Servus, WWW-Wissende… 
Habe mal wieder ein verzwicktes Beispiel und frage mich, wie die aktuelle Rechtslage aussieht…?!
Folgender Fall:
Eine Firma möchte einen Webauftritt gestaltet haben.
Sie beauftragt Agentur A mit den Arbeiten.
Die Agentur vergibt den Auftrag an eine weitere Agentur (hier Agentur B) und tritt gegenüber der Firma als Wiederverkäufer auf.
Agentur B beschäftigt wiederum eine Freie Mitarbeiterin (Freelancer) mit dem Auftrag. Das Design und der Aufbau der Seite wird hierbei von der Freiberuflerin eigenständig erdacht. Texte und Produktfotos der Firma wurden (von besagter Firma) bereitgestellt.
Frage ist: Wer hat das Urheberrecht an der Webseite bzw. an deren Design, wenn an der Webseite Änderungen/Erweiterungen vollzogen werden sollen?
Gibt es hierzu aktuelle Urteile? Evetuell sogar mit Angabe des Aktenzeichens? - Wäre echt super!!!
VIELEN DANK schon jetzt an alle, die antworten!
Schöne Grüße
GERDZILLA.