Hallo,
wir werden ab Januar einen Mietvertrag für ein Dachgeschoß
abschliessen. Der Ausbau des Daches wird komplett von uns
gezahlt.
Wie können wir diese Kosten absichern, wenn sich das
Mietverhältnis ändern sollte - reicht da ein Zusatz im
Mietvertrag oder müssen wir zum Notar damit.
Hinzufügen müssen wir noch, dass wir das Dachgeschoß von
meinen Eltern mieten und ich einen Bruder habe - ergo
würde die Änderung eigentlich nur den Erbfall betreffen.
Danke !
Günter
Hallo,
wir werden ab Januar einen Mietvertrag für ein Dachgeschoß
abschliessen. Der Ausbau des Daches wird komplett von uns
gezahlt.
Wie können wir diese Kosten absichern, wenn sich das
Mietverhältnis ändern sollte - reicht da ein Zusatz im
Mietvertrag oder müssen wir zum Notar damit.
Hinzufügen müssen wir noch, dass wir das Dachgeschoß von
meinen Eltern mieten und ich einen Bruder habe - ergo
würde die Änderung eigentlich nur den Erbfall betreffen.
Hallo Günter,
ihr müsst - auch wenn es nur den Erbfall betrifft - eine klare Regelung schaffen, wie eure Investitionen abgesichert sind. Der Wert der Immobilie steigt einerseits nämlich auch. Was im Erbfall letztlich erhebliche Auswirkungen haben kann. Soll von Euch ausgebaut werdne und wird die Miete erlassen ? Wird die Miete nur gering verlangt oder soll die Investition aus der Erbsache (späteren) zuerst befriedigt werden ? Hier sollte eine Vereinbarung geschlossen werden. Abewr zuerst müsst Ihr Euch mal klar sein, was wer wie und wann wozu will.
Grüsse Günter
Danke !
Günter