Hallo zusammen!
Ich will demnächst endlich auch mal bei meinen Eltern
ausziehen.
Die Wohnung, die ich gerne hätte ist einfach super und ich hab
mich schon die ganze Zeit gefreut und jetzt ist der
Mietvertrag eingetroffen. Da stehen einige Sachen drin, die
ich nicht akzeptieren kann:
- Ein- und Auszüge nicht an Wochenenden
Hallo Anke
Ein- und Auszüge sollen am Wochenende unterlassen werden, damit die Ruhe nicht gestört wird. Eine Klärung mit dem Vermieter oder gar eine Rücksprache nach Vereinbarung mit dem Vermieter mit den Mietern hilft das Problem lösen
- egal, ob man die Heizung benutzt oder nicht-die Kosten sind
zu bezahlen
Hier ist folgendes als Grundlage anzusehen. Die Heizkosten sind nach der Heizkostenverordnung nach Wohnfläche und Verbrauch abzurechnen. Nun weiss man leider - dass es auch unter Mietern immer wieder Schafe gibt, die eine bestimmte Farbe haben. Und ein weiteres Problem besteht darin, dass eine DG-Wohnung oder eine EG-Wohnung - wenn nur nach Verbrauch abgerechnet wird, ganz andere Heizkosten hat als eine zwischen den Stockwerken liegende Wohnung. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, hat der Gesetzgeber in der Heizkostenverordnung festgeschrieben, dass ein Teil der Kosten auf die Fläche und ein Teil auf den Verbrauch zu berechnen ist. Hierbei sind die Schlüssel 30/70, 40/60 und 50/50 erlaubt. d.h. 30 % der Heizkosten müssen auf dei Fläche verteilt werden usw.
- der Vermieter darf in dringenden Fällen ohne Erlaubnis und
auf Kosten des Mieters in die Wohnung
Ja, generell wenn ein Notfall vorliegt, sonst nur mit Zustimmung des Mieters.
- die Miete ist bis auf Widerruf begünstigt
Die Miete gilt mindestesn ein jahr und darf vor Ablauf eiens Jahres nicht erhöht werden. Hinweis. Die Rechtsprechung schreibt vcor, dass das Jahr vergangen sein muss, bevor der Vermieter die Höhe erhöhen will. Also darf die Bitte um Zustimmung zur Mieterhöhung erst am Tage nach Ablauf des Jahres erfolgen. Ansonsten kann der Vermieter nur im Rahmen eines Mietspiegels oder der ortsüblichen Vergleichsmieten Mieterhöhungen vornehmen.
Das waren jetzt erstmal die wesentlichen Dinge, die mich
stören.
Erstmal allgemein: Ist das alles zulässig? Und sind 800 DM
Warmmiete zu viel für eine Altbauwohnung mit
Holzdielenboden(wobei mir das ja am besten daran gefällt)?
Warmmiete beinhaltet letztlich Heizung, wasser, Abwasser , Grundsteuern, Versicheurng usw. Man muss also wissen, wie groß die Wohnung ist, wieviel Personen dort wohnen sollen, welche Kosten mit der Warmmiete abgegolten sind. Oder handelt es sich bei Deiner Frage darum, dass eine Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart wurden ? Das ist dann aber nicht mit Warmmikete zu vergleichen.
Und jetzt geht´s los:
zu 1) muss ich das wirklich akzeptieren, denn die Leute, die
mir helfen wollen, können sich doch nicht extra einen Tag
Urlaub nehmen! Und alleine schaff ich das nicht.
zu 2) heißt das dann, dass man auch nicht mit einer Auszahlung
am Jahresende rechnen kann?
Wenn eine Warmmiete vereinbart wurde, also keine Vorauszahlungen, besteht kein Rückerstattungsanspruch, aber auch kein Anspruch des Vermieters, wenn er am Jahresende feststellt, dass die Kosten nicht ausreichen, dass er nachfordert.
zu 3) kann man sich diese „dringenden Fälle“ extra definieren
lassen, weil ich denke, dass das eine Sache der Auslegung ist
(für mich z.B. Wasserrohrbruch, Feuer)
Nein, das ist nutzlos, denn weder Wasserschaden noch Feuer können hier festgehaltnem werden
zu 4) heißt das, ich ziehe z.B. am 1.1.02 ein und am 1.2.02
kommt dann eine Mieterhöhung von z.B. 150 DM? Unangekündigt?
Wie erwähnt ist dies nicht möglich, die nächste Mieterhöhung kann frühestens am 01.02.03 ausgesprochen werden, wobei Dir dort erst das Schreiben zur Erhöhung zugehen darf.
Bevor ihr denkt „mein gott, die hat ja gar keine Ahnung“: Das
is wie gesagt meine erste eigene Wohnung und somit auch mein
erster Vertrag. Und da meine Eltern noch nie in Miete gelebt
haben, kennen die sich auch nicht so aus und Mieterschutz gibt
nur Mitgliedern Auskunft!
Ich danke euch für eure Mühe!
Gruß
anke
Grüsse Günter