Fahrzeugbrieg

Kann mir jemand sagen ob man bei einem Autokauf es zwingend notwendig ist auch den Fahrzeugbrief umzuschreiben.
Ich habe 1999 mit Kaufvertrag von meinen Eltern das Auto gekauft.
Die Versicherung läuft weiter über meine Eltern und sie fahren auch weiterhin mit dem Auto. Wir haben immer vergessen den Fahrzeugbrief umzuschreiben. Da Familie war es eigentlich egal. Da meine Eltern Schulden haben will der GV jetzt den Wagen pfänden. Kann er wirklich über den Kaufvertrag hinwegsehen?
Ich wäre über ein paar Tips dankbar.
Florian

Hallo Michaela/Florian!

Kann mir jemand sagen ob man bei einem Autokauf es zwingend
notwendig ist auch den Fahrzeugbrief umzuschreiben.

Zwingend vorgeschrieben ist es nicht - wenn sich Käufer und Verkäufer darüber einig sind! Es muß ja nicht zwingend der tatsächliche Eigentümer als Halter im Brief eingetragen sein - siehe auch Leasingfahrzeuge…
Aber zur Glaubhaftmachung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse KANN so etwas das Zünglein an der Waage sein!

Ich habe 1999 mit Kaufvertrag von meinen Eltern das Auto
gekauft.
Die Versicherung läuft weiter über meine Eltern und sie fahren
auch weiterhin mit dem Auto. Wir haben immer vergessen den
Fahrzeugbrief umzuschreiben. Da Familie war es eigentlich
egal. Da meine Eltern Schulden haben will der GV jetzt den
Wagen pfänden. Kann er wirklich über den Kaufvertrag
hinwegsehen?

Und hier hast Du den Grund, weshalb in DEINEM Fall eine Umschreibung sinnvoll (aber auch nicht zwingend hilfreich) gewesen wäre…
Deine Eltern sind als Halter im Brief eingetragen und nutzen das Fahrzeug auch. Du legst jetzt einen Kaufvertrag vor, nach dem Du schon vor längerer Zeit das Auto deinen Eltern abgekauft hast. Die Vermutung, daß dies ein „Gefälligkeitsvertrag“ war liegt doch nahe! Immerhin nutzen ja Deine Eltern nach wie vor das Fahrzeug und nicht Du! Welche Veranlassung hättest Du also haben sollen, das Fahrzeug zu kaufen, wenn nicht als Schutz deiner Eltern vor dem Zugriff der Gläubiger???

Ich würde bedenkenlos dieses Fahrzeug pfänden! (Bin selber Vollziehungsbeamter beim Finanzamt)
Dir bleibt in dem Fall höchstens die Drittwiderspruchsklage - und vor Gericht stehst Du in der Regel mit solchen Argumenten schlecht da.

Natürlich kenne ich jetzt die genaueren Zusammenhänge nicht, aber meistens entscheiden die Gerichte in solchen Fällen FÜR den Gläubiger. (Meine eigene Erfahrung, solche Prozesse führen wir ab und zu…)

GANZ EHRLICH: hast Du das Auto WIRKLICH für DICH gekauft, oder galt es hier von Anfang an nur, einer Vollstreckung vorzubeugen??? Immerhin liegen die gesamten Kosten (Versicherung, Steuern, etc.) als auch der Nutzen des Fahrzeugs noch immer bei deinen Eltern!

Schönen Gruß,
Robert

Halo Michaela-Florian (komischer Name *gggg*),

Kann mir jemand sagen ob man bei einem Autokauf es zwingend
notwendig ist auch den Fahrzeugbrief umzuschreiben.
Ich habe 1999 mit Kaufvertrag von meinen Eltern das Auto
gekauft.

Warum hast Du das getan?

Die Versicherung läuft weiter über meine Eltern und sie fahren
auch weiterhin mit dem Auto. Wir haben immer vergessen den
Fahrzeugbrief umzuschreiben. Da Familie war es eigentlich
egal. Da meine Eltern Schulden haben will der GV jetzt den
Wagen pfänden. Kann er wirklich über den Kaufvertrag
hinwegsehen?

GV sind nicht verpflichtet nach evtl. anderen Besitzer zu suchen. Und wenn sonst nichts anderes da ist greifen GV gern nach solch werthaltigen Dingen wie ein Auto.

Aber Drittwiederspruchsklage ist möglich und hat (meine Meinung/bin kein Rechtsanwalt) u. U. Erfolg. Kommt sicher darauf an wieso Ihr das Auto in der Familie verkauft habt. Solltet Ihr eine plausible Erklärung für Euer Vorgehen haben sollte der GV auf die Pfändung verzichten da sie kein Erfolg verspricht.

Ich wäre über ein paar Tips dankbar.
Florian

Warum sagst Du nicht, dass Ihr das umschreiben vergessen und nicht beachtet habt und Du bist die meiste Zeit mit dem Auto gefahren?

Vielleicht war es auch tatsächlich so :wink:)

Gruß und schönes Wochenende wünscht

Friedrich