Nach 4 Jahren will A nun ausziehen, die Wohnung ist in einem besseren Zustand als sie es beim Bezug war.
Vertraglich ist A an der Durchführung der Schönheitsreparaturen bei Auszug gebunden.
A sieht die Durchführung der Schönheitsarbeiten aber nicht ein, weil er schließlich die Wohnung in den gegenwärtigen, hochwertigeren Zustand versetzt hat.
Kann A die Durchführung verweigern.

(Ist keine Klausur, vielmehr ist meine WG A, habe der Einfachheit wegen diese Schilderung gewählt.
Bitte nur qualifizierte Aussagen, und bitte unter Bezugnahme des neuen Mietrechts. Ich würde mich ja selber darum kümmern, aber das Mietrecht ist halt doch was für sehr befähigte Experten.)

Hallo Kevin,

, um welches Mietvertragsformaular es sich hier handelt. Meist steht der Verlag unten links oder seitlich links auf der ersten Seite. Gibt es eine Quotenklausel, gibt es eine Klausel, die Schönheitsreparaturen bei Auszug regelt, gibt es möglicherweise sich widersprechende Klauseln im Vertrag ?

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]