Wir sind vor drei Monaten aus unserer alten Wohnung ausgezogen, wo wir 3 Jahre wohnten. Der Vermieter hat einen Mietaufhebungsvertrag verfasst, in dem ausdrücklich steht, dass Fenster, Türen und Heizkörper nicht gestrichen werden brauchen. Auch im Übergabeprotokoll wurde nichts derartiges vereinbart. Gestern nun haben wir einen dicken Brief des Vermieters erhalten. Er hat Fenster, Türen, Heizkörper und die Eingangstür vom Fachmann streichen lassen und die Handwerkerrechnung von mehreren tausend Mark von unserer Kaution bezahlt. Den lächerlichen Rest der Kaution bekamen wir überwiesen. Meine Frage: Ist das rechtens? Obendrein hat der Vermieter von der Kaution einen Betrag einbehalten, denn er glaubt, wir müssten noch Nebenkosten nachzahlen. Was definitiv nicht der Fall ist; wir sind immer sehr sparsam mit Energie und haben für 2000 bereits Rückzahlungen erhalten. Darf der Vermieter zusätzlich einen nach seinem Gutdünken festgelegten Betrag der Kaution einbehalten?
Wir sind vor drei Monaten aus unserer alten Wohnung
ausgezogen, wo wir 3 Jahre wohnten. Der Vermieter hat einen
Mietaufhebungsvertrag verfasst, in dem ausdrücklich steht,
dass Fenster, Türen und Heizkörper nicht gestrichen werden
brauchen. Auch im Übergabeprotokoll wurde nichts derartiges
vereinbart.
Hallo Frau Buss,
wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, muss der Vermieter diese auch einhalten.
Gestern nun haben wir einen dicken Brief des
Vermieters erhalten. Er hat Fenster, Türen, Heizkörper und die
Eingangstür vom Fachmann streichen lassen und die
Handwerkerrechnung von mehreren tausend Mark von unserer
Kaution bezahlt.
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Wenn die obige Vereinbarung getroffen wurde, kann der Vermieter nicht nachträglich die Arbeiten durchführen lassen.
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Wenn der Vermieter den Mieter nicht auffordert, die Arbeiten vorzunehmen und selbst ohne Klärung tätig wird und hat der Mieter nicht zugestimmt, ist er nicht kostenpflichtig. Gehen Sie bitte zu einem Anwalt, in Ihrer Sache ist ein Rechtsstreit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, ausser Sie verzichten auf eine zu Ihren Gunsten getroffenen Vereinbarung. Wenn Sie diese Geschichte deutlich im Aufhebungsvertrag schriftlich vereinbart haben, fordern Sie den Vermieter auf, unter Bezug auf die vereinbarung, an Sie die Kaution in Höhe der Malewrkosten zu erstatten. Setzen Sie hierzu einen Termin. Wenn dann die Frist abgelaufen ist, können Sie wegen des Verzuges einen Anwalt beauftragen. Da Verzugsschaden vorliegt, gehen die Kosten an den Vermieter.
Den lächerlichen Rest der Kaution bekamen wir
überwiesen. Meine Frage: Ist das rechtens? Obendrein hat der
Vermieter von der Kaution einen Betrag einbehalten, denn er
glaubt, wir müssten noch Nebenkosten nachzahlen. Was definitiv
nicht der Fall ist; wir sind immer sehr sparsam mit Energie
und haben für 2000 bereits Rückzahlungen erhalten. Darf der
Vermieter zusätzlich einen nach seinem Gutdünken festgelegten
Betrag der Kaution einbehalten?
Nein, wenn keine Nachforderungen zu erwarten sind. ja, wenn Nachforderungen zu erwarten sind in einem Teilbetrag.
Gruss Günter