Mietvertrag und dessen 'Deutsch'

Hallo zusammen!

Ich will demnächst endlich auch mal bei meinen Eltern ausziehen.
Die Wohnung, die ich gerne hätte ist einfach super und ich hab mich schon die ganze Zeit gefreut und jetzt ist der Mietvertrag eingetroffen. Da stehen einige Sachen drin, die ich nicht akzeptieren kann:

  1. Ein- und Auszüge nicht an Wochenenden
  2. egal, ob man die Heizung benutzt oder nicht-die Kosten sind zu bezahlen
  3. der Vermieter darf in dringenden Fällen ohne Erlaubnis und auf Kosten des Mieters in die Wohnung
  4. die Miete ist bis auf Widerruf begünstigt

Das waren jetzt erstmal die wesentlichen Dinge, die mich stören.

Erstmal allgemein: Ist das alles zulässig? Und sind 800 DM Warmmiete zu viel für eine Altbauwohnung mit Holzdielenboden(wobei mir das ja am besten daran gefällt)?

Und jetzt geht´s los:
zu 1) muss ich das wirklich akzeptieren, denn die Leute, die mir helfen wollen, können sich doch nicht extra einen Tag Urlaub nehmen! Und alleine schaff ich das nicht.
zu 2) heißt das dann, dass man auch nicht mit einer Auszahlung am Jahresende rechnen kann?
zu 3) kann man sich diese „dringenden Fälle“ extra definieren lassen, weil ich denke, dass das eine Sache der Auslegung ist (für mich z.B. Wasserrohrbruch, Feuer)
zu 4) heißt das, ich ziehe z.B. am 1.1.02 ein und am 1.2.02 kommt dann eine Mieterhöhung von z.B. 150 DM? Unangekündigt?

Bevor ihr denkt „mein gott, die hat ja gar keine Ahnung“: Das is wie gesagt meine erste eigene Wohnung und somit auch mein erster Vertrag. Und da meine Eltern noch nie in Miete gelebt haben, kennen die sich auch nicht so aus und Mieterschutz gibt nur Mitgliedern Auskunft!

Ich danke euch für eure Mühe!

Gruß
anke

Moien!

  1. Ein- und Auszüge nicht an Wochenenden

Red doch mal mit dem Vermieter. Durch die Klausel wird verhindert, daß bei größeren Komplexen die ruhe am Wochenende gegeben ist. Sicher kann man da auch Ausnahmen machen!

  1. egal, ob man die Heizung benutzt oder nicht-die Kosten sind
    zu bezahlen

das verstehe wer will ;o)))) Könnte das bedeuten, daß die Heizung nicht getrennt abgelesen wird???

  1. der Vermieter darf in dringenden Fällen ohne Erlaubnis und
    auf Kosten des Mieters in die Wohnung

Wie du unten schon sagst MUß er das ja bei dringenden Fällen wie z. B. halt ein Wasserrohrbruch! Ohne solchen Grund darf er das nicht, von daher würde ich wegen dem Teil kein „Aufsehen“ machen!

Erstmal allgemein: Ist das alles zulässig? Und sind 800 DM
Warmmiete zu viel für eine Altbauwohnung mit
Holzdielenboden(wobei mir das ja am besten daran gefällt)?

Naja, für eine 300m² wohnung wäre das sogar sehr günstig, wenn du verstehst was ich meine ;o)))

Und jetzt geht´s los:
zu 1) muss ich das wirklich akzeptieren, denn die Leute, die
mir helfen wollen, können sich doch nicht extra einen Tag
Urlaub nehmen! Und alleine schaff ich das nicht.

Was du akzeptierst liegt an Dir, nur ob der Vermieter dann an dich vermietet ist ne andere Frage…

Bernd

Hallo zusammen!

Ich will demnächst endlich auch mal bei meinen Eltern
ausziehen.
Die Wohnung, die ich gerne hätte ist einfach super und ich hab
mich schon die ganze Zeit gefreut und jetzt ist der
Mietvertrag eingetroffen. Da stehen einige Sachen drin, die
ich nicht akzeptieren kann:

  1. Ein- und Auszüge nicht an Wochenenden

Hallo Anke

Ein- und Auszüge sollen am Wochenende unterlassen werden, damit die Ruhe nicht gestört wird. Eine Klärung mit dem Vermieter oder gar eine Rücksprache nach Vereinbarung mit dem Vermieter mit den Mietern hilft das Problem lösen

  1. egal, ob man die Heizung benutzt oder nicht-die Kosten sind
    zu bezahlen

Hier ist folgendes als Grundlage anzusehen. Die Heizkosten sind nach der Heizkostenverordnung nach Wohnfläche und Verbrauch abzurechnen. Nun weiss man leider - dass es auch unter Mietern immer wieder Schafe gibt, die eine bestimmte Farbe haben. Und ein weiteres Problem besteht darin, dass eine DG-Wohnung oder eine EG-Wohnung - wenn nur nach Verbrauch abgerechnet wird, ganz andere Heizkosten hat als eine zwischen den Stockwerken liegende Wohnung. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, hat der Gesetzgeber in der Heizkostenverordnung festgeschrieben, dass ein Teil der Kosten auf die Fläche und ein Teil auf den Verbrauch zu berechnen ist. Hierbei sind die Schlüssel 30/70, 40/60 und 50/50 erlaubt. d.h. 30 % der Heizkosten müssen auf dei Fläche verteilt werden usw.

  1. der Vermieter darf in dringenden Fällen ohne Erlaubnis und
    auf Kosten des Mieters in die Wohnung

Ja, generell wenn ein Notfall vorliegt, sonst nur mit Zustimmung des Mieters.

  1. die Miete ist bis auf Widerruf begünstigt

Die Miete gilt mindestesn ein jahr und darf vor Ablauf eiens Jahres nicht erhöht werden. Hinweis. Die Rechtsprechung schreibt vcor, dass das Jahr vergangen sein muss, bevor der Vermieter die Höhe erhöhen will. Also darf die Bitte um Zustimmung zur Mieterhöhung erst am Tage nach Ablauf des Jahres erfolgen. Ansonsten kann der Vermieter nur im Rahmen eines Mietspiegels oder der ortsüblichen Vergleichsmieten Mieterhöhungen vornehmen.

Das waren jetzt erstmal die wesentlichen Dinge, die mich
stören.

Erstmal allgemein: Ist das alles zulässig? Und sind 800 DM
Warmmiete zu viel für eine Altbauwohnung mit
Holzdielenboden(wobei mir das ja am besten daran gefällt)?

Warmmiete beinhaltet letztlich Heizung, wasser, Abwasser , Grundsteuern, Versicheurng usw. Man muss also wissen, wie groß die Wohnung ist, wieviel Personen dort wohnen sollen, welche Kosten mit der Warmmiete abgegolten sind. Oder handelt es sich bei Deiner Frage darum, dass eine Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart wurden ? Das ist dann aber nicht mit Warmmikete zu vergleichen.

Und jetzt geht´s los:
zu 1) muss ich das wirklich akzeptieren, denn die Leute, die
mir helfen wollen, können sich doch nicht extra einen Tag
Urlaub nehmen! Und alleine schaff ich das nicht.
zu 2) heißt das dann, dass man auch nicht mit einer Auszahlung
am Jahresende rechnen kann?

Wenn eine Warmmiete vereinbart wurde, also keine Vorauszahlungen, besteht kein Rückerstattungsanspruch, aber auch kein Anspruch des Vermieters, wenn er am Jahresende feststellt, dass die Kosten nicht ausreichen, dass er nachfordert.

zu 3) kann man sich diese „dringenden Fälle“ extra definieren
lassen, weil ich denke, dass das eine Sache der Auslegung ist
(für mich z.B. Wasserrohrbruch, Feuer)

Nein, das ist nutzlos, denn weder Wasserschaden noch Feuer können hier festgehaltnem werden

zu 4) heißt das, ich ziehe z.B. am 1.1.02 ein und am 1.2.02
kommt dann eine Mieterhöhung von z.B. 150 DM? Unangekündigt?

Wie erwähnt ist dies nicht möglich, die nächste Mieterhöhung kann frühestens am 01.02.03 ausgesprochen werden, wobei Dir dort erst das Schreiben zur Erhöhung zugehen darf.

Bevor ihr denkt „mein gott, die hat ja gar keine Ahnung“: Das
is wie gesagt meine erste eigene Wohnung und somit auch mein
erster Vertrag. Und da meine Eltern noch nie in Miete gelebt
haben, kennen die sich auch nicht so aus und Mieterschutz gibt
nur Mitgliedern Auskunft!

Ich danke euch für eure Mühe!

Gruß
anke

Grüsse Günter

Der Nachtrag zur Miethöhe
Erstmal danke für eure bis jetzt ehrlich hilfreichen Antworten.

Also: Die Wohnung hat 55qm, 2ZKBB, Balkon, Kellerraum
KM: 550 DM
WM :750 DM
Strom extra: 50 DM
2 Personen ziehen ein - DG

Wie hoch sind eigentlich die GEZ-Gebühren im Moment?
Nennt man die Mieterhöhung nach einem Jahr auch „Staffelmiete“?
Eine letzte Frage (ehrlich) :wink:: Wenn im Vertrag steht, dass bei Reparaturen die Reparateure zu keiner festgelegten Uhrzeit kommen dürfen - ist das zulässig? Oder verstößt das gegen die „sozialen Regelungen“? Ich denke schon-ihr auch?!

Nochmal danke-
anke

Hallo Anke,

  1. der Vermieter darf in dringenden Fällen ohne Erlaubnis und
    auf Kosten des Mieters in die Wohnung

Bei dieser Regelung würde ich, im Gegensatz zu meinen Vorrednern auf Streichung bestehen. Um Deine Wohnung zum Zwecke der Gefahrenabwehr notfalls auch gewaltsam zu betreten, ist diese Klausel überflüssig, denn das darf er auch so. Zumindest würde ich aber auf einer Konkretisierung bestehen, denn so ist diese Regelung dehnbar… Er macht sich zwar im Zweifel wegen Hausfriedensbruch strafbar, aber ich würde eine solche Blankoklausel nicht unterschreiben.
Ich vermute, daß es hier darum geht, daß Du (Ihr?) als Mieter die Kosten für z.B. eine zerstörte Tür übernehmen sollt. Das kannst Du dann schon akzeptieren, aber ich würde da umformulieren: „Muß zum Zwecke der Gefahrenabwehr die Wohnung geöffnet werden, trägt der Mieter die hierdurch entstehenden Kosten“ (oder so ähnlich…). Und ob eine solche Klausel wirksam ist, kann man im Zweifel hinterher in Ruhe klären…

Zur Miete: 10 DM/qm sind hier in Darmstadt sehr günstig… (wie die Mieten in Schifferstadt sin weiß ich nicht). Und die Nebenkosten (Heizung ist ja wohl mit drin) scheinen mir durchaus vernünftig. Wichtig: Ist das ein Pauschalbetrag oder eine Vorrauszahlung (wurde aber schon vorher erklärt)…

Gruß Stefan

Erstmal danke für eure bis jetzt ehrlich hilfreichen
Antworten.

Also: Die Wohnung hat 55qm, 2ZKBB, Balkon, Kellerraum
KM: 550 DM
WM :750 DM
Strom extra: 50 DM
2 Personen ziehen ein - DG

Wie hoch sind eigentlich die GEZ-Gebühren im Moment?
Nennt man die Mieterhöhung nach einem Jahr auch
„Staffelmiete“?

Ja, wenn eine solche im Mietvertrag vereinbart wird. Wenn nicht, muss die Miete stets durch Mieterhöhungsersuchen beantragt werden.

Eine letzte Frage (ehrlich) :wink:: Wenn im Vertrag steht, dass
bei Reparaturen die Reparateure zu keiner festgelegten Uhrzeit
kommen dürfen - ist das zulässig? Oder verstößt das gegen die
„sozialen Regelungen“? Ich denke schon-ihr auch?!

Der Handwerker muss natürlich dann kommen können, wenn er Zeit hat. Es verstösst gegen keine sozialen Regeln, wenn der Handwerker während der normalen Arbeitszeiten eintrifft.

Gruss Günter

Hallo Stefan, hallo Anke,

  1. der Vermieter darf in dringenden Fällen ohne Erlaubnis und
    auf Kosten des Mieters in die Wohnung

Nochmals zur Klarstellung. Der Vermieter darf nur im Notfall die Mietwohnung betreten, ansonsten nur mit Zustimmung des Mieters. Hierbei muss ein Grund angegeben werden, es reicht nicht, wenn der Vermieter immer wieder kontrollieren will, er muss hier schon konkret beweisen, was er überprüfen will.

Eine Änderung wegen der Notfälle ist nicht notwendig. Die Kostenfrage bei einem Notfall regelt sich am Verursacherprinzip

Gruss Günter

Hallo

Ich vermute, daß es hier darum geht, daß Du (Ihr?) als Mieter
die Kosten für z.B. eine zerstörte Tür übernehmen sollt. Das
kannst Du dann schon akzeptieren, aber ich würde da
umformulieren:

probieren kann man das schon - aber ich glaube kaum, dass sich ein Vermieter, der derartige Verträge fordert, auf Änderungen einlässt. Hier heisst es „so oder gar nicht“.

Sprecht den Vermieter an, und wenn er stur oder unfreundlich reagiert, dann sucht Euch eine andere Wohnung, denn dann gibt es sicher später auch Probleme.

Gruß Andreas

hallo anke!

was du beschreibst, erinnert mich an eine kleine wohnung, die ich gemietet habe, als studentin.

  1. egal, ob man die Heizung benutzt oder nicht-die Kosten sind
    zu bezahlen

aha die heizungspauschale. mit anderen worten: du hast wahrscheinlich auch keinen einfluß darauf, wann die heizung läuft und wann nicht. war bei mir auch so. der effekt: von 8 uhr morgends bis 4 uhr nachmittags wurde einfach nicht geheizt. (es war in österreich, und es war KALT). begründung: „da ist eh keiner zuhaus“. ich war es aber, denn als studentin lernt man eben auch viel zuhaus!

  1. der Vermieter darf in dringenden Fällen ohne Erlaubnis und
    auf Kosten des Mieters in die Wohnung

mit adneren worten: du wirst ungebetenen besuch bekommen, ohne aber sicher zu wissen, wann und von wem. es wird kontrolliert werden, ob alles sauber ist, vielleicht werden auch deine schränke durchwühlt. habe ich alles erlebt!

  1. die Miete ist bis auf Widerruf begünstigt

mit anderen worten: du kannst von heute auf morgen auf der straße sitzen!

gruß!